Fremdeinlage und Entnahme (Darlehen privat)

Hallo,

Nehmen wir an, ein Geschäftsfreund gibt einem Freiberufler einen Betrag X, der im Folge- und FolgeFolgeJahr zurückgezahlt wird. Zinsen und Gebühren sollen nicht anfallen.

Das ist wahrscheinlich nicht als Einnahme und in den Folgejahren als (Betriebs-)Ausgabe zu behandeln.

Wie verbucht man den Zahlungseingang und die folgenden Abgänge, damit alles möglichst nicht steuerwirksam ist?

Gibt es einen feinen Unterscheidungspunkt zwischen

  • Privateinlage
  • Fremdeinlage
  • Kredit (Kreditinstitut)

wenn man von Zinsen/Gebühren absieht?

Kann man die Fremdeinlage, -entnahme wie eine Privateinlage, -entnahme, wie ein Konto (bei einer Bank: überzogen, dann ausgeglichen) handhaben?

Gruß,
Frank

Hallo,

das ist ein ganz normales Darlehen. Der „Freund“ will sicherlich das
Geld zurück und das zu 100%, also liegt ein Darlehensvertrag vor (auch
mündlich und ohne Zinsen). Den bucht man dann auch so (Bank an
Darlehen), bei einem 4/3 Rechner ist da nichts zu buchen, da keine
Erfolgswirksamkeit bei Auszahlung/Rückzahlung.

Mfg vom

showbee