Person A hat sich im Oktober letzten Jahres selbständig gemacht und vermietet nun auf Rügen Bungalows. Von der Behörde B erhält Person A einen Bescheid über die Fremdenverkehrsabgabe für das Jahr 2012. Dabei ergibt sich im Vergleich zum letzten Jahr eine Erhöhung um über 60%. Es wird nach der Anzahl der Betten berechnet, im Fall von Person A 6,00 € je Bett x 88 Anzahl. Im letzten Jahr waren es „nur“ 3,85 €.
Nun zu den Fragen von Person A:
- Ist so eine drastische Erhöhung rechtmäßig?
- Kann Person A als Existenzgründer zumindest im ersten Jahr eine solche Abgabe umgehen?
- Ist die Prüfung durch einen Rechtsanwalt ratsam?
Person A möchte sich auf keinen Fall um so eine Abgabe drücken, da ihr bewusst ist, zu welchem Zweck diese Abgabe eingesetzt wird. Es handelt sich um aber lediglich um ein Saisongeschäft, welches maximal 6 Monate im Jahr Umsatz einbringt. Außerdem verfügt Person A derzeit über fast keine Einnahmen, da die Gäste zunächst nur eine Anzahlung von 100,00 € leisten, die selbstverständlich direkt investiert werden muss um die Bungalows instandzuhalten und um die Existenz bis zum Saisonstart zu sichern. Und noch eine kleine Anmerkung zum Zweck dieser Abgabe. Leider wird in dieser Gemeinde und in dieser Region überhaupt nichts für den Fremdenverkehr getan. Die Abgabe wird an den falschen Stellen ausgegeben. Es gibt zahlreiche Vermieter, die genau der selben Meinung sind und dies als reine Abzocke empfinden, zumal die Gäste ebenfalls zur Abgabe der sogenannten Kurtaxe verpflichtet werden, obwohl in der Umgebung rein gar nichts für den Tourismus getan wird. Vielen Dank für Eure Antworten.