Fremde Namen verwenden, Rechtliche Grundlagen?

Hallo,
wenn man ein Buch bzw. einen Reiseführer gestalten möchte, inwiefern ist es möglich, dort fremde Namen und Adressen mit anzugeben?
Ein Beispiel: Im Bayrischen Wald gibt es im Ort xy eine Rodelbahn. Wäre es möglcih, hierfür die vollständige Anschrift mit einzubringen, also auch den Namen des Betreibers? Kann man verklagt werden, wenn der Betreiber mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist oder muss man vorab klären (z.B. bei jedem nachfragen) ob sie damit einverstanden sind?
LG und Danke

Einfach vorab fragen, denke nicht das irgend ein Betreiber damit ein Problem haben wird kostenlos Werbung zu erhalten.

Gruß

Hallo!

Fragen ist immer schön, aber auch durchführbar? Sollte Baedeker alle Hunderttausend Adressen vorher anschreiben und dokumentieren?

Gruß
Falke

Hallo!

Fragen ist immer schön, aber auch durchführbar? Sollte
Baedeker alle Hunderttausend Adressen vorher anschreiben und
dokumentieren?

hallo
was spricht denn dagegen? also wenn ich einen reiseführer machen würde, müsste ich ja bescheuert sein, wenn ich nicht versuchen würde auch noch kohle dafür zu bekommen.

will ich dass die in mein buch kommen, oder wollen die reinkommen?
wenn ich um erlaubnis bitten würde, ob ich für sie werbung machen DARF, lachen die sich doch insgeheim deppert.

gruß bruno

Hallo!

was spricht denn dagegen? also wenn ich einen reiseführer
machen würde, müsste ich ja bescheuert sein, wenn ich nicht
versuchen würde auch noch kohle dafür zu bekommen.

Und ich wäre deppert, wenn ich einen Reiseführer mit lauter bezahlten Informationen kaufen würde - soll ich Geld dafür auasgeben, daß ich Werbung bekomme statt unabhängiger Informationen?

will ich dass die in mein buch kommen, oder wollen die
reinkommen?

Wenn das ganze Hand und fuß haben soll: Dann willst Du das.

Ich glaube aber nicht, daß man für das Veröffentlichen von Informationen eine Erlaubnis benötigt. Mir fällt kein Schutzrecht ein, daß dadurch verletzt werden würde.

Gruß,
Max

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