Hi, hab leider keine Ahnung ob das Thema hier passt. Ich versuch es einfach mal.
Firma A hat diverse Kleinaufträge im Dienstleistungebereich zu vergeben. Es wird vertraglich ganz klar geregelt, dass Person B nach Ausübung dieser Dienstleistungen für Firma A selbst für seine sozialrechtlichen Angelegenheiten etc. verantwortlich ist.
Kann Firma A dann Person B über Gutschriften die Provision auszahlen oder ist Firma A dazu verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass Person B wirklich selbständig ist und muss eine Rechnung verlangen?
Firma A braucht doch auch die Steuernummer von Person B, da diese auf die Gutschrift mit drauf muss oder nicht?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Hallo,
es gibt gesetzliche Vorschriften über den „Inhalt von Rechnungen“ und der Rechnungsempfänger ist gehalten, zu prüfen, ob die Rechnung den gesetzlichen Vorschriften entspricht; entspricht die Rechnung den ges. Vorschriften, besteht m.E. keine Problematik, den Rechnungsbetrag zu bezahlen.
lG
Vielen Dank für die Antwort, nur leider beantwortet sie die Frage nicht.
Die Frage ist nicht nach der Form der Rechnungen.
Die Frage ist, ob Firma A Gutschriften an Person B erstellen kann, wenn Person B schriftlich einen Vertrag eingeht indem geregelt ist, dass Person B sich selbst und steuerliche und sozialversicherungstechnische Angelegenheiten kümmert, oder ob Firma A dazu verpflichtet ist, sich über die Selbständigkeit von Person B einen Nachweis bringen zu lassen.
Hallo Sheena,
stell doch deine Frage noch mal im Brett Versicherungen, oder bitte den Mod, die Frage dahin zu verschieben.
So einfach, wie Fa A sich das denkt, ist es nämlich nicht.
Sollte sich bei AN B eine Scheinselbständigkeit herausstellen, sitzt Fa A mit im Boot mit den SV-Beiträgen.
Viele Grüße
Gesine