Fremde Kontenführung

Hallo,

ich habe eine Frage zur Führung von Bankkonten in folgenden Fall: Eine Person bekommt eine hohe Summe an Schadensersatz aufgrund eines vorausgehenden Unfalls. Nun beauftragt die Person ein Familienmitglied ein Sparkonto zu eröffnen, um das Geld auf dieses neu angelegte Konto zu überweisen und von dort aus eigens zu nutzen. Ist es also erlaubt sein eigenes Geld auf das Konto eines anderen zu legen und es trotzdem weiterhin allein zu nutzen?
Muss man dabei nicht bedenken, dass das besagte Familienmitglied dieses Geld dann auf seiner Steuererklärung etc. angeben muss und der dem das Geld wirklich gehört nichts mehr damit zu tun hat?
Es wär’ toll, wenn mir jemand eine Einschätzung darüber geben könnte, wie diese Sache rechtlich geregelt werden würde. Vielen Dank schonmal.

Liebe Grüße,
Esah

Im Prinzip ja, aber…
Hallöchen,

Ist es also erlaubt sein eigenes Geld auf das Konto eines anderen zu legen

Im Prinzip ja, es sei denn dieser „andere“ heißt zufällig Osama bin Laden und würde mit dem Geld Terroranschläge finanzieren.

und es trotzdem weiterhin allein zu nutzen?

Rein rechtlich ja, allerdings kann die „andere“ Person jederzeit verhindern, dass der Geldgeber über das Geld verfügt. Was auf dem Konto von Person X ist, darüber darf Person X entscheiden.
So Person X entscheidet, dass Person Y über das Konto verfügen darf kann Y das tun. Aber X kann dies jederzeit widerrufen und dann wäre Y gekniffen.

Muss man dabei nicht bedenken, dass das besagte Familienmitglied dieses Geld dann auf seiner Steuererklärung etc. angeben muss und der dem das Geld wirklich gehört nichts mehr damit zu tun hat?

Für sowas gibt es dann normalerweise irgend eine Schriftform z.B. als Darlehensvertrag, um zu verhindern dass das Geld als reguläres Einkommen des Empfängers versteuert werden soll.

Interessant wäre, ob es sich bei den Familienmitgliedern um steuerrechtlich gemeinsam veranlagte Personen handelt, denn das hat dem Fiskus dann völlig wurscht zu sein, was von A nach B transferiert wird.

So am Rande kann das sehr interessante Nebeneffekte haben, wenn das empfangende Familienmitglied Sozialleistungen beantragt und dann einen Kontoauszug mit dicken Beträgen vorlegt. Da wird der zuständige Kollege erst einmal ein paar unangenehme Fragen stellen.

Gruss,
Michael

Dankeschön für deine schnelle und ausführliche Antwort.

Grüß,
Esah