Fremdkosten bei Depotübertragung

Hallo,

die Übertragung sowohl des gesamten Depots als auch einzelner Positionen von einer Bank zur anderen ist in Deutschland grundsätzlich gebührenfrei. Jedoch können von den Banken tatsächlich anfallende fremde Spesen in Rechnung gestellt werden. Hat jemand eine Erfahrung, ob und in welcher Höhe solche üblicherweise für deutsche Aktien und für ausländische Aktien anfallen (also für die Umbuchung in der Lagerstelle - diese wird i.d.R. die gleiche bleiben)?

Viele Grüße
Winter

Hallo,

die Übertragung sowohl des gesamten Depots als auch einzelner
Positionen von einer Bank zur anderen ist in Deutschland
grundsätzlich gebührenfrei.

meines wissens nur der übertrag der gesamten position bei inaktivierung des depots - dies aufgrund des herrausgabeanspruchs des kunden (so damals das urteil)

ich mag mich irren, da ich seitem das ganze nicht weiter verfolgt habe. man mag mich daher korrigieren.

Jedoch können von den Banken tatsächlich anfallende fremde Spesen in
Rechnung gestellt werden. Hat jemand eine Erfahrung, ob und in
welcher Höhe solche üblicherweise für deutsche Aktien und für
ausländische Aktien anfallen

Dies unterschiedet sich erheblich von Land zu Land und Produkte Typ.
(z.B. segregiertes Depot bei der der Lagerstelle notwendig weil im Land so bestimmt?, unterschiedliche Gebührenstrukturen der Clearingsysteme? Aktien die im Register eintragungspflichtig sind, usw. usw. )

(also für die Umbuchung in der
Lagerstelle - diese wird i.d.R. die gleiche bleiben)?

(muss sie eben nicht. kann gut sein dass Bank 1 beispielsweise bei HSBC verwahrt, Bank 2 bei BNP Paribas, und und und. Selbst im relativ kompfortablen XS Markt mag zwar der Common Depository der selbe sein, weil hier einer bestimmt ist, deine Bank wird aber z.B. dort voa Clearstream verwahren, die andere via Euroclear)

Gruss HighQ

Hallo,

ups, da hatte jemand vor vier Jahren schonmal die gleiche Frage gestellt, die ich jetzt im Archiv (wieder)gefunden habe - denn dieser jemand war ich selbst. Das Ergebnis war, daß nach einer BGH-Entscheidung sowohl Einzelposten als auch das Gesamtdepot kostenlos übertragen werden muss. (erster Treffer bei Googlesuche „Depotübertrag kosten“).

Beim damaligen Übertrag ging es kostenlos, bei einer DAX-Aktie, aus der das ganze Depot bestand (ich hatte das nicht mehr in Erinnerung). Es sollte also komplett kostenlos sein für deutsche Aktien, da inzwischen die meisten Banken den Wertpapier-Ausgang auch als kostenlos deklarieren und damit die Rechtsprechung umsetzen.
Bleibt nur noch die Frage nach ausländischen Papieren, die aber auch an deutschen Börsen gehandelt werden (ich habe lediglich eine schweizer Aktie, die nur dort gehandelt wird). Damals kam die Rückmeldung, daß jemand lediglich für einen US-Fonds 2,50 Euro bezahlt hat.

Viele Grüße