Hallo,
In sog. Bedienstetenwohnungen ( Wohnungen des Bundes) - errichtet zum kostengünstigen Wohnen für Bundesbedienstete ( Zoll) werden, wenn diese an Private Mieter vergeben wurden sog. Fremdmieterzuschläge verlangt.
Diese betragen nicht wenig - bei einer 80qm Wohnung z.B. 50 € monatlich.
Der Bundesbedienstete (Beamte) es kann auch ein Pensionär sein oder aber auch nur die Witwe eines ehemals beamteten Lehrers spart sozusagen
in diesm Fall 600 Euro jährlich !
Beamtenvorteil ? Der bessere Mieter ? Verstoss gegen Gleichberechtigungsgrundsatz ? Ähnlich Werkswohnungen der Bahn?
Himmelschreiende Ungerechtigkeit in einem Bereich der für jeden Menschen doch gleich wichtig ist?
Die rechtliche Grundlage hierfür ist mir schleierhaft.
Wer kann mehr dazu sagen.
Achtung höchste Geheimhaltungstufe !!
Gruss
Enttarner