hallo
frage: herr x ist als fahrer bei der spedtion y angestellt.
nun liegt ein büroumzug innerhalb des firmengeländes an.
darf der chef herrn x für einen samstag einbestellen um sich
an den umzugstätigkeiten zu beteiligen?
darf herr x das ablehnen, weil es für ihn als fahrer eine fremdtätigkeit ist und er nicht im büro arbeitet?
Hallo
Wenn die zu erbringende Arbeitsleistung nicht vertraglich im Hinblick auf Tätigkeit und/oder Arbeitszeit gedeckt ist, muß der AN auch nicht mithelfen. Allerdings könnten die Konsequenzen, die ein Arbeitgeber aus dem Verhalten des AN zieht in krassem Mißverhältnis zum Nutzen der „Revolution“ stehen… Mindestens Kündigungsschutz sollte dann gegeben sein (Betrieb > 10 AN im Sinne des KSchG und Betriebszugehörigkeit > 6 Monate). Auch die (neidischen) Kollegen können durchaus verärgert darüebr sein, daß sie für den „Nicht-Mithelfer“ mitschuften müssen. Aber da muß man eben arbeitsrechtliche Aspekte von Aspekten des Firmen-Friedens trennen.
Ich nehme mal an, einen Betriebsrat gibt es nicht…
Gruß,
LeoLo