Fremdeigentum im Haus, was machen?

Guten Abend,

Person S
Person F hat sich bei Person H Werkzeug geliehen und dieses Werkzeug wurde bei der Wohnungsrenuvierung von Person S verwendet. Aufgrund eines schlimmen Streits besteht kein Kontakt mehr zwischen Person S und Person F. Person F hat Handynummer gewechselt? Person S vermutet das adresse noch stimmt weiß es aber nicht. (Die Sachen sind schwer und nur mit AUto zu transportieren, welches Person S nicht hat. Person S hat auch nicht die Möglichkeit Person H zu kontaktieren, da die Kontaktdaten nicht vorliegen.)

Meine Fragen:

  • Wer hat die Pflicht die Sachen seinem rechtmäßigen Besitzer Person H wieder zu geben?
  • Was muss Person S mit den Sachen machen bei Umzug?
  • Welche sind die schlimmsten Konsequenzen?

Danke!

Hallo !

Ich komm schon ganz durcheinander mit den Personenkürzeln,S,F,H .

Was hat S mit dem Werkzeug zu tun,außer es wurde von anderen in seiner Wohnung benutzt und dann dort liegengelassen ?
Nichts !

Wenn sich der Besitzer melden sollte (weiss ja vielleicht nicht wo es ist) muss er es auch bekommen. Aber S muss es nicht bei H anliefern.

Wenn es stört,dann könnte man H benachrichtigen und um Abholung drängen.
Ob man es unbegrenzt einlagern und „bewachen“ muss ?

Wenn es wegkäme,dann kann H doch Schadenersatz nur beim Ausleiher F verlangen,nicht von S,mit dem er überhaupt nichts zu schaffen hat.

Das soll aber keine Aufforderung zum Entsorgen oder Aneignen des Werkzeugs sein.

MfG
duck313

Danke für die Antwort! nein das ist auch nicht der Plan! Aber was ist wenn Person S umziehen möchte? Spätestens in einem Jahr wird das der Fall sein!

Eigentum vs. Besitz
Hallo.

Hallo !
Ich komm schon ganz durcheinander mit den
Personenkürzeln,S,F,H .
Was hat S mit dem Werkzeug zu tun,außer es wurde von anderen
in seiner Wohnung benutzt und dann dort liegengelassen ?
Nichts !

S ist unrechtmäßig bereichert und zur Herausgabe verpflichtet. Wenn sich H meldet und dies verlangt.

Wenn sich der Besitzer melden sollte

Der Eigentümer, denn Besitzer ist ist jetzt S

(weiss ja vielleicht nicht wo es ist) muss er es auch bekommen.
Aber S muss es nicht bei H anliefern.
Wenn es stört,dann könnte man H benachrichtigen und um
Abholung drängen.
Ob man es unbegrenzt einlagern und „bewachen“ muss ?

Soweit hierfür Kosten entstehen, kann S diese von H verlangen.

Wenn es wegkäme,dann kann H doch Schadenersatz nur beim
Ausleiher F verlangen,nicht von S,mit dem er überhaupt nichts
zu schaffen hat.
Das soll aber keine Aufforderung zum Entsorgen oder Aneignen
des Werkzeugs sein.
MfG
duck313

S ist dieser Besitz zugefallen, etwa so, wie wenn er ihn gefunden hätte. Ist ja ungefähr so gelaufen. F hat in der Wohnung von S mit Werkzeug/Maschinen/Gerät von H gearbeitet und es nach dort verbracht und ist abgezogen. Dann kam S in die Wohnung und findet die Geräte vor, welche dort hinterlassen worden. F ist verschwunden.

S meldet dies dem Fundbüro, wenn er sonst nichts unternehmen kann den H zu finden. Dort macht er die Angaben zu H und F, damit man dort weiterkommt. Nach entsprechender Frist, soweit nicht abgeholt, kann S Eigentümer des Geräts werden.

Er könnte auch ein Inserat aufgeben mit Beschreibung des Geräts und Hinweisen zu F und H. Diese Kosten darf er ersetzt verlangen.
MfG

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