Hallo!
Ich recherchiere was Familieninternes und habe eine Frage:
Wenn man - Mitte der 50er Jahre - das Kind der verstorbenen Schwester zu sich genommen hat, da wird man doch Kindergeld bekommen haben oder ähnliches? Und wie viel dürfte das gewesen sein?
Gruß,
Kümmernuss
Hallo,
„…26.2.1959 Der Bundestag beschließt eine Erhöhung des Kindergeldes von 30 auf 40 DM vom 1. März an…“
http://www.chroniknet.de/daly_de.0.html?year=1959&mo…
"…Ab 1954 begannen in der Bundesrepublik Deutschland die bei den Berufsgenossenschaften angesiedelten Familienausgleichskassen damit, für das dritte und jedes weitere Kind ein Kindergeld von 25 DM auszuzahlen. Finanziert wurde dieses durch Arbeitgeberbeiträge. 1955 wurde dieses von den Arbeitsämtern auch an Arbeitslose ausgezahlt. Ab 1961 bekamen Familien bereits für das zweite Kind Kindergeld, das nun aus Bundesmitteln finanziert und von der damaligen Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlt wurde. Nachdem 1964 die Familienausgleichskassen aufgelöst wurden, wurde die Zuständigkeit für das Kindergeld vollständig der Bundesanstalt übertragen.
Seit 1975 wird das Kindergeld auch für das erste Kind gezahlt. Gleichzeitig wurde der Steuerfreibetrag abgeschafft, 1983 jedoch wieder eingeführt. Trotz schrittweiser Erhöhungen des Freibetrages wurde das Existenzminimum von Kindern teilweise versteuert. Das änderte sich erst 1996, als das Existenzminimum für Kinder von der Besteuerung freigestellt wurde. Zeitgleich wurde allerdings erstmals die Anrechnung auf den Freibetrag eingeführt…"
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
Viele Grüße
Eve*
Hallo!
Das ist interessant! Meine vier Geschwister - geboren zwischen 1937 und 1944 - haben immer erzählt, mein Vater hätte für sie auch nach dem Krieg Kindergeld bekommen. Das kann ja dann erst ab 1954 gewesen sein und auch nur für Kind drei, vier und fünf? Oder nur vier und fünf?
Und bei der Frage von Kümmernuss - wenn die Schwester stirbt, kann die andere doch nicht einfach deren verwaistes - klingt so, als wäre kein Vater bekannt gewesen - Kind zu sich nehmen, das wird doch behördlich geregelt. Bekäme die Schwester nicht außer oder statt Kinder- auch Pflegegeld?
Gruß,
Eva
Moin, Eva,
wenn die Schwester stirbt,
kann die andere doch nicht einfach deren verwaistes - klingt
so, als wäre kein Vater bekannt gewesen - Kind zu sich nehmen
das war damls gang und gäbe, zumindest auf dem Lande. Da hatten die Behörden andere Sorgen als sich um Kinder zu kümmern, die ein Dach über dem Kopf, zu essen und eine Hose auf dem Hintern hatten. So richtig Ordnung kam in solch gschlamperte Verhältnisse erst ab 1970. Heute unvorstellbar…
Gruß Ralf
Da
hatten die Behörden andere Sorgen als sich um Kinder zu
kümmern, die ein Dach über dem Kopf, zu essen und eine Hose
auf dem Hintern hatten. So richtig Ordnung kam in solch
gschlamperte Verhältnisse erst ab 1970. Heute unvorstellbar…
Hallo, Ralf!
Wer weiß, ob’s denen nicht besser gegangen ist, als heute, wo alles reglementiert ist. Aber „damals“ war das Kinderleben ohnehin ein anderes als heute, zumal auf dem Land 
Gruß,
Eva