Fremder Müll auf gemietetem Parkplatz

Hallo Zusammen!
Jemand lädt seinen Müll auf einem vermieteten Parkplatz ab.
Erst war es eine Red Bull Dose, am nächsten Tag ein paar Plastik Verpackungen mehr.

Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist? Ist der Mieter verpflichtet dieses Müll weg zu räumen? Oder wird das von einem Hausmeisterdienst erledigt?

Danke für die Hilfe!

Hallo,

wenn es einen Hausmeisterdienst gibt, zu dessen Aufgabe es gehört, genau diesen Parkplatz auch zu säubern, wird das von dem erledigt. Ansonsten ist der Jemand der einzige, der dafür verantwortlich ist.

Bei Mietende muß der Mieter den Parkplatz natürlich im vereinbarten Zustand übergeben.

Gruß
C.

Die Red Bull Dose würde ich in einen Pfandautomaten stecken und mir die 25 Cent auszahlen lassen :smile:

Mal ehrlich, wer kann da nur zuständig sein ?
Der Vermieter des Parkplatzes.

Mag sein, der Hausmeister spricht einen auf den Müll an. Wenn er vom Mieter stammt, dann ist doch wohl klar, wer ihn wegschaffen muss. Du nämlich.

Ist es fremder Müll, dann muss sich der Hausmeister kümmern.

Dafür bezahlst Du ja auch diese Arbeit und Entsorgung über die Nebenkosten.

MfG
duck313

Hi,

wenn das so im vertrag des hausmeisters steht, dann wohl der hausmeister.

wenn nicht, dann wohl der vermieter :wink:

Verklagen kannst du wohl kaum jemanden!

Erstens war das nicht die Frage und zweitens: warum nicht?

Wieso sollte der Vermieter etwas damit zu tun haben, wenn ein Dritter auf dem vermieteten Parkplatz seinen Müll entsorgt?

1 Like

Hallo!

Es gehört zu den Mysterien unserer Welt, dass herumliegender Müll alsbald weiteren Müll anzieht. Bisher gab es auch noch keine Studien zum seltsamen Sachverhalt, dass Nutzer/Mieter eines Ortes Zuständigkeiten geklärt sehen möchten, statt den Müll kurzerhand zu entsorgen, um die Ereignisse des zuerst genannten Mysteriums gar nicht erst eintreten zu lassen.

Dem Mieter sei ein Blick in seinen Mietvertrag empfohlen. Womöglich findet sich darin eine Passage, wonach der Mieter den Parkplatz von Bewuchs frei zu halten und Müllablagerungen zu beseitigen hat. Ist so üblich wie einleuchtend, dass der Mieter für die Reinigung der von ihm gemieteten Flächen zuständig ist.

Hier kann niemand wissen, ob es für den Ort des Frevels einen Hausmeisterdienst gibt und falls ja, mit welchen Arbeiten er betraut wurde. Wenn es einen Hausmeisterdienst gibt, ist durchaus möglich, dass vermietete Flächen nicht zu seinen Aufgabenbereichen gehören. In manchen Wohnanlagen hat sich eingebürgert, dienstbare Geister mit regelmäßiger Übergabe geeigneter Mittel (Tabak, Gefläsch oder Bares, begleitet von freundlichen Worten) zu veranlassen, vermietete Flächen für den Mieter in Ordnung zu halten.

Gruß
Wolfgang