Fremde Katze hat Junge bekommen - behalten?

Hallo!

Eine Halbwilde Stallkatze bekommt in fremdem Haushalt ihre beiden Jungen. Diese werden von dem Haushalt aufgezogen. Der Besitzer der gebärenden Katze erscheint nun bei dem Haushalt und verlangt die Rausgabe eines der beide Jungen. Ist das rechtens, dass der Besitzer der Katze die beiden Jungen/oder eines verlangt? Der Haushalt hat die bisherigen Kosten für die Katzenjungen alleine getragen.

Mit freundlichen Grüßen

Danke schon jetzt für eure Tipps!

Wenn die Katze einen Eigentümer hat, dannn gehören diesem auch die Jungen, vgl. §§ 953 I, 99 I BGB.

Levay

Hallo Levay!

Wenn die Katze einen Eigentümer hat, dannn gehören diesem auch
die Jungen, vgl. §§ 953 I, 99 I BGB.

Und die Jungen-Jungen und Jungen-Jungen-Jungen und Jungen-Jungen-Jungen-Jungen und Jungen-Jungen-Jungen-Jungen-Jungen, die in den nächsten 30 Jahren kommen?

Ich meine ja nur.

Grüße

Andreas

Und die Jungen-Jungen und Jungen-Jungen-Jungen und
Jungen-Jungen-Jungen-Jungen und
Jungen-Jungen-Jungen-Jungen-Jungen, die in den nächsten 30
Jahren kommen?

Die Regel ist doch ganz einfach: Die Jungen gehören demjenigen, dem gerade die Mutter gehört hat? Wenn ein Kätzchen übereignet wird und dann ein paar Jahr später selbst Junge bekommt, gehören diese dem, dem das Muttertier gehört, das vor ein paar Jahren noch ein Junge war.

Levay

Wenn die Katze einen Eigentümer hat, dannn gehören diesem auch
die Jungen, vgl. §§ 953 I, 99 I BGB.

Levay

Wobei doch dem Besitzer ein Zurückbehaltungsrecht wegen der Futterkosten zukommen dürfte, oder?

gruß

Wahrscheinlich. Sieh doch mal nach und poste das hier, interessiert mich durchaus!

Levay

Wenn die Katze einen Eigentümer hat, dannn gehören diesem auch
die Jungen, vgl. §§ 953 I, 99 I BGB.

Levay

Muss der Eigentümer nicht beweisen, dass dies seine Katze ist? Wie beweist man das?

LG Wölkchen

Wenn ein
Kätzchen übereignet wird und dann ein paar Jahr später selbst
Junge bekommt, gehören diese dem, dem das Muttertier gehört,
das vor ein paar Jahren noch ein Junge war.

Das Muttertier kann doch kein Junge gewesen sein. Sonst wäre es ein Kater. :smiley:

hi

ich würde den § 994 präferieren. Bei den Futterkosten handelt es sich um notwendige Verwendungen. Allerdings ist der Besitzer bösgläubig, so dass nicht § 994 I sondern § 994 II einschlägig ist. Die Futterkosten kriegt er also über die GoA wieder.

hab ich was vergessen oder übersehen?

grüße
Raoul

Danke für die Antworten! Der Haushalt muss sich dann mit den Gegebenheiten abfinden…

Mit freundlichen Grüßen

Marc