Fremder Hund auf eigener Terrasse

Hallo,

angenommen man wohnt in einem Mietshaus mit mehreren Parteien und hat Kaninchen auf der eigenen Terrasse stehen, die aber keine feste Begrenzung (nur Büsche) zum restlichen Gelände hat.
3-4 x am Tag kommt ein fremder Hund (immer der gleiche) vorbei und kläfft die Kaninchen an, so dass Herrchen und Frauchen auch ständig die Terrasse betreten müssen um den Hund wieder einzufangen.

Gibt es auf Privatgelände so etwas wie Leinenzwang? Dürfen die Leute dauernd auf die Terrasse? Muß der Vermieter hier dafür sorgen, dass der Hund an der Leine gehalten werden muß?

Es stört an sich ja nicht wenn das mal passiert, allerdings sind ständig fremde Hunde und fremde Menschen auf der eigenen Terrasse nicht unbedingt gewünscht.

Danke für alle Antworten,
Zuckerle

Hallo,

ich habe mich nicht in die rechtlichen Aspekte versenkt, obwohl ich ahne, dass ein Mieter einer Terassenwohnung weder Hunde- noch Herrchenbesuch dauerhaft dort dulden muss.

Hunde- und Kleintierbesitzer haben aber doch eine Gemeinsamkeit: Tierliebe. Daran könnte man evtl. anknüpfen, gegenseitiges Verständnis aufbringen und gegenseitigen Respekt erbitten.

Ich finde es ziemlich unverschämt von dem Hundebesitzer, die Bedürfnisse deiner Kleintiere permanent zu ignorieren, aber vielleicht kommt ihr über ein verbindendes Gespräch weiter als über böse Schreiben von Verwaltern.

Herzlichst alles Gute, auch für die Tiere!
sine

…hallo…vielleicht kann Ihnen folgender Tipp helfen. Sie sprechen mal mit dem Hundebesitzer,mit seiner Erlaubnis besorgen sie sich eine Katzenfalle und fangen den Hund…dann lassen Sie diesen drei Tage (ohne Fressen) in dieser Falle und lassen ihn dann wieder frei. Der Hund wird einen großen Bogen um ihre Terasse manchen und diese nie wieder betreten

Sie
sprechen mal mit dem Hundebesitzer,mit seiner Erlaubnis
besorgen sie sich eine Katzenfalle und fangen den Hund…dann
lassen Sie diesen drei Tage (ohne Fressen) in dieser Falle und
lassen ihn dann wieder frei. Der Hund wird einen großen Bogen
um ihre Terasse manchen und diese nie wieder betreten

Super, vielen Dank für diese äußerst qualifizierte Antwort!
Was haben Sie hier eigentlich zu suchen, wenn Sie sich nur über andere lustig machen möchten?
Lassen Sie das „antworten“ doch einfach bleiben.

Hallo Sine,

Hunde- und Kleintierbesitzer haben aber doch eine
Gemeinsamkeit: Tierliebe. Daran könnte man evtl. anknüpfen,
gegenseitiges Verständnis aufbringen und gegenseitigen Respekt
erbitten.

Wurde schon versucht, hilft aber leider nicht. Entweder sind diese Leute einfach nicht fähig Ihren Hund anzuleinen, oder sie halten es nicht für nötig. Leider kommt erschwerend hinzu, dass deren Deutsch nicht besser ist als mein Spanisch (nahezu 0), weswegen die Verständigung nicht ganz einfach ist.

LG Zuckerle

Hallo,

angenommen man wohnt in einem Mietshaus mit mehreren Parteien
und hat Kaninchen auf der eigenen Terrasse stehen, die aber
keine feste Begrenzung (nur Büsche) zum restlichen Gelände
hat.
3-4 x am Tag kommt ein fremder Hund (immer der gleiche) vorbei
und kläfft die Kaninchen an, so dass Herrchen und Frauchen
auch ständig die Terrasse betreten müssen um den Hund wieder
einzufangen.

Gibt es auf Privatgelände so etwas wie Leinenzwang?

Wo genau innerhalb der Gemeinde Leinenzwang herrscht, kann man beim Ordnungsamt erfragen. Dorthin kann man sich auch wenden, wenn einem Hund und Halter bekannt sind…wenn der Hund ohne Leine auf die Terrasse gelangen konnte, war er ja zuvor höchstwahrscheinlich auch nicht an der Leine…

Dürfen die
Leute dauernd auf die Terrasse?

Nein. Der Mieter kann hier auch von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die unerwünschten Besucher von seinem Besitz verweisen.
Auch ein nichteingezäuntes Grundstück kann als Privatgelände durchaus erkennbar sein und muss als solches respektiert werden.

Muß der Vermieter hier dafür
sorgen, dass der Hund an der Leine gehalten werden muß?

Nein, der hat mit dem unangeleinten Hund primär nichts zu tun.
Ausnahme: Der Hundehalter ist ebenfalls einer seiner Mieter. Diesen könnte der VM evtl. abmahnen solange er Kenntnis darüber vom Terrassenmieter darüber bekommt.

Als Mieter könnte man sich aber auch mit dem VM zusammensetzen und das eventuell vorhandene Sicherheitsproblem des nicht eingezäunten Grundstückes ansprechen, ob hier nicht die Möglichkeit besteht auf eigene Kosten die Terrasse einzuzäunen oder ringsherum Hecken zu pflanzen.
Hier wäre auch zu beachten, dass der Mieter bereits bei der Besichtigung vor Einzug schon gesehen haben müsste, dass die Terrasse nicht gesondert eingezäunt ist was ein Betreten durch Fremde erleichtern kann. Somit stellt diese Situation keinen Mangel als solches dar, das heißt einen Anspruch auf einen Zaun hätte der Mieter dann nicht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html

Gruß
Maja