Fremdes Produkt umfüllen und als eigenes

… verkaufen?

Hallo,

wie ist es rechtlich zu sehen, wenn ein fremdes Produkt, z. B. eine Flüssigkeit, aus seinem Behälter entfernt und in einen anderen umgefüllt wird und dann als eigenes Produkt verkauft wird?

MFG

M. Schulz

es wäre als Diebstahl zu werten und evtl. noch Betrug?

Das Ur-Produkt wird aber käuflich erworben und nicht gestohlen. Oder meinst Du Diebstahl von Rechten?

es wäre als Diebstahl zu werten und evtl. noch Betrug?

Die Begründung würde ich zu gerne hören.

Ich freu mich schon…

Gruß

S.J.

Hallo,
das ist erlaubt und wird sogar häufig gemacht (bei Produktionsengpässen z. B.)!

Gruß Kai.

Da es sich ja um das gleiche Produkt handelt und nicht veredelt wurde, ist dies dennoch erlaubt?

Hallo,
ja! Habe mal bei einem Hersteller X für Bremsbeläge gearbeitet. Nach einem Unglück auf dem Firmengelände (Feuer) gab es Produktionsengpässe. Es wurden dann im großen Stile Beläge von Hersteller Y gekauft, diese dann umlackiert (ja, Bremsbeläge werden lackiert!), mit neuem Logo bedruckt und unterm Namen „X“ verkauft. Ich meine sie wurden sogar unterm EK-Preis verkauft, da der Kundenpreis ja vertraglich festgelegt wurde, als man noch selber hergestellt hat!

Ich denke dieses Vorgehen wird teilweise auch genutzt, um Konkurenten zu schaden (Marktbeherrschung). Da draußen ist Krieg!

Gruß Kai.

Ein Diebstahl von Eigentum würde ja nicht vorliegen, wenn die Flüssigkeit entsprechend gekauft wird.

Das umfüllen an sich dürfte auch noch nicht das Problem sein. Aber dann das neu etikettieren und als „sein Werk“ verkaufen - das dürfte schlichtweg Betrug sein.

Hier mal ein ähnliches Beispiel (nur ohne Flüssigkeiten):

  • es gibt zum Porsche 356 (Wert z.Z. ca. 80.000€) ein replica Bausatz (also da wird ein richtiges fahrbares/TüV-geprüftes Fahrzeug draus), für relativ wenig Geld (ca. 20-25.000€)
  • der Verkäufer darf den Bausatz, die dem Original zu 100% gleich sind verkaufen
    1. ABER: er darf ihn nicht als Porsche 356 kaufen - noch ein Porsche Logo drauf pappen.
    1. Aber: er darf ein Porsche-Logo mitverkaufen, welches sich dann der Käufer bei Fertigstellung selbst aufklebt.

Hier gibt es dann keine Schwierigkeiten, weil eindeutig ein Replica verkauft wurde.

Daher meine ich, dass es verboten wäre.

Hi,

wie ist es rechtlich zu sehen, wenn ein fremdes Produkt, z. B.
eine Flüssigkeit, aus seinem Behälter entfernt und in einen
anderen umgefüllt wird und dann als eigenes Produkt verkauft
wird?

der Umfüller tritt damit als Produzent mit allen Rechten und Pflichten (u.a. Produkthaftung) auf, verboten ist das aber nicht.
Es könnten gegen diese Praxis auch vertragliche Gründe sprechen.

Im übrigen, wie in einer anderen Antwort bereits gesagt, ist das keine Ausnahme. Auch mein Arbeitgeber erwirtschaftet seit Jahrzehnten (oder ind es sogar schon Jahrhunderte?) einen Teil seines Umsatzes auf genau diese Weise - und macht übrigens auch kein Geheimnis daraus.

Gruß Stefan

Hallo,

Hier mal ein ähnliches Beispiel (nur ohne Flüssigkeiten):

das Beispiel ist genau gar nicht ähnlich zum besprochenen Fall. Lies die Frage nochmal nach.
Gruß
loderunner (ianal)

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das ist erlaubt und wird sogar häufig gemacht (bei
Produktionsengpässen z. B.)!

Hi,
nicht nur bei Produktionsengpässen, sondern täglich in sehr vielen Betrieben. Ich denk da mal an die Hausmarken der verschiedenen Supermärkte. Die werden allesamt von irgendeinem (dem Verbraucher/Endkunden unbekannten) Hersteller zugekauft und unter einem anderen, nämlich dem eigenen Namen vertrieben.
Oder der Metzgermeister, der bietet heute eine Vielzahl an Wurstsorten an, die nicht aus der eigenen Produktion stammen. Mir als Endkunde ist der Herstellername nicht bekannt. Ich weiß lediglich, dass er von einem x-kg Stück 100g abgeschnitten hat und in eine Tüte umgefüllt.Auf dieser Tüte steht dann: „ff Fleisch und Wurstwaren aus Ihrer Metzgerei Hackebeil“
Das einzige Problem das ich sehe, ist haftungsrechtlicher Natur. Hier tritt der Verkäufer als Quasi-Hersteller auf und haftet im Rahmen der Produkthaftung für sein „eigenes“ Produkt.

Gruß Keki

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das Beispiel ist genau gar nicht ähnlich zum besprochenen
Fall.

… sondern exakt umgekehrt. :smile:

M.

Wie die anderen ja schon treffend angemerkt haben, ist das Beispiel nicht ganz stimmig.

Um es ganz deutlich auszudrücken, hier ein Beispiel: Ich nehme eine Cola-Dose und fülle diese in ein Fläschchen um und verkaufe die Flüssigkeit als XY-Getränk.

Es handelt sich hier nur um ein Beispiel. Im konkreten Fall geht es nicht um ein Getränk, aber sinngemäß um das gleiche Verfahren.

MFG