nehmen wir mal an, ein freund aus einem nicht eu land kommt zu besuch.
er überlässt mir aus irgend einen grund sein auto, weil ich keines habe. er möchte es irgen wann mal wiederhaben. wie lange darf ich denn mit einem fremden fahrzeug aus einem nicht eu land überhaupt hier in deutschland fahren??
Bei diesem angenommenen Fall kannst du (darfst aber nicht) das Auto fahren, bis Zoll oder Polizei dich anhalten und überprüfen.
Dann wird das Auto sofort an Ort und Stelle beschlagnahmt und erst wieder rausgegeben, wenn du die fälligen 10% Einfuhrzoll und 19% Mehrwertsteuer auf den Fahrzeugwert bezahlt hast. Das können schnell mehrere Tausend Euro sein.
Egal welche Antwort/Ausrede du jetzt noch hast, sie trifft nicht zu und nützt dir genau gar nichts mehr.
du darfst überhaupt nicht damit fahren. Die einzige Ausnahme davon, die ich kenne (wobei ich aber einschränkend sagen muss, dass ich mich schon jahrelang nicht mehr mit dieser Problematik beschäftigt habe, es also durchaus Gesetzesänderungen geben kann)ist diese, dass es im grenzüberschreitenden Verkehr erlaubt ist. Also wenn du mit dem Auto aus dem Ausland bis nach Hause fährst (oder zurück). Danach muss es aber stehenbleiben, sonst wird sofort jede Menge Steuer fällig (Einfuhrumsatzsteuer, Kfz-Steuer und weiss der Feufel was dem Finanzminister noch so einfällt, das Staatssäckel zu füllen).
Dann wird das Auto sofort an Ort und Stelle beschlagnahmt und
erst wieder rausgegeben, wenn du die fälligen 10% Einfuhrzoll
und 19% Mehrwertsteuer auf den Fahrzeugwert bezahlt hast.
aha, ich muss also zoll und mwst bezahlen obwohl es sich nicht um ein verkauf handelt sondern das kfz sich nur kurzzeitig hier aufhält.
wo finde ich denn informationen darüber, wo das genau steht, wie lange ein kfz in einem anderen land sich aufhalten darf und wer der lenker sein muss??
h.
Ich hatte vor kurzen einen ähnlich gelagerten Fall mit einem Auto aus Genf ( Schweiz )
Ich weiss zwar nicht in wie weit das hier gleich zu stellen ist , aber ich schreibe mal den Sachverhalt :
Eine Bekannte von mir war für ca 14 - Tage bis 3 Wochen von dem Firmenhauptsitz in Genf an ein Tochterunternehmen in Darmstadt mit beruflichen Hintergrund ausgeliehen.
Sie brachte Ihren Privat PKW mit , sollte aber dann hier einen Firmenwagen bekommen.
Dieser Firmenwagen wurde am dritten Tag unschuldig in einen Unfall verwickelt und musste mehrere Tage in die Werkstatt .
man Beschloss dann den Privatwagen mit Schweizer Kennzeichen als Ersatzfahrzeug zu nehmen.
Ihr Teampartner , ein Deutscher mit Wohnsitz in Darmstadt nahm dann gelegentlich auch das Schweizer Auto und es kam wie es kommen musste : allgemeine Verkehrskontrolle .
nach längerer Diskussion durfte der Fahrzeugführer weiterfahren , weil die Fahrzeughalterin sich ja zur Zeit in Deutschland für einen ganz bestimmten begrenzten Zeitraum aufhielt und es sicher gestellt war , das dieser Wagen nach Ablauf Ihres Arbeitsauftrages wieder zurück in die Schweiz geht.
Soweit ich das Verstanden habe , werden solche Fahrzeuge für einen begrenzten Urlaub , einen zeitlich genau begrenzten Arbeitsauftrag hier geduldet , selbst wenn zu diesem Zeitpunkt nicht der Fahrzeughalter am Steuer sitzt , der Fahrzeughalter aber greifbar ist , z.b. mit einer Hotelanschrift .
Ich nehme aber an , das es ich wohl ganz anderst verhält , wenn der Fahrzeughalter sich nicht in Deutschland aufhält und das Fahrzeug hier zur nutzung durch einen Bekannten zurück gelassen wurde.