Fremdes PKW während der Fahrt beschädigt, was tun?

Person A hat sich von B ein PKW ausgeliehen und dieses durch unsachgemäße Benutzung ohne Vorsatz beschädigt.

Wer trägt den Schaden, ist A dem B gegenüber privatrechtlich haftbar?
Welche Versicherung trägt unter Umständen die Schadensregulierung?

Hallo Ramon,

Person A muss den Schaden ersetzen da sie ihn verursacht hat. Da der beschädigte Gegenstand (PWK) von A ausgeliehen war, wird die Haftpflichtversicherung von Person A die Schadensübernahme allerdings ablehnen. So wird A nichts anderes übrig bleiben als den eigenen Geldbeutel aufzumachen…

Das ist jedenfalls meine bescheidene Meinung (IANAL).

Grüße von
Tinchen

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Hallo!

Person A hat sich von B ein PKW ausgeliehen und dieses durch
unsachgemäße Benutzung ohne Vorsatz beschädigt.
Wer trägt den Schaden, ist A dem B gegenüber privatrechtlich
haftbar?

Wenn Person A den Schaden verschuldet hat, dann Person A.

Welche Versicherung trägt unter Umständen die
Schadensregulierung?

Eine Vollkaskoversicherung.

Ich fahre daher eigentlich nur dann mit fremden Autos, wenn diese vollkaskoversichert sind.

Gruß
Tom

Gruß
Tom

Hallo,

Ich fahre daher eigentlich nur dann mit fremden Autos, wenn
diese vollkaskoversichert sind.

dennoch bleibt B ein Schaden, der von A beglichen werden sollte. B wird in der Vollkasko heraufgestuft, sollte die Versicherung den Schaden bezahlen.

Gruß, Niels

Wer trägt den Schaden, ist A dem B gegenüber privatrechtlich
haftbar?

Das kommt sehr auf das Schadensereignis an. Wenn es sich um einen „normalen“ Unfall handelt, wird B wohl kaum A in Regreß nehmen können. Aber wie gesagt, etwas mehr Einzelheiten dürfen es schon sein.

Welche Versicherung trägt unter Umständen die
Schadensregulierung?

Wenn vorhanden, die Vollkasko.

Hallo!

dennoch bleibt B ein Schaden, der von A beglichen werden
sollte. B wird in der Vollkasko heraufgestuft, sollte die
Versicherung den Schaden bezahlen.

Ja das ist natürlich richtig.

Gruß
Tom

Also mehr Informationen: Person A hat auf einem Waldweg durch Kontrollverlust über das KFZ dieses unbeabsichtigt gegen einen Baum gesteuert.

Ich habe allerdings mal gelesen, dass hier der Schaden nicht, oder nur zu einem bestimmten Anteil von A zu tragen ist, da der B durch die Überlassung seines Eigenzums, des KFZ ein gewisses Risiko der Beschädigung eingegangen ist?

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Hi Hans-Ramon,

Also mehr Informationen: Person A hat auf einem Waldweg durch
Kontrollverlust über das KFZ dieses unbeabsichtigt gegen einen
Baum gesteuert.

Ich habe allerdings mal gelesen, dass hier der Schaden nicht,
oder nur zu einem bestimmten Anteil von A zu tragen ist, da
der B durch die Überlassung seines Eigenzums, des KFZ ein
gewisses Risiko der Beschädigung eingegangen ist?

Und wer trägt den Rest? B?

Du bist vielleicht ein Spaßvogel: Erst ein Auto ausleihen, dann selbiges
kaputtmachen und schließlich den Schaden nicht bezahlen wollen …

Gruß T.

Hallo,

es liegt fahrlässige Sachbeschädigung vor, der Schädiger haftet dem Eigentümer also im Grunde.

Bei unentgeltlicher Gebrauchsüberlassung / Gefälligkeiten etc. kann unter bestimmten Umständen aus dem Vertrag eine Begrenzung der Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz auch ohne ausdrückliche Vereinbarung „herausgelesen“ werden, diese Fallgruppen sind aber hier nicht erfüllt, überhaupt ist die Rechtsprechung gerade bei Fahrzeugen zurückhaltend. Denn es entspricht hier gerade nicht der Interessenlage des Verleihers, bei einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs, von der er selbst keinen Vorteil hat, eine nur eingeschränkte Haftung des Benutzers hinzunehmen.

Grüße
EK