Hallo,
Nehmen wir an, ein Geschäftsfreund gibt einem Freiberufler einen Betrag X, der im Folge- und FolgeFolgeJahr zurückgezahlt wird. Zinsen und Gebühren sollen nicht anfallen.
Das ist wahrscheinlich nicht als Einnahme und in den Folgejahren als (Betriebs-)Ausgabe zu behandeln.
Wie verbucht man den Zahlungseingang und die folgenden Abgänge, damit alles möglichst nicht steuerwirksam ist?
Gibt es einen feinen Unterscheidungspunkt zwischen
- Privateinlage
- Fremdeinlage
- Kredit (Kreditinstitut)
wenn man von Zinsen/Gebühren absieht?
Kann man die Fremdeinlage, -entnahme wie eine Privateinlage, -entnahme, wie ein Konto (bei einer Bank: überzogen, dann ausgeglichen) handhaben?
Gruß,
Frank