Fremdenverkehrsabgabe um über 60% erhöht

Person A hat sich im Oktober letzten Jahres selbständig gemacht und vermietet nun auf Rügen Bungalows. Von der Behörde B erhält Person A einen Bescheid über die Fremdenverkehrsabgabe für das Jahr 2012. Dabei ergibt sich im Vergleich zum letzten Jahr eine Erhöhung um über 60%. Es wird nach der Anzahl der Betten berechnet, im Fall von Person A 6,00 € je Bett x 88 Anzahl. Im letzten Jahr waren es „nur“ 3,85 €.

Nun zu den Fragen von Person A:

  1. Ist so eine drastische Erhöhung rechtmäßig?
  2. Kann Person A als Existenzgründer zumindest im ersten Jahr eine solche Abgabe umgehen?
  3. Ist die Prüfung durch einen Rechtsanwalt ratsam?

Person A möchte sich auf keinen Fall um so eine Abgabe drücken, da ihr bewusst ist, zu welchem Zweck diese Abgabe eingesetzt wird. Es handelt sich um aber lediglich um ein Saisongeschäft, welches maximal 6 Monate im Jahr Umsatz einbringt. Außerdem verfügt Person A derzeit über fast keine Einnahmen, da die Gäste zunächst nur eine Anzahlung von 100,00 € leisten, die selbstverständlich direkt investiert werden muss um die Bungalows instandzuhalten und um die Existenz bis zum Saisonstart zu sichern. Und noch eine kleine Anmerkung zum Zweck dieser Abgabe. Leider wird in dieser Gemeinde und in dieser Region überhaupt nichts für den Fremdenverkehr getan. Die Abgabe wird an den falschen Stellen ausgegeben. Es gibt zahlreiche Vermieter, die genau der selben Meinung sind und dies als reine Abzocke empfinden, zumal die Gäste ebenfalls zur Abgabe der sogenannten Kurtaxe verpflichtet werden, obwohl in der Umgebung rein gar nichts für den Tourismus getan wird. Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo,

Person A hat sich im Oktober letzten Jahres selbständig gemacht und vermietet nun auf Rügen Bungalows. Von der Behörde B erhält Person A einen Bescheid über die Fremdenverkehrsabgabe für das Jahr 2012. Dabei ergibt sich im Vergleich zum letzten Jahr eine Erhöhung um über 60%. Es wird nach der Anzahl der Betten berechnet, im Fall von Person A 6,00 € je Bett x 88 Anzahl. Im letzten Jahr waren es „nur“ 3,85 €.
Nun zu den Fragen von Person A:

  1. Ist so eine drastische Erhöhung rechtmäßig?

Klar. Wenn sogar die Einführung rechtens ist, was ja mathematisch eine unendliche Erhöhung wäre, sind bestimmt auch 60% zulässig.

  1. Kann Person A als Existenzgründer zumindest im ersten Jahr eine solche Abgabe umgehen?

Wenn die Satzung sowas vorsieht, ist das sicher möglich.

  1. Ist die Prüfung durch einen Rechtsanwalt ratsam?

Erstmal selber in die Satzung schauen. Sollte leicht im Internet zu finden sein. Und ich nehme an, dass die sich stark ähneln. Hier mal die von Binz: http://www.ostseebad-binz.de/fileadmin/Mediendatenba…

Person A möchte sich auf keinen Fall um so eine Abgabe drücken, da ihr bewusst ist, zu welchem Zweck diese Abgabe eingesetzt wird. Es handelt sich um aber lediglich um ein Saisongeschäft, welches maximal 6 Monate im Jahr Umsatz einbringt.

Das dürfte ja mehr oder weniger auf alle in der Branche zutreffen. :Außerdem verfügt Person A derzeit über fast keine Einnahmen, da die Gäste zunächst nur eine Anzahlung von 100,00 € leisten, die selbstverständlich direkt investiert werden muss um die Bungalows instandzuhalten und um die Existenz bis zum Saisonstart zu sichern.
Naja, das gehört dann eben erstmal zu den Anlaufkosten, über die man sich bereits zu Beginn eine Waffel gemacht hat und auch ein bißchen +/- einkalkuliert hat. An 88x 6€ kann doch so ein Investment nicht ernsthaft scheitern?

Und noch eine kleine Anmerkung zum Zweck dieser Abgabe. Leider wird in dieser Gemeinde und in dieser Region überhaupt nichts für den Fremdenverkehr getan.

Was meinst du mit Region? Auf Rügen kann man im Sommer kaum noch treten vor Leuten. Tourismus muss da schon stattfinden.

Die Abgabe wird an den falschen Stellen ausgegeben. Es gibt zahlreiche Vermieter, die genau der selben Meinung sind und dies als reine Abzocke empfinden, zumal die Gäste ebenfalls zur Abgabe der sogenannten Kurtaxe verpflichtet werden, obwohl in der Umgebung rein gar nichts für den Tourismus getan wird.

Das ist dann wohl naturnaher Tourismus. Die geben das eben als Ausgleich für andere, die Natur zerstörende Investments, wie Atomkraftwerke oder Biogasanlagen oder Windparks aus ;o). Spaß beiseite. Für solche Abgaben gibt es kein Recht auf konkrete Gegenleistungen, auch die Werbung oder sonstwas kann darunter fallen. Und wenn die Beherbergung nicht vom Tourismus profitiert, dann weiß ich nicht. Sogar der Tierarzt muss diese Abgabe zahlen. Ist bei anderen Steuern auch so.
Es liegt in der Natur der Sache, dass jeder Unternehmer die Einnahmen aus dieser Abgabe anders verwenden würde.

Grüße