Eine Halbwilde Stallkatze bekommt in fremdem Haushalt ihre beiden Jungen. Diese werden von dem Haushalt aufgezogen. Der Besitzer der gebärenden Katze erscheint nun bei dem Haushalt und verlangt die Rausgabe eines der beide Jungen. Ist das rechtens, dass der Besitzer der Katze die beiden Jungen/oder eines verlangt? Der Haushalt hat die bisherigen Kosten für die Katzenjungen alleine getragen.
Wenn die Katze einen Eigentümer hat, dannn gehören diesem auch
die Jungen, vgl. §§ 953 I, 99 I BGB.
Und die Jungen-Jungen und Jungen-Jungen-Jungen und Jungen-Jungen-Jungen-Jungen und Jungen-Jungen-Jungen-Jungen-Jungen, die in den nächsten 30 Jahren kommen?
Und die Jungen-Jungen und Jungen-Jungen-Jungen und
Jungen-Jungen-Jungen-Jungen und
Jungen-Jungen-Jungen-Jungen-Jungen, die in den nächsten 30
Jahren kommen?
Die Regel ist doch ganz einfach: Die Jungen gehören demjenigen, dem gerade die Mutter gehört hat? Wenn ein Kätzchen übereignet wird und dann ein paar Jahr später selbst Junge bekommt, gehören diese dem, dem das Muttertier gehört, das vor ein paar Jahren noch ein Junge war.
Wenn ein
Kätzchen übereignet wird und dann ein paar Jahr später selbst
Junge bekommt, gehören diese dem, dem das Muttertier gehört,
das vor ein paar Jahren noch ein Junge war.
Das Muttertier kann doch kein Junge gewesen sein. Sonst wäre es ein Kater.
ich würde den § 994 präferieren. Bei den Futterkosten handelt es sich um notwendige Verwendungen. Allerdings ist der Besitzer bösgläubig, so dass nicht § 994 I sondern § 994 II einschlägig ist. Die Futterkosten kriegt er also über die GoA wieder.