Hallo,
eine Bekannte von mir hat ihr Auto und den Brief einem Bekannten
gegeben, damit er das Auto vorübergehend abmeldet, weil sie ins
Ausland ging. Er hat das Auto aber nicht abgemeldet, sondern, weil er
kurzfristig Geld brauchte, das Auto einem KFZ-Pfandleiher gegeben, und
als die 3 Monate um waren, wurde das Auto vom Pfandhaus weit unter
Wert verkauft.
Welchen Vergehen hat sich der Bekannte schuldig gemacht und kann der
Vertrag vielleicht rückgängig gemacht werden?
Danke schon mal,
Fritz
Welchen Vergehen hat sich der Bekannte schuldig gemacht
Unterschlagung.
und
kann der
Vertrag vielleicht rückgängig gemacht werden?
So, wie ich das sehe: nein. Das Eigentum ist nämlich rechtswirksam übertragen worden, wenn der Erwerber gutgläubig davon ausging, dass alles mit rechten Dingen zugehe.
Levay
So, wie ich das sehe: nein. Das Eigentum ist nämlich
rechtswirksam übertragen worden, wenn der Erwerber gutgläubig
davon ausging, dass alles mit rechten Dingen zugehe.
Hallo Levay,
wie kann das Pfandhaus davon ausgehen, dass der Fahrzeugeigentümer vor Ihnen steht, wenn dieser nicht im Kfz-Brief erwähnt ist?
Selbst wenn er das Auto erst gerade erwprben hätte, so bestünde vor einer Verpfändung doch die Pflicht zur Ummeldung.
Ich glaube nicht dass das Pfandhaus so einfach außen vor ist.
Gruß Ivo
Hallo,
So, wie ich das sehe: nein. Das Eigentum ist nämlich
rechtswirksam übertragen worden, wenn der Erwerber gutgläubig
davon ausging, dass alles mit rechten Dingen zugehe.
Der Erwerber konnte nicht gutgläubig davon ausgehen, dass der Veräußerer Eigentümer des Kfz war. Entweder hat er sich den Brief nicht zeigen lassen, oder er die dortige Eintragung des wahren Eigentümers ignoriert. Die Prüfung des Kfz-Briefes ist Mindestvoraussetzung der vorzunehmenden Prüfung, bei Unklarheiten sind weitere Nachforschungen anzustellen (z.B. ein Kaufvertrag wäre ein weiterer Beweis des Eigentums).
Guckst Du hier zum Thema:
http://sfz-mainz.de/dateien/abhandlungen/fahrzeugbri…
Gruß
Bonsai
Hallo,
ich habe das nicht bedacht, und es stimmt natürlich. Was allerdings nicht stimmt (du behauptest es aber auch nicht ausdrücklich), ist, dass ein gutgläubiger Erwerb von vornherein ausgeschlossen ist, wenn der Veräußerer nicht im Fahrzeugbrief steht.
Levay
Selbst wenn er das Auto erst gerade erwprben hätte, so
bestünde vor einer Verpfändung doch die Pflicht zur Ummeldung.
Wieso?
Hallo Levay,
beim nochmaligen Lesen meines eigenen Postings ist mir auch aufgefallen, dass es vielleicht mißverständlich sein kann:
Meines Erachtens muß man das Pfandhaus, wie auch den, der das Auto dort ersteigert hat, mit ins Kalkül ziehen.
Die rechtlichen Hinweise hab ich selbst auch nur nach googlen abgeschrieben
Was allerdings nicht stimmt (du behauptest es aber auch nicht
ausdrücklich), ist, dass ein gutgläubiger Erwerb von
vornherein ausgeschlossen ist, wenn der Veräußerer nicht im
Fahrzeugbrief steht.
Richtig, hatte ich nicht behauptet und auch nicht gemeint.
Viele Grüße
Bonsai
Lieber Fritz Unterschlagung §246StGB seitens des Bekannten
e.v Untreue §266? mit Fragezeichen dran.
seitens des Pfandleihers Pflichverletzung er muss schon nachsehen
ob der Pfandgeber sein Eigentum verpfändet oder unerlaubt das von frenden Leuten.
also Hehlerei billigendes inkaufnehmen reicht. "kann ja ruhig geklaut sein macht nix "
§ 259
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Das gutgläubige erwerben durch den Käufer ???
ich meine neine er muss es abgeben.
Herrausgabe verlangen.
Jakob
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Hallo Jakob,
wie ich erst jetzt erfuhr, hat sie ihrem Freund, der auch noch
Rechtsanwalt ist, eine Generalvollmacht gegeben, um in ihrem Namen
handeln zu dürfen (selbst schuld, sage ich jetzt mal).
Aber es bleibt wohl trotzdem bei der Unterschlagung, der Pfandleiher
ist sicher außen vor, oder?
Gruß Fritz
Hallo Jakob,
wie ich erst jetzt erfuhr, hat sie ihrem Freund, der auch noch
Rechtsanwalt ist, eine Generalvollmacht gegeben, um in ihrem
Namen
handeln zu dürfen (selbst schuld, sage ich jetzt mal).
Aber es bleibt wohl trotzdem bei der Unterschlagung, der
Pfandleiher
ist sicher außen vor, oder?
Nein sehe ich nicht er ist verpflichtet die Eigentumslage festzustellen beim Auto ist das einfach der Brief des KFZ.
also ein Hehler.
Weiß der Pfandleiher von der Generalvollmacht, dann ist die Hehlerei vom Tisch.
Neu ist
Generalvollmacht auch hier missbraucht bedeutet Untreue im Sinne des 266StGB.
mfg Jakob
Gruß Fritz