hallo, ihr alle,
freundin von mir ist verheiratet, gütergemeinschaft, steuerlich gemeinsam veranlagt, beide selbständig berufstätig. wohnt mit mann im eigenen haus. jetzt will sie sich trennen, mann bleibt im haus wohnen, sie mietet eine wohnung. also so ab januar 2003!
sie wollen das haus behalten. d.h. jedem gehört weiterhin die hälfte. da er es nutzt, ist das doch steuerlich von ihrer seite betrachtet fremdnutzung; richtig? wenn sie jetzt ihren anteil am darlehen tilgt, dann kann sie doch die finanzierungskosten absetzen, oder? was für einen schrieb braucht sie da von ihrem ex, dass das alles dem finanzamt klar ist? was muß sie steuerlich gesehen noch beachten?
danke schon mal vorab an alle experten!!
gruß, katharine
Hallo!
Wenn nur eine Fremdnutzung vorliegt, führt dies steuerlich zu keiner anderen Beurteilung als bei Eigennutzung.
Werbungskosten sind nur bei Vermietung abziehbar, weil dann auch Einnahmen erzielt werden. Fraglich ist m. E. aber, ob innerhalb einer „Gütergemeinschaft“ eine Vermietung überhaupt möglich ist, denn die Mietzahlung wäre lediglich eine Umschichtung innerhalb des gemeinsamen Vermögens.
Dies außer Betracht lassend könnte die Frau nur ihren ideellen Anteil von 50% vermieten. Die anderen 50% nutzt der Mann „kraft eigenen Rechts“ (Eigentum). Nur die mit dem vermieteten ideellen Teil zusammenhängenden Kosten sind Werbungskosten und auch nur bei Vorliegen und tatsächlicher Durchführung eines Mietvertrags mit angemessener Miethöhe.
Ciao!
Nemo
Hi Katharine,
vermietet Deine Freundin Ihren Teil des Hauses oder überlässt sie ihn ihrem Noch-Mann?!
Geht aus Deinem Artikel nicht hervor.
Sonja
hallo, Sonja,
sie vermietet ihn an ihren mann, von dem sie sich ja trennt.
danke! katharine
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Hallo!
Wenn nur eine Fremdnutzung vorliegt, führt dies steuerlich zu
keiner anderen Beurteilung als bei Eigennutzung.
Werbungskosten sind nur bei Vermietung abziehbar, weil dann
auch Einnahmen erzielt werden. Fraglich ist m. E. aber, ob
innerhalb einer „Gütergemeinschaft“ eine Vermietung überhaupt
möglich ist, denn die Mietzahlung wäre lediglich eine
Umschichtung innerhalb des gemeinsamen Vermögens.
hallo nemo,
du hast recht genau das ist ja das problem, dass es bei dem haus ja trotz der trennung bei einem gemeinsamen besitz bleibt.
ansonsten werden die güter jedoch getrennt, also ist es doch keine gütergemeinschaft mehr. oder bin ich da auf dem holzweg?
und jedem gehört ja nur eine hälfte des hauses, weil der kaufvertrag ja auch so lautet.
also
könnte die Frau nur ihren ideellen
Anteil von 50% vermieten. Die anderen 50% nutzt der Mann
„kraft eigenen Rechts“ (Eigentum).
genau!!! das triffts.
Nur die mit dem vermieteten
ideellen Teil zusammenhängenden Kosten sind Werbungskosten und
auch nur bei Vorliegen und tatsächlicher Durchführung eines
Mietvertrags mit angemessener Miethöhe.
also: mietvertrag machen, miete tasächlich auch überweisen, ebenso eine notarielle vereinbarung machen, dass die zwei die darlehensraten je zur hälfte zahlen. dann könnte sie die miete als einkommen und ihre darlehenszinsen als aufwendungen steuerlich geltend machen? hann isch das jetzt rischtisch…?
danke, auch im namen meiner freundin !!! katharine
Ciao!
Nemo
Hallo!
Wenn es sich beim Grundstück nur um eine normale Grundstücksgemeinschaft handelt, gibt es keine Probleme mit der Vermietung.
Die Grundstücksgemeinschaft A&B müsste an A vermieten, wobei nur hinsichtlich der Hälfte des Grundstücks, die im Eigentum der B steht, eine Einkunftserzielungsabsicht anzuerkennen ist. Die andere Hälfte ist steuerlich irrelevant, weil A an A Miete bezahlen würde (rechte Tasche => linke Tasche). Ein ideeller Miteigentumsanteil kann m. E. nicht einzeln vermietet werden.
(Im übrigen habe ich den Eindruck, dass Du den gesetzlichen Güterstand meinst, das ist etwas anderes als Gütergemeinschaft!)
Ciao!
Nemo