Fremde Katze verunreinigt Balkon

Hallo @ all,

Ein Mieter hat eine Erdgeschoßwohnung mit 7 m langem Balkon angemietet. Alles, was auf diesem Balkon steht, wird ständig von einer der 5 Katzen vom Nebenhaus „markiert“, so unter anderem Balkonmöbel und der Balkonsichtschutz. Wäsche, die auf dem Ständer über Nacht stehen bleibt, wird ebenso markiert. Eine dieser Katzen benutzt den Balkon auch als Toilette. Die Balkontür weißt Kratzer von Katzenkrallen auf. Nach Unterhaltung mit der Tierhalterin war die letzten drei Monate Ruhe. Nun geht das Ganze wieder los. Die Katzenbesitzerin verlangt einen Beweis, daß es sich um eine ihrer Katzen handelt, obwohl sie die Einzige in der Straße ist, deren Katzen frei laufen dürfen (Katzenklappe und Laufsteg an ihrer Küchenwand)
Darf der Mieter seinen Balkon mit zum Beispiel Reisszwecken oder Nagelbrettern schützen oder ist er gezwungen, die Belästigung weiterhin hinzunehmen? Der Mieter will kein Tier verletzen, weiß sich aber nicht mehr zu helfen, zumal die „Belästigung“ auch ins Geld geht.

Für alle Antworten bedanke ich mich recht herzlich im voraus,
vlg, Sanne

Kleiner Tipp:
Für Katzen ist der Geruch von Citrusfrüchten extrem unangenehm. Sprüh also mal deinen Balkon (bzw den Zugang dahin, den die Katzen passieren müssen) großzügig mit Zitronensaft oä ein. Bzw mach das mal ein paar Tage/Wochen regelmäßig, bis ein gewisser Lerneffekt bei den Katzen entstanden ist.

Viel Glück
P.

Hallo Sanne,
da es sich wohl um Mietwohnungen handelt und die Dame nun uneinsichtig ist, würde ich den Vermieter anschreiben, alleine schon wegen dem Schaden an der Balkontüre, denn den musst du tragen falls du ausziehst. Soviel ich weiss ist es nicht erlaubt, Hilfsmittel zum Verlassen der Wohnung (Laufsteg), für Katzen anzubringen, ob die Katzenklappe erlaubt ist, weiss ich nicht.
Ich wäre angeekelt wenn sich Katzen an meiner Wäsche vergreifen, oder gar ihr Geschäft auf meinem Balkon oder Wäsche hinterlassen würden. Foto´s machen, auch von der Balkontüre, und dem Vermieter schicken.
Was du auf deinem Balkon hinlegst, bleibt dir überlassen. Es gibt auch zur Taubenabwehr Sachen, die man auf die Balkonbrüstung legen kann, sind so weiche Stacheldinger, das sie sich nicht aufspiessen. Ist vielleicht wirksam.
Gruß
Plö

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Hallo Susanne,

sind die Katzen den Zahm, kommen sie zu Dir, so daß Du sie streicheln kannst? Denn dann würde ich einfach eine nehmen und damit zur Nachbarin gehen und um Unterlassung bitten, den beweis hast du dann ja.

Ansonsten gibt es Blumen die heißen " verpiss Dich " dann kommen die Katzen nicht zu Dir. Wenn Du Interesse hast, dann such ich Dir den korrekten Namen raus. Schwiegermutter hat ein ähnliches Problem und da hilft es.
Es gibt auch so Mittel die man spritzen kann, davon werden die Katzen nicht krank, die kommen dann einfach nicht mehr.

Sollte Die Nachbarin immer noch meinen, das es nicht Ihre Tiere sind, dann ruf doch das Tierheim an und bitte die Katzen ein zu fangen.

Dann werden sie an andere Halter vermittelt.

Hat die Halterin einen eigenen Garten?
Dann soll sie doch den mit Netzen abspannen.
Oder Du spannst Deine Terrasse ab.

gruß

britta

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Hallo,

Darf der Mieter seinen Balkon mit zum Beispiel Reisszwecken
oder Nagelbrettern schützen oder ist er gezwungen, die
Belästigung weiterhin hinzunehmen?

damit riskiert der Mieter zumindest eine Anzeige wegen Tierquälerei. Er nimmt damit wissentlich die Verletzung der Tiere in Kauf. Je nach Richter steht damit die Übernahme von Tierarztkosten ins Haus.

Vielleicht beantwortest du zur Klärung die Frage: XY stellt immer seinen Wagen auf meinem Grundstück ab und verölt die Gehwegplatten. Darf ich ihm dafür einen Scheinwerfer rausschlagen?

Gruß, Niels

Hallo,

Darf der Mieter seinen Balkon mit zum Beispiel Reisszwecken
oder Nagelbrettern schützen oder ist er gezwungen, die
Belästigung weiterhin hinzunehmen?

damit riskiert der Mieter zumindest eine Anzeige wegen
Tierquälerei. Er nimmt damit wissentlich die Verletzung der
Tiere in Kauf. Je nach Richter steht damit die Übernahme von
Tierarztkosten ins Haus.

Wie kommst Du darauf? Die Katze wird doch nicht gezwungen, sich zu verletzen. Und sie ist doch auch nicht blind.

Vielleicht beantwortest du zur Klärung die Frage: XY stellt
immer seinen Wagen auf meinem Grundstück ab und verölt die
Gehwegplatten. Darf ich ihm dafür einen Scheinwerfer
rausschlagen?

Was hat das damit zu tun? Die Katze wird doch nicht geschlachtet oder beschossen.
Ein besserer Vergleich wäre: ich stelle ein Hindernis auf und ER fährt sich die Scheinwerfer selber kaputt. Wer zahlt dann? Ist das dann Autoquälerei?

Gruß
Axel (ianal)

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Hallo Sanne!
Bei google findest Du unter den Stichworten "katze+recht"einige Gerichtsurteile zum Thema Katzen.
Natürlich mußt Du nachweisen,daß es tatsächlich die Katzen deiner Nachbarin sind.Dazu reichen Fotos oder Zeugen,die sie gesehen haben.
Aber ich würde auch das Gespräch mit dem Vermieter suchen.Schildere ihm die Beschädigungen durch die Kratzspuren und das Markieren.
Wenn Du weisst wo die Tiere auf deinen Balkon kommen kannst Du versuchen den Weg dicht zu machen.Aber Reißnägel o.ä. sind schon reichlich herb.Ich habe der Nachbarsmieze den Weg auf meinen Balkon durch Kaninchendraht dicht gemacht.
Viel Glück
Andrea

Danke Axel!
Soweit ich weiß wird Miete für diesen Balkon gezahlt - da darf man, glaube ich, hinstellen, was man will. Hier ist definitiv kein Tierquäler am Werk, nur jemand, der die Kosten für die Säuberung der Möbel, das x-malige Waschen der angespritzen Wäsche (den Ekel kann man leider nicht waschen!) den Gestank und den unnötigen Ärger mit der Nachbarin, die ihre Katze nicht in den Griff bekommt, satt hat.
Übrigens lag heute eine Flasche „Katzenschreck“ (EK 12 Euro!) auf dem Balkon … wer das da wohl hingeschmissen hat?
Gruß, Sanne

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Hallo Leute,

vielen Dank für eure Anregungen und Vorschläge, die nach und nach umgesetzt werden. So wurden heute erstmal Zitronen gekauft :smile:

Viele Katzenschreckmittel wurden ausprobiert und ca 70 Euro dafür ausgegeben. Einzäunen des Balkons ist nicht im Sinne der Hausgemeinschaft - optisch unschön und kostet auch eine hübsche Stange Geld. Die Katze wohnt im Nachbarhaus, weshalb der Vermieter das Ganze nicht wirklich als sein Problem ansieht. Die Nachbarin will ihr Grundstück nicht einzäunen, weil die Katzen den Auslauf gewohnt sind :frowning:

Blumen und letztendlich Tierheim sind eine prima Idee - wenn ich da erstmal den Namen der Blumen bekommen könnte?

Danke auch für den Hinweis der WWW Seite!

Übrigens lag heute eine Flasche „Katzenschreck“ (EK 14 Euro!) auf dem Balkon … wer das da wohl hingeworfen hat?

Nochmal vielen Dank für all die sicher lieb gemeinten Ratschläge!

Gruß, Sanne

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Hallo,

Darf der Mieter seinen Balkon mit zum Beispiel Reisszwecken
oder Nagelbrettern schützen oder ist er gezwungen, die
Belästigung weiterhin hinzunehmen?

damit riskiert der Mieter zumindest eine Anzeige wegen
Tierquälerei. Er nimmt damit wissentlich die Verletzung der
Tiere in Kauf. Je nach Richter steht damit die Übernahme von
Tierarztkosten ins Haus.

Wie kommst Du darauf?

Was meinst du jetzt? Dass du die Anzeige riskierst? Wenn du anderer Ansicht bist, kennst du Tierbesitzer schlecht.

Oder dass evtl. die Übernahme der TA-Kosten ins Haus steht? Das ist selbstverständlich von den näheren Umständen abhängig, unter denen die Angelegenheit passiert. Da du aber weißt, das die Katze den Balkon benutzt, nimmst du in Kauf, dass sie sich verletzt.

Die Katze wird doch nicht gezwungen,
sich zu verletzen. Und sie ist doch auch nicht blind.

Wenn du im Kaufhaus über eine unter dem Regal harausragende Palette stolperst und dich verletzt, hast du sicher auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Bist ja schließlich nicht blind.

Könnte es vielleicht sein, dass eine Katze nicht damit rechnet, dass die sonst gut zu begehenden Pfade plötzlich höchste Gefahr bedeuten? Könnte es sein dass auch eine Katze in der Nacht nicht alle Details in der Umgebung erkennt, insbesondere nicht ausgestreute Reiszwecken.

Was hat das damit zu tun? Die Katze wird doch nicht
geschlachtet oder beschossen.

Aber es wird wissentlich in Kauf genommen, dass sie sich verletzt. Du darfst schließlich auch keine Schlagfalle auf deinem Balkon aufstellen.

Ein besserer Vergleich wäre: ich stelle ein Hindernis auf und
ER fährt sich die Scheinwerfer selber kaputt. Wer zahlt dann?
Ist das dann Autoquälerei?

Noch besseres Beispiel: du streust Nägel in deine Einfahrt und er fährt sich die Reifen kaputt. da wirst du mal sehen, wie schnell du einen Teil eines neuen Satzes Reifen blechen kannst.

Alles in allem würde ich sagen, es könnte vor Gericht gut gehen, riskieren würde ich das nicht. Zumal es andere Methoden gibt, die Katzen fernzuhalten.

Gruß, Niels

Hallo,

Wie kommst Du darauf?

Was meinst du jetzt? Dass du die Anzeige riskierst? Wenn du
anderer Ansicht bist, kennst du Tierbesitzer schlecht.

Eine Anzeige aufgrund welchen Gesetzes? Tierquälerei? Sie wird doch nicht mit den Nägeln beworfen oder beschossen. Willst Du jeden anzeigen, der einen Kaktus auf dem Balkon hat, weil sich ja eine Katze dran pieken könnte? Oder jeden Gärtner, der eine Rose pflanzt? Oder jeden Grundstücksbesitzer, der Stacheldraht auf seine Mauer montiert?

Das ist doch völlig abwegig!

Oder dass evtl. die Übernahme der TA-Kosten ins Haus steht?
Das ist selbstverständlich von den näheren Umständen abhängig,
unter denen die Angelegenheit passiert. Da du aber weißt, das
die Katze den Balkon benutzt, nimmst du in Kauf, dass sie sich
verletzt.

Na und? Die Katze hat die Katze verletzt, nicht ich habe die Katze verletzt. Siehe oben.

Die Katze wird doch nicht gezwungen,
sich zu verletzen. Und sie ist doch auch nicht blind.

Wenn du im Kaufhaus über eine unter dem Regal harausragende
Palette stolperst und dich verletzt, hast du sicher auch
keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Bist ja schließlich nicht
blind.

Sorry, aber das ist schon wieder ein falscher Vergleich. Ein Kaufhaus ist dazu gedacht, von vielen Leuten betreten zu werden. Ein Balkon nicht. Auch nicht (oder schon gar nicht) für fremde Katzen.

Könnte es vielleicht sein, dass eine Katze nicht damit
rechnet, dass die sonst gut zu begehenden Pfade plötzlich
höchste Gefahr bedeuten? Könnte es sein dass auch eine Katze
in der Nacht nicht alle Details in der Umgebung erkennt,
insbesondere nicht ausgestreute Reiszwecken.

Das ist ihr Risiko. Genauso wie der Kaktus, die Rose oder der Stacheldraht auf der Mauer.
Übrigens auch die Straße. Wird jeder Autofahrer dazu verdonnert, die Arztkosten einer angefahrenen Katze zu bezahlen?

Was hat das damit zu tun? Die Katze wird doch nicht
geschlachtet oder beschossen.

Aber es wird wissentlich in Kauf genommen, dass sie sich
verletzt. Du darfst schließlich auch keine Schlagfalle auf
deinem Balkon aufstellen.

Warum nicht? Wo steht das?

Ein besserer Vergleich wäre: ich stelle ein Hindernis auf und
ER fährt sich die Scheinwerfer selber kaputt. Wer zahlt dann?
Ist das dann Autoquälerei?

Noch besseres Beispiel: du streust Nägel in deine Einfahrt und
er fährt sich die Reifen kaputt. da wirst du mal sehen, wie
schnell du einen Teil eines neuen Satzes Reifen blechen
kannst.

Wenn er dazu das Tor öffnen musste, kann er fordern, bis er schwarz wird. Nochmal: es geht hier nicht um einen offenen, von jedem zu betretenden Bereich. Es geht um einen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Balkon. Da muß niemand für die Schäden anderer haften, die sich dort unerlaubt aufhalten. Oder hast Du schonmal davon gehört, daß ein Einbrecher Schadensersatz für eine zerrissene Hose oder einen eingeklemmten Daumen nach einem Einbruch zugesprochen bekam? Sowas liest man nur in Märchen aus Tausend-und-ein-usa!
Wenn die Nachbarin nicht möchte, daß sich ihre Katze verletzt, soll sie sie doch zu Hause einsperren.

Alles in allem würde ich sagen, es könnte vor Gericht
gut gehen, riskieren würde ich das nicht.

Du nicht. Ich hätte da kein Problem.

Zumal es andere Methoden gibt, die Katzen fernzuhalten.

Ob es wirkt, ist ein anderes Thema.

Gruß
Axel