Fremsprachlicher Vertrag

Hallo,

man stelle sich vor: ein ausländischer Arbeitnehmer unterschreibt bei einer deutschen Behörde (ich nehme an, das macht keinen Unterschied zum normalen Arbeitgeber, da es sich um ein normales Angestelltenverhältnis handelt) einen Arbeitsvertrag. Auf deutsch. Nehmen wir weiter an, der ausländische Arbeitnehmer spricht kein Deutsch.

Ist der Arbeitsvertrag bindend, obwohl der Arbeitnehmer den Vertrag nicht verstanden hat?

a) Muss der Arbeitsvertrag in die Sprache des Arbeitnehmers übersetzt sein um bindend zu sein?

b) Reicht es, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mündlich erklärt und erläutert hat?

c) Liegt der Onus beim AG oder AN sicherzustellen, dass der Vertrag verstanden wurde?

Danke.

Gruß
Elke

PS: Mich interessiert das generell bei Verträgen, auch wenn ich es speziell für einen Arbeitsvertrag wissen möchte. Deshalb hier im allg. Rechtsbrett. Wenn es aber Unterschiede zwischen anderen Verträgen und Arbeitsverträgen gibt, ziehe ich mit der Frage auch gerne um.

PPS: Meinen eigenen „guten Menschenverstand“ kann ich einsetzen, der mir sagt, dass ein Vertrag (insbesondere ein Arbeitsvertrag) in Deutschland bindend ist, egal welcher Sprache der AN mächtig ist oder nicht. Und dass es immer noch die Aufgabe des Unterzeichners ist, sicher zu machen, dass er versteht, was er da unterschreibt.
Allerdings hätte ich gern eine Auskunft, die sich auf § bezieht und nicht auf Meinungen.

Hallo Elke,

Ist der Arbeitsvertrag bindend, obwohl der Arbeitnehmer den
Vertrag nicht verstanden hat?

Ja, natürlich. Wenn dem nicht so wäre, wäre wahrscheinlich noch nie ein wirksamer Immobilienkaufvertrag mit einer Privatperson zustandegekommen. Nichtverstehen setzt schließlich nicht zwangsläufig eine fremde Sprache voraus.

a) Muss der Arbeitsvertrag in die Sprache des Arbeitnehmers
übersetzt sein um bindend zu sein?

Nein.

b) Reicht es, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mündlich
erklärt und erläutert hat?

Verträge müssen nicht erläutert werden, um wirksam zu sein.

c) Liegt der Onus beim AG oder AN sicherzustellen, dass der
Vertrag verstanden wurde?

Weder noch.

PPS: Meinen eigenen „guten Menschenverstand“ kann ich
einsetzen, der mir sagt, dass ein Vertrag (insbesondere ein
Arbeitsvertrag) in Deutschland bindend ist, egal welcher
Sprache der AN mächtig ist oder nicht. Und dass es immer noch
die Aufgabe des Unterzeichners ist, sicher zu machen, dass er
versteht, was er da unterschreibt.

Wenn ein Vertragspartner feststellt, daß er eine Willenserklärung diesen Inhalts nicht abgeben wollte, kann er die WE anfechten:
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__119.html

Allerdings:
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__122.html

Gruß
Christian

Hallo,

Nichtverstehen setzt schließlich nicht zwangsläufig eine fremde Sprache voraus.

Eben. Danke für die Antwort.

Gruß
Elke