Fremden Kater ärztlich behandlen lassen

Hallo,

es ist zwar eher eine rechtliche Frage, aber ich stelle sie erst mal hier:
Auf der Arbeit haben wir einen regelmäßigen kätzischen Besucher. Ich bin mir relativ sicher, dass der Kater sich nicht als Besucher sondern als Bewohner sieht. Nun hatte das arme Tier ein schwerwiegendes gesundheitliches Problem (sein Schwanz faulte ab). Niemand (Tierheim/Polizei/usw.) fühlte sich in irgendeiner Weise zuständig. Weil der Kater aber offensichtlich Schmerzen hatte (mal ganz zu schweigen davon, dass er bei seinen Besuchen das ganze Haus vollstank und -blutete) haben wir als Belegschaft gesammelt und ihn zum Tierarzt gebracht. Der Schwanz musste amputiert werden und weil er schon mal da war, hat der Tierarzt ihn auch gleich kastriert und noch einige andere Kleinigkeiten gemacht. Dem Tier geht es wieder ausgezeichnet. Ursprünglich war der Plan, dass er danach in ein neues Zuhause zieht, aber dort ist er nun wieder ausgezogen und zurück zu uns gekommen.
Ich habe jetzt etwas Angst vor dem Fluch der guten Tat. Wir haben zwar im Vorfeld zu dieser Aktion mit der Polizei telefoniert und die haben gesagt, wir könnten uns ja drauf einigen, das Tier sei eine Fundsache, aber nun ist er ja wieder da und wir gehen alle davon aus, dass er eigentlich irgendjemand in der Nähe gehört. Meine Meinung von Leuten, die eiternde Wunden ihrer Tiere mit Tesa zukleben und ansonsten einfach mal gar nichts tun, hält sich in Grenzen, aber ich habe nun auch etwas Angst, dass die auf die Idee kommen könnten, wir hätten ihren wertvollen Zuchtkater ruiniert.
Kennt sich jemand von Euch mit so einem Fall aus? Sollten wir noch irgendwelche präventiven Schritte unternehmen?

Viele Grüße

Hallo,

da er wohl weder gechippt noch tätowiert war, halte ich diese Angst für unbegründet.
Dazuhin kommt, deine gute Tat durch den Bereich „Geschäftsführung ohne Auftrag“ im BGB durchaus gedeckt ist.

Der mögliche „Besitzer“ sollte sich glücklich schätzen, dass jemand das Leben seines Tieres auf eigene Kosten gerettet hat.

Solltet dieser Clown zufällig vorstellig werden würde ich Ihm gerade mal die Rehcnung in die Hand drücken mit der Forderung der Erstattung.

Du (Ihr) habt völlig richtig gehandelt und solltet euch keine Gedanke über die gute Tat hinaus machen.

Gruss HighQ

Hallo,

vielen Dank, das beruhigt mich. Der Kater war überhaupt nicht gekennzeichnet. Wir wüssten tatsächlich sehr gerne, wer der Besitzer ist, da wir alle gerne ihm/ihr unsere dezidierte Meinung zu verantwortungsbewusster Tierhaltung mitteilen würden. Die Rechnung ist bereits bezahlt. Zum Glück haben wir eine sehr tierliebe Belegschaft und wenig Hemmungen darin, Gäste anzubetteln.

Viele Grüße

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Hallo HighQ,

grundsätzlich tendiere ich zu Deiner Einschätzung, aber ein gewievter Anwalt könnte dennoch versuchen da eine Sachbeschädigung herauszuholen, weil die Kastration eher nicht zu den Notfallmaßnahmen zu zählen war.
Ich spinne mal weiter…
Wenn das Tier komplett unversorgt gewesen wäre, hätte man wohl davon ausgehen dürfen, dass es sich um ein herrenloses Tier handelt.
Wenn da aber tatsächlich Tesafilm am gebrochenen Schwanz geklebt hat, könnte man da evtl. böswillig draus drehen, dass eben doch erkennbar war, dass er nicht herrenlos war.
Andererseits wäre hier aber die Tierquälerei durch Unterlassen im Sinne des Tierschutzgesetzes zu erwähnen…
Beim Tierschutz gints ja aber auch immer wieder Fangaktionen, da sind sicher auch nicht alle Katzen herrenlos die ins Netz gehen, von daher würde ich dort auch mal fragen.

Gruß
M.

Wenn da aber tatsächlich Tesafilm am gebrochenen Schwanz
geklebt hat, könnte man da evtl. böswillig draus drehen, dass
eben doch erkennbar war, dass er nicht herrenlos war.:

Sowas deutet bei mir aber ehr auf ein Kind hinwas da helfen wollte, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Erwachsener so blond sein kann.

Andererseits wäre hier aber die Tierquälerei durch Unterlassen
im Sinne des Tierschutzgesetzes zu erwähnen…

Das ist mir dabei auch durch den Kopf gegangen und damit würde ich im Notfall kontern.

Grüße
Margit, die fantastisch findet, was Ihr gemacht habt !!!

Hallo,

wer weiß denn, dass du das Tier hast verarzten lassen? Soll heißen: wie hoch ist denn überhaupt die Chance, dass jemand auf dich zukommt und Rechenschaft fordert?

LG Barbara

Hallo,

aufgrund der Gegebenheiten meines Arbeitsplatzes ist es recht wahrscheinlich: Eine dörfliche Struktur und ja insgesamt recht viele Beteiligte. Es gibt dort auch nur diesen einen Tierarzt.
Wer, für den Fall der Fälle, belangt werden könnte, ist natürlich auch fraglich: Mein Arbeitgeber? Alle Beteiligten Mitarbeiter?
Der Tierarzt hat gesagt, der Kater wäre innerhalb der nächsten Tagen eingegangen, hätte man ihm nicht geholfen. Das mit der Kastration ist sozusagen einfach passiert.

Viele Grüße

Der Tierarzt hat gesagt, der Kater wäre innerhalb der nächsten
Tagen eingegangen, hätte man ihm nicht geholfen. Das mit der
Kastration ist sozusagen einfach passiert.

Wenn du ein sterbendes Tier vorm sichen Tod gerettet hast, würde ich mich an deiner Stelle mit Sicherheit nicht von der Seite anranzen lassen. Soweit ich weiß, bist du in der Pflicht, einem leidenden Tier zu helfen, und dieser Pflicht bist du nachgekommen. Fertig.

Wenn eine freilaufende Katze in einem derart schlechten Zustand, in dem es sich ja schon eine ganze Weile befindet, zum TA gebracht wird und kein Besitzer bekannt ist, kann der TA mit Fug und Recht davon ausgehen, dass das Tier herrenlos ist. In dem Fall hat er auch alle Argumente auf seiner Seite, dass er einen freilaufenden Streuner kastriert und damit wilde Vermehrungen verhindert. Keine Ahnung, wo du wohnst, aber vielleicht gibt es bei auch auch ganz offizielle kommunale Kastrationsaktionen bei wildlebenden Katzen. Dann wäre der TA auch auf der Linie der Kommune.

Lass es mal auf dich zukommen.

LG Barbara

Ihr habt Euch vorbildlich um das Tier gekümmert. Ich denke nicht das Euch da jemand an die Karre fahren kann und die Kastration war vom Tierarzt eine verantwortungsvolle Aktion, die habt ihr eh nicht zu vertreten.

Hallo.
Aus jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Haustieren (Hund und Katze) habe ich die Erfahrung gemacht: Wenn so ein Tier ein vernünftiges Zuhause hat wo es sich auch wohlfühlt und versorgt wird, so ein Tier läuft nicht weg sondern bleibt wo es ist.
Logischerweise ist der Kater in seinem angestammten Zuhause schlecht behandelt worden und hat sich ein neues, besseres Zuhause gesucht und auch gefunden.
Zum Glück für das Tier.
Ein Lob für Dich, Deine Kollegen und Deinem Chef.
Rechtliche Bedenken hätte ich da nicht.
Gruss Peter

Hallo Maja,

grundsätzlich tendiere ich zu Deiner Einschätzung, aber ein
gewievter Anwalt könnte dennoch versuchen da eine
Sachbeschädigung herauszuholen, weil die Kastration eher nicht
zu den Notfallmaßnahmen zu zählen war.

Selbst das entscheidende Wort hast du selbst schon genannt…
Und genau dabei wirds auch bleiben… es heisst zwar: Vor Gericht und auf Hoher See…
Ab mal ehrlich - hier würde der Wind ziemlich sicher nur in eine Richtung blasen.

Und wer sein Tier schon qualvoll krepieren lässt… und darauf wäre es ohne den Fragesteller und Kollegen hinaus gelaufen… wird auch kein Geld für einen Anwalt ausgeben.
Wenn doch bleibt er hoffentlich zurecht auf diesen Kosten sitzen.

Mich wundert es nicht dass die Katze wieder da aufgetaucht ist wo sie war… ist ihr angestammtes Revier und ausserdem scheint sich sich dort wohl und gut behandelt zu fühlen.

Ich spinne mal weiter…
Wenn das Tier komplett unversorgt gewesen wäre, hätte man wohl
davon ausgehen dürfen, dass es sich um ein herrenloses Tier
handelt.
Wenn da aber tatsächlich Tesafilm am gebrochenen Schwanz
geklebt hat, könnte man da evtl. böswillig draus drehen, dass
eben doch erkennbar war, dass er nicht herrenlos war.

Das halte ich für eine gewagte These.

Andererseits wäre hier aber die Tierquälerei durch Unterlassen
im Sinne des Tierschutzgesetzes zu erwähnen…

Das wiederum ist Realität und strafbewehrt ist… zurecht.

Beim Tierschutz gints ja aber auch immer wieder Fangaktionen,
da sind sicher auch nicht alle Katzen herrenlos die ins Netz
gehen, von daher würde ich dort auch mal fragen.

Kann man… aber ist aus meiner Sicht nicht wirklich notwendig.
Denn ich bin mir fast sicher dass da gar nichts aus der befürchteten Richtung kommt.

Gruss HighQ

Vielen Dank
Hallo,

vielen Dank an alle.
Wir hatten eine Betriebsversammlung, wo auch Kollege Kater thematisiert wurde. Wir lassen es jetzt einfach auf uns zukommen. Eigentlich denken wir auch nicht, dass da noch was kommt. Kollege Kater ist auf jeden Fall super und sehr beliebt. es gibt Besprechungen zweifellos was behagliches, wenn eine Katze auf dem Tisch schläft.
Ist schon lustig, wie Katzen für sich entscheiden, wo sie wohnen möchten.

Viele Grüße