Fremdes Eigentum nach verstreichen von Frist aus Wohnung entsorgen?

Ich habe in meiner Wohnung noch die Sachen meines Exfreundes. Ich habe ihn schriftlich unter Fristsetzung daraufhingewiesen, sein Eigentum aus meiner Wohnung zu entfernen. Den Empfang dieses Briefes hat er bestätigt.

Kann ich nun nach Verstreichen dieser Frist sein Eigentum tatsächlich einfach entsorgen oder muss ich irgendwelche Rechtsfolgen befürchten?

Ich hab so langsam nämlich die Schnauze voll, der hat sich vor mehr als zwei Monaten getrennt, mein ganzer Keller ist voll und ich hab noch Möbel von ihm in meiner Wohnung, die ich nicht haben will.

Nein.
Du hättest in dem Schreiben mit der Aufforderung und Fristsetzung auch gleich die Folgen ankündigen müssen, was nach Fristüberschreitung passieren wird.
Also kostenpflichtige Entsorgung oder kostenpflichtige Einlagerung.
Hängt auch ein bisschen von der Art der Dinge ab, erkennbarer Sperrmüll oder überzähliger Hausrat hätte man auch ohne weiteres gleich entsorgen können.

MfG
duck313

Oh, ich vergaß, ich hab auch geschrieben, dass ich es entsorgen werde, falls er es nicht oder nicht vollständig in der genannten Frist aus meiner Wohnung entfernen würde.

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Gut, dann kommt es darauf an, ob ihn das Schreiben (genauer der Inhalt !) auch tatsächlich erreicht hat.
Hat bestätigt , meint das den Erhalt bei einem Übergabeeinschreiben ? Das könnte ja auch jemand anderes angenommen haben und ihm auf den Tisch gelegt haben, weil er abwesend ist.
Das wäre ungewiss, das könnte noch Ärger geben.

versuche es doch aus der Person abzuschätzen, was da an Sachen zurückgeblieben ist und ob die für die Person noch Bedeutung(Wert) haben. Insbesondere im Verhältnis zu den Dingen die er beim Auszug mitgenommen hatte.

Also er hat den Erhalt des Schreibens selbst via Whatsapp bestätigt und meinte auch, sein Vater würde die Sachen abholen.

Ein normaler Mensch hätte sicherlich nichts davon zurückgelassen, es geht um sein Bett, seine Couch, seinen Fernseher, Schrank, Massagesessel, Stühle, Geschirrspülmaschine, viele Kleidung, Dekokram, Laptop, wichtige Unterlagen, sein alter Mietvertrag, alte Briefe, Rechnungen, Bußgeldbescheide, Vollstreckungsbescheide, sein Fahrzeugbrief, Unterlagen zu seinen alten Jobs, Erinnerungen, Photos von sich selbst, von seiner Oma, seiner Schwester, Expartnern…

Wende Dich an seinen Vater, evtl. weis der ja garnichts davon, dass er die Sachen abholen soll.
Wenn doch dann mach es so wenn Ihr ´ne kostenlose Sperrmüllabfuhr in der Stadt habt.
Bestell die Sperrmüllabfuhr, teil das den Beiden mit wann die ist und dass dann all sein Zeug vor dem Haus zur Abholung durch die Abfuhr da liegt wenn es bis dahin nicht von denen abgeholt wurde.
Den Läppi, die wichtigen Unterlagen und den KFZ Brief nimm davon aus denn spez. wegen dem Brief könnte es sonst noch Ärger geben. ramses90

aus den Augen, aus dem Sinn !

:smile:

Bei der Liste der Gegenstände mag es auch ein Transportproblem geben.
Ich weiß auch nicht was Du da machen solltest. Nochmals mahnen, noch eine letzte Frist ?

Bedenke, Du hast sicherlich Kosten für die Entsorgung, nicht alles wird man einfach an den Straßenrand stellen können (weiß nicht wie bei Euch die Sperrmüllabfuhr organisiert ist).

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Mit seinem Vater hab ich schonmal gesprochen, der wollte eigentlich die Sachen Ende Juni abholen, daraus ist aber nichts geworden…und ich habe keine Lust, da noch mehr hinterherzulaufen…

Ich dachte, dass ich das ein oder andere vielleicht über ebay-kleinanzeigen verschenke oder in die Kleidersammlung gebe und Sperrmüll kann man hier gratis anmelden.

Ich war aber so frei, die noch geschlossenen Brief an den Absender zurückzuschicken und draufzuschreiben, wie sie ihn erreichen können und die anderen (Gerichte, unitymedia, vodafone, Inkassounternehmen) hab ich auch angeschrieben und ihnen das mitgeteilt. :grin:

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Dann mach das aber informier vorher Sohn und Vater. Mit verkaufen wäre ich vorsichtig, wer böswillig ist hängt Dir dann noch Bereicherung auf seine Kostan an. ramses90

Es wäre eher Schadenbegrenzung als Bereicherung. Ich hab damals die Kaution (640 €) für seine Wohnung bezahlt, die es nicht wieder gibt, weil er statt zu kündigen einfach die Miete nicht mehr gezahlt hat. Außerdem wollte mein Exfreund mir sein Trinkgeld geben (er arbeitet auf einem Flusskreuzfahrtschiff), um es an seinen Vater zu überweisen, weil er ihm Geld schulden würde. Ich hab ihm also 700 € überwiesen, nur Tage später trennte er sich. Also schuldet er mir nun 1340 €…

Das ist rechtlich ein unsicheres Gebiet. Angemeldeter Sperrmüll am Straßenrand gehört z. B. in der Regel dem Entsorgungsbetrieb. Vielleicht solltest Du ein bisschen trickreicher vorgehen. Mit viel Aktivität der " Gegenseite" ist nach Deiner Schilderung ja nicht zu rechnen.

Du sortierSt die zu entfernenden Gegenstände nach A) Sperrmüll und B) verkaufbar.

Dann setzt Du zwei Schreiben auf:
A) an den Entsorgungsbetrieb wegen des genau bezifferten Sperrmülls und
B) eine ebenfalls genau benannta Verkaufsannonce .
Bevor Du das abschickst, schickst Du diese beiden Entwürfe an Deinen Ex und teilst ihm mit, dass Du von seiner Zustimmung zum Schreiben an den Entsorgungsbetrieb und der Verkaufsannonce ausgehst, wenn er die aufgeführten Gegenstände nicht innerhalb eines von Dir bestimmten Zeitraums - Daum setzen - abholt.
Du darfst Dich nicht auf Diskussionen über den Inhalt Deiner Entwürfe einlassen. Beim Loswerden bist Du am Zug, Er hat da kein Wort mitzureden. Hätte ja selber aktiv werden können.
Viel Glück.
LG
Amokoma1

Wow, der hat aber Glück mit seiner Exfreundin!!