Fremde Personen d. Gartenschlauch nassmachen

Hallo.

Gehen wir von folgendem fiktiven Fall aus, eine Person A steht auf einem öffentlichen Gehweg, im angrenzenden Grundstück gießt eine fremde Person B mit seinem Gartenschlauch die Blumen. B nutzt den Gartenschlauch dann, um A nass zu machen. Hat B nun etwas strafbares begangen?
Kann man in diesem Falle von Körperverletzung sprechen? Oder gehen wir von einem nicht strafbaren Kavaliersdelikt aus?

Mit freundlichen Grüßen!
Disap

hallo disap,

auf jeden fall müssen
die nassen sachen
( kleidung,brille … )
gereinigt und bezahlt
werden.

auf jeden fall sollte
vor dem nässen eine
warnung ausgesprochen
werden.

mfg

kunde3

hallo disap,

auf jeden fall müssen
die nassen sachen
( kleidung,brille … )
gereinigt und bezahlt
werden.

Wieso dass denn?
Seit wann richtet denn Leitungswasser irgendeinen Schaden oder eine Verschmutzung an?
Und: Wen kann ich bei Regen, womöglich noch saurem, verklagen?
Kann ich mich da an den Staat wenden?
Der hat ja schließlich vor, die Luft zu besteuern, dann gehört der Regen ihm wohl auch.
Bezahlt mir der Staat dann auch meinen Rasen?

auf jeden fall sollte
vor dem nässen eine
warnung ausgesprochen
werden.

Das gehört zum guten Benehmen, sofern es möglich ist.
Genauso gehört es zum gesunden Menschenverstand, zu schauen, dass man nicht selbst in diesen künstlichen Regen läuft (sofern nicht erwünscht).
Wenn das zufällig mal schiefgeht - Pech, keine große Sache.

Gruß,

M.

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Hi,

eine Klage würde mit Sicherheit abgewiesen werden. Die Begründung dafür könnte in die Richtung gehen, dass jeder Mensch in der Lage sein sollte „Konflikte“ dieser Größenordnung mit seinem eigenen gesunden Menschenverstand und seinen sozialen Kompetenzen, aber ohne Hilfe des Gerichts zu lösen.
Traurig genug, dass die Menschen offenbar nicht mehr in der Lage sind, miteinander zu reden.

Ciao,
Andreas

Hast du auch RECHTLICHE Argumente dafür, dass die Klage „auf jeden Fall“ abgewiesen wird?

Levay

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Das gehört zum guten Benehmen, sofern es möglich ist.
Genauso gehört es zum gesunden Menschenverstand, zu schauen,
dass man nicht selbst in diesen künstlichen Regen läuft
(sofern nicht erwünscht).
Wenn das zufällig mal schiefgeht - Pech, keine große Sache.

Die Formulierung „B nutzt den Gartenschlauch dann, um A nass zu machen“ scheint dann doch auf Vorsatz hinzuweisen. Und wenn mein Handy in der Hosentasche dabei einen Schaden erleidet oder ich einen Termin verpasse, weil ich mit nassen Klamotten dort besser nicht auftauche, bedarf es keines Vorsatzes, den Schädiger haftbar zu machen. Und zur von Disap gefragten ‚Körperverletzung‘ ist der Weg auch nicht gar so weit - nicht immer ist Sommer!

Gruss
Schorsch

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Stern - wofür?
Hallo zusammen!

Sorry, ich gönne ja jedem seine Sternchen, aber wenn jemand gequirlten Mist schreibt, schreibt er gequirlten Mist. Ich weiß zwar, dass es Leute gibt, die den grausigen Begriff „gesunder Menschenverstand“ als Schlüsselreiz zum Applaudieren auffassen, aber hier sollte man vielleicht doch vorher überlegen, ob der zerstörte Anzug (ja, es gibt tatsächlich Kleidungsstücke, die mit Wasser beschädigt werden können!), das ruinierte Mobiltelefon und die Gesundheit des Bespritzten mit ein bißchen Reden wieder hergestellt werden können.

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