Wenn der Ersteller eines Leitfadens explizit die kostenfreie Weitergabe erlaubt und lediglich eine inhaltliche Veränderung verbietet, darf man diesen Leitfaden dann auf seiner eigenen Internetseite als Download anbieten?
Bzw. darf er diesen Weg der Weitergabe im Nachhinein verbieten, weil er der Weitergabe als Download nicht explizit zugestimmt hat?
mfg
Joerg
Hallo Joerg 1933,
Weitergabe, ja, dieser wurde dann ausrücklich zugestimmt.
Das kommt dann den sog. „Open Source“ oder „Freeware“ Projekten gleich bei denen auch in der Regel die Weitergabe -oftmals- ausdrücklich erwünscht ist.
Die Datei aber nicht als sein eigenes Werk ausgeben.
Gruß,
robobob.
nWenn der Leitfaden dem Urheberrecht unterliegt (Stichwort Schöpfungshöhe) kann der Urheber auch bestimmen wie und von wem sein Werk verwendet werden kann.
Wenn der Urheber sein Werk zur freien Weitergabe freigibt düfte davon auch das (widerrufliche) Recht umfasst sein das Werk zum download anzubieten. Rein sicherheitshalber macht es aber Sinn einen Urhebervermerk beizufügn, also eine Angabe von wem die Datei stammt.
Nun, eine Urhebernennung war nicht mit angegeben. Wozu auch, das stand ja alles in dem Dokument.
Wie gesagt, in dem Dokument stand auch, dass die Weitergabe nur kostenlos erfolgen und das Dokument inhaltlich nicht verändert werden darf.
Rein hypothetisch meldet sich nun der Urheber und verlangt die Löschung des Dokumentes auf Seite und droht gleichzeitig mit einem RA, sollte das Dokument nicht binnen 24h gelöscht werden.