Fremde web-inhalte

hallo ihr,

zum titel dieser anfrage: nennt man das so?

ich habe neulich eine seite entdeckt, die neben vielen anderem interessanten infos auch eine „bücherecke“ hat. von dort aus kann man per datenbanksuche nicht nur bei amazon bestellen (soweit ja o.k.), sondern bekommt auch alle rezensionen auf ebendieser seite angezeigt.
außer einem klitzekleinen „Alle Produkt-Infos sind Eigentum von Amazon.de, Wiedergabe ohne Gewähr.“ gaaaaaaaaanz unten am fuße dieser privaten seite deutet nichts darauf hin, daß es sich hierbei nicht um eigene inhalte handelt.
so war ich auch ganz überrascht, dort plötzlich rezensionen von mir zu lesen (klar, die hatte ich bei amazon gemacht.)

ist das rechtlich zulässig? gut finde ich es auf jeden fall nicht.

gruß
ann

PS: ja ulf, das ist gewissermaßen ein doppelposting.

Hollahi.

ist das rechtlich zulässig? gut finde ich es auf jeden fall nicht.

Ich vermute mal, dass Du , wenn Du bei Amazon eine Rezension schreibst, damit einer Zweitverwertung durch Amazon implizit zustimmst (kann man bestimmt in den AGB irgendwo finden). Ist ja bei w-w-w auch nicht so viel anders. Damit hast Du höchstens einen Anspruch, falls Kamerad Schnürschuh unbefügen Deine Personendaten weitergibt. Das darf er nämlich nicht so ohne weiteres. Ansonsten ist wohl nur Amazon als Geschädigter zu betrachten.

Dass Amazon von der Klauaktion begeistert ist, kann ich mir hinwiederum weder halb oder roh noch ganz und gar (Gleichung bitte vereinfachen *g*) vorstellen. Sprich, wenn die dahinterkommen, dass da jemand Inhalte abkupfert, wird es Rumsmurmelmützenverweis geben. Der Hinweis darauf, dass das Ganze von einer anderen Seite geklaut wurde, rettet den Betreiber auch nicht - sonst könnte jeder Hehler an seine Ware schreiben „Originalware beschafft von Ede Panzerknacker aus dem Hause Meisenknödel-Schnackselneger. Da steht noch mehr interessantes Zeug. Schaut mal rein!“ und sein Geschäft legal betreiben.

PS: ja ulf, das ist gewissermaßen ein doppelposting.

Du meinst Ulf Dopopo*? Ich hab mir auch mal den Spaß gemacht und nach Postings mit der Überschrift „Doppelposting“ gesucht. Was tauchte da auf? Ulf, Ülfer, am Ülfsten … jedem Fürscht soi Förzle,

meint kw, wo grüßt
*aberkeinanwaltnichtist*

*Dopopo=Doppelpostingpolizist

Hollahi.

desgleichen, du :smile:

Ich vermute mal, dass Du , wenn Du bei Amazon eine
Rezension schreibst, damit einer Zweitverwertung durch Amazon
implizit zustimmst (kann man bestimmt in den AGB irgendwo
finden).

ok ok, mir ging es auch weniger um meine befindlichkeit dabei als um den rechtlichen aspekt.
vorgeschichte (oder das, was mich zu dieser frage animierte) steht hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

hab dank und sei gegrüßt von
ann

Alles muss man hier selber machen! OT
Die Gleichung, junge Frau!

halb=a; roh=b; ganz=c; gar=d

„Weder halb oder roh noch ganz und gar“ wird also

(!(a OR b) AND (!(c AND d)) und aufgelüsen zu
(!a AND !b) AND (!c OR !d), was man zu
(c XOR d AND !a AND !b) OR (!c AND !d AND !a AND !b) verhackstücken kann.

Es gilt somit „nicht ganz halb und nicht ganz roh“ oder „nicht nicht ganz halb und gar nicht halb roh“, was nur die Möglichkeit „halb gar“ und somit alle Spekulationsmöglichkeiten offen lässt.

Es grüßt das Biggisurrogat
kw

Hallo, MOD : (Gegenbeweis antreten OR NOT Löschen) XOR (Löschen AND NOT Gegenbeweis antreten) => Ist mir doch Wurst. :wink:

1 „Gefällt mir“

hey okinaptz,

mich eine junge frau zu nennen zeugt zumindest von einiger phantasie *lol*

zur sache selbst: ich hab nix kapiert, dir aber vorsichtshalber einen stern gegeben :smiley:

gruß
ann