Hallo!
Es gehört zu den Mysterien unserer Welt, dass herumliegender Müll alsbald weiteren Müll anzieht. Bisher gab es auch noch keine Studien zum seltsamen Sachverhalt, dass Nutzer/Mieter eines Ortes Zuständigkeiten geklärt sehen möchten, statt den Müll kurzerhand zu entsorgen, um die Ereignisse des zuerst genannten Mysteriums gar nicht erst eintreten zu lassen.
Dem Mieter sei ein Blick in seinen Mietvertrag empfohlen. Womöglich findet sich darin eine Passage, wonach der Mieter den Parkplatz von Bewuchs frei zu halten und Müllablagerungen zu beseitigen hat. Ist so üblich wie einleuchtend, dass der Mieter für die Reinigung der von ihm gemieteten Flächen zuständig ist.
Hier kann niemand wissen, ob es für den Ort des Frevels einen Hausmeisterdienst gibt und falls ja, mit welchen Arbeiten er betraut wurde. Wenn es einen Hausmeisterdienst gibt, ist durchaus möglich, dass vermietete Flächen nicht zu seinen Aufgabenbereichen gehören. In manchen Wohnanlagen hat sich eingebürgert, dienstbare Geister mit regelmäßiger Übergabe geeigneter Mittel (Tabak, Gefläsch oder Bares, begleitet von freundlichen Worten) zu veranlassen, vermietete Flächen für den Mieter in Ordnung zu halten.
Gruß
Wolfgang