Eigentum vs. Besitz
Hallo.
Hallo !
Ich komm schon ganz durcheinander mit den
Personenkürzeln,S,F,H .
Was hat S mit dem Werkzeug zu tun,außer es wurde von anderen
in seiner Wohnung benutzt und dann dort liegengelassen ?
Nichts !
S ist unrechtmäßig bereichert und zur Herausgabe verpflichtet. Wenn sich H meldet und dies verlangt.
Wenn sich der Besitzer melden sollte
Der Eigentümer, denn Besitzer ist ist jetzt S
(weiss ja vielleicht nicht wo es ist) muss er es auch bekommen.
Aber S muss es nicht bei H anliefern.
Wenn es stört,dann könnte man H benachrichtigen und um
Abholung drängen.
Ob man es unbegrenzt einlagern und „bewachen“ muss ?
Soweit hierfür Kosten entstehen, kann S diese von H verlangen.
Wenn es wegkäme,dann kann H doch Schadenersatz nur beim
Ausleiher F verlangen,nicht von S,mit dem er überhaupt nichts
zu schaffen hat.
Das soll aber keine Aufforderung zum Entsorgen oder Aneignen
des Werkzeugs sein.
MfG
duck313
S ist dieser Besitz zugefallen, etwa so, wie wenn er ihn gefunden hätte. Ist ja ungefähr so gelaufen. F hat in der Wohnung von S mit Werkzeug/Maschinen/Gerät von H gearbeitet und es nach dort verbracht und ist abgezogen. Dann kam S in die Wohnung und findet die Geräte vor, welche dort hinterlassen worden. F ist verschwunden.
S meldet dies dem Fundbüro, wenn er sonst nichts unternehmen kann den H zu finden. Dort macht er die Angaben zu H und F, damit man dort weiterkommt. Nach entsprechender Frist, soweit nicht abgeholt, kann S Eigentümer des Geräts werden.
Er könnte auch ein Inserat aufgeben mit Beschreibung des Geräts und Hinweisen zu F und H. Diese Kosten darf er ersetzt verlangen.
MfG