'Fremdes' Gartentor zum eignen Grundstück

Hi,

wer-kann-mir-helfen?
Ich habe eine Eigentumswohnung mit einem PKW Stellplatz (=Sondernutzungsrecht). Direkt an der Stirnseite meines Stellplatzes wurde nun ein Gartenzaun gezogen mit Gartentor, welches zwar nach innen (also zum Nachbargrundstück hin) aufgeht, aber nur zugangbar über meinen Stellplatz ist. Ist dies rechtens? Es wäre möglich gewesen, das Gartentor an einer Seite des Gartens anzubringen, welche nicht auf meinem Stellplatz liegt.
Gibts dazu Paragraphen und wie löst man sowas? Der garten gehört einem Eigentümer aus meinem haus und leider hat er mich in seine Gartenzaunplaung nicht mit einbezogen.

Grüßle
Gropy

Hi,

wer-kann-mir-helfen?
Ich habe eine Eigentumswohnung mit einem PKW Stellplatz
(=Sondernutzungsrecht). Direkt an der Stirnseite meines
Stellplatzes wurde nun ein Gartenzaun gezogen mit Gartentor,
welches zwar nach innen (also zum Nachbargrundstück hin)
aufgeht, aber nur zugangbar über meinen Stellplatz ist. Ist
dies rechtens?

Hi gropy,
schöne Sch…! Aber Du kannst nichts dagegen machen. Du hast an dem Stellplatz nur ein Nutzungsrecht, um ein Auto dort abzustellen. Darüber hinaus kannst Du nicht verfügen (Kinder am Spielen hindern, Durchgang verbieten usw.).

Es wäre möglich gewesen, das Gartentor an einer
Seite des Gartens anzubringen, welche nicht auf meinem
Stellplatz liegt.
Gibts dazu Paragraphen und wie löst man sowas? Der garten
gehört einem Eigentümer aus meinem haus und leider hat er mich
in seine Gartenzaunplaung nicht mit einbezogen.

Sprich mit Gartenbesitzer, was er sich dabei gedacht. Im übrigen ist es nicht verboten, das Auto bis zum „Anschlag“ des Parkplatzes zu parken - wenn er dann nicht an sein Gartentürle kommt, ist es nicht Dein Problem.

Grüßle
Gropy

Auch

Wolfgang D.

Ein Sondernutzungsrecht ist ein Recht, eine bestimmte im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Fläche unter Ausschluss aller anderen Wohnungseigentümer nutzen zu dürfen.

Das heißt ein anderer Eigentümer darf deinen Stellplatz nicht nutzen, auch nicht als Eingangsbereich zu einem fremden Grundstück.

Auch ein Gartentürchen darf ein Nachbar nicht einem fremden Grundstück gegenüber ohne Genehmigung errichten.

Fordere den Verwalter auf, dafür zu sorgen, dass das Türchen zurückgebaut wird. Erkläre dem Nachbarn, dass er deinen Stellplatz nicht nutzen darf, insbesondere nicht als Eingang für sein Grundstück - in der Teilungserklärung ist nämlich sein Nutzungsrecht an diesem Teilstück ausgeschlossen.

Falls es die Möglichkeit gibt, kann man vielleicht auch die Stellplätze tauschen???

Gruß n.

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Moment mal!

Warum denn immer ua fid evollen gehen. Wenn dein Nachbar selbst einen Stellplatz besitzt, dann tausch doch einfach mit ihm und sag ihm nochmal freundlich, dass man solche Sachen unter Nachbarn doch vorher besprechen kann. Sobald die erste Klage losgeht oder der Anwalt eingeschaltet wird, hängt doch der Haussegen schief. Einfach Thread ausdrucken, dann sieht der Nachbar, dass du prinzipiell im Recht bist und dann großmütig über die Geschichte hinwegblicken. Lass deinen Nachbarn doch über deinen Stellplatz laufen oder stört er dich. Die durchschnittliche Verweildauer einer Person auf dem eigenen Stellplatz beträgt pro Tag gerade mal drei Minuten.
Der Tipp mit „Gartentür zuparken“ ist alles andere als deeskalierend…

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…:

Moment mal!

Warum denn immer ua fid evollen gehen. Wenn dein Nachbar
selbst einen Stellplatz besitzt, dann tausch doch einfach mit
ihm und sag ihm nochmal freundlich, dass man solche Sachen
unter Nachbarn doch vorher besprechen kann. Sobald die erste
Klage losgeht oder der Anwalt eingeschaltet wird, hängt doch
der Haussegen schief. Einfach Thread ausdrucken, dann sieht
der Nachbar, dass du prinzipiell im Recht bist und dann
großmütig über die Geschichte hinwegblicken. Lass deinen
Nachbarn doch über deinen Stellplatz laufen oder stört er
dich. Die durchschnittliche Verweildauer einer Person auf dem
eigenen Stellplatz beträgt pro Tag gerade mal drei Minuten.
Der Tipp mit „Gartentür zuparken“ ist alles andere als
deeskalierend…

Hallo,

leider ist das alles nich wirklich schön. Der Nachbar ist wie ich nur am Wochenende da, mein Auto steht natürlich bei dem nun direkt an der Gartentür und wenn er sein gemähtes Gras daraus buchsieren will, naja, dann muß ich entweder wegfahren oder was weiss ich. Den Tausch des Stellplatzes hatte er schon angeboten. Leider besitzt er zwei Stellplätze (einen 17m² und einen 12m²) nun hat er mir den 12m² angeboten (Mittelstellplatz) - ich hab aber einen 15m² großen Randstellplatz. Diesen größeren Randstellplatz hab ich absichtlich genommen, weil mir in der Vergangenheit permanent neben mir parkende Leute die hinteren Seitentüren eingedellt haben, und dies ein Dienstfahrzeug ist. Muß noch dazu sagen, dass mein Stellplatz nicht Sondernutzungsrecht ist, sondern Sondereigentum. Und schade ist, dass, obwohl das
Grundstück des Nachbarn wirklich eine andere Stelle für das Tor geliefert hätte, das Tor ohne meine Rücksprache hat bauen lassen. Was is, wenn er eines Tages da mit seiner Schubkarre an mein Auto rammt?

Über weitere Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar … hab die Wohnung neu und das is nun so ein trauriger Beigeschmack.

gruß
GROPY