Fremde Leitungen über ein Grundstück

Wenn über ein Grundstück Leitungen (Gas-, Wasser, Telefon) zum Nachbargrundstückverlaufen, die nicht als Grundrecht eingetragen sind, wer hat dann die Verfügungsgewalt darüber?

Wer muss für Reparaturen aufkommen?

Kann man die Leitungen so einfach rausreissen oder kommt da irgendwann Gewohnheitsrecht ins Spiel?

Änderungen durch die Moderation (C.J.): Titel für das Archiv angepasst

Wenn über ein Grundstück Leitungen (Gas-, Wasser, Telefon) zum
Nachbargrundstückverlaufen, die nicht als Grundrecht
eingetragen sind, wer hat dann die Verfügungsgewalt darüber?

Wer muss für Reparaturen aufkommen?

Kann man die Leitungen so einfach rausreissen oder kommt da
irgendwann Gewohnheitsrecht ins Spiel?

natürlich kann man die rausreissen…was hinterher der Nachbar sagt und was er macht ist ne andere Sache

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Ja ja, Mikeschs Antworten sind stets prägnant und hilfreich. Genau das wollte der Fragesteller sicher hören!

Levay

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Hallo,

bei Baumaßnahmen kommt das immer mal wieder vor, daß plötzlich Leitungen gefunden werden, die offiziell gar nicht bekannt sind, denn früher wurden oft Leitungen so verlegt wie man sie brauchte. An Leitungsrechte dachte man eher selten. Das nichts ohne rechtliche Eintragung geht ist eine Sache der „Neuzeit“.

Aber einfach rausrupfen is nich, wegen dem Schaden, den man dadurch für den anderen verursacht. Es sei denn die Leitung ist definitiv „tot“. Nachträgliche Regelung ist gefragt. Das kann die Eintragung eines Leitungsrechtes sein, oder auch die Umverlegung der Leitung, falls das technisch und räumlich überhaupt möglich ist.
Bei einer nachträglichen Eintragung werden die Unterhaltungskosten i.d.R. dem Eigentümer/Nutznießer der Leitung aufgetragen. Es liegt nahe, das auch bei vorhandenen Leitungen zu tun.

Soviel dazu wie es in der (Bau-)Praxis gehandhabt wird. Darüberhinaus mag es von Fall zu Fall Umstände geben, die juristisch anders bewertet werden. Dazu braucht man dann aber juristische Einzelfallberatung.

Gruß Steffi

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Hallo erstmal,

wenn es Leitungen der öffentlichen Versorger sind, müssen die auch gar nicht unbedingt per Belastung im Grundbuch stehen, sondern können auch im Baulastenverzeichnis der Gemeinde eingetragen sein. Ansonsten wäre zu prüfen, ob hier ein so genanntes Notleitungsrecht (analog zum Notwegerecht) vorliegt, also das andere Grundstück nur so und nicht anders erschlossen werden kann. Dann besteht ein Anspruch auf Erhalt der Leitung. Unabhängig davon muss man mal sehen, ob sich ggf. ein Anspruch auf eine Rentenzahlung ergeben könnte.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Leitungen für Gas/Wasser/Strom/Telefon wurden früher aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen (zum B. Reichs-Telegrafen-Gesetz )
errichtet.
Daher würde ich mich an die jeweilige Gemeindeverwaltung wenden.

Auf keinen Fall sollte man sich ohne Rücksprache an Leitungen
(Speziell Gas/Wasser) zu schaffen machen…

mfg