Guten Tag,
Wenn man bei fressnapf Ratten kauft und diese schwanger sind… Obwohl gesagt wurde sie wären nicht schwanger, kann man fressnapf verklagen? Auf welcher Grundlage? Was kann man dabei raus schlagen? Weil im Grunde zählt das doch zu Vertragsbruch, oder?
Was kann man dabei raus schlagen?
Du schaust zu viele Gerichts-Shows. Wie wäre es einfach, eine Rücknahme zu verlangen?
Gruß,
Steve
Guten Tag,
Wenn man bei fressnapf Ratten kauft und diese schwanger
sind… Obwohl gesagt wurde sie wären nicht schwanger, kann
man fressnapf verklagen?
klar, verklagen kann man immer
Auf welcher Grundlage?
dem Vertrag
Was kann man
dabei raus schlagen?
tier sind nach dem bgb sachen, somit die normalen rechte aus der gewährleistung, wenn man sich nich an die spielregeln hält, kanns aber auch teuer werden
Weil im Grunde zählt das doch zu
Vertragsbruch, oder?
klar, aber da wir kein Rechtssystem habe, das den Schadensersatz auch als Strafe zur abschreckung sieht, bleibt es da besten falls halt beim schadensersatz
hth
Das ist einer der Momente, in denen mich das dringende Bedürfnis überkommt, eine Petition für die Einführung eines Wesenstests für Haustierhalter zu starten.
=^…^=
Hallo!
Na ja - eigentlich hat man - aus Verwendungssicht „Futtertier“ gesehen - einen zu erwartenden Mehrwert erstanden!
Vielleicht sollte man den „Mantel des Schweigens“ darüber breiten, um nicht möglicherweise vom „Fressnapf“ um den Ausgleich des erlangten Vorteiles angegangen zu werden…
Herzliche Grüße
Helmut
tier sind nach dem bgb sachen
BGB § 90a
„Tiere
Tiere sind keine Sachen.“
Gruß,
Max
Das ist einer der Momente, in denen mich das dringende
Bedürfnis überkommt, eine Petition für die Einführung eines
Wesenstests für Haustierhalter zu starten.
KamikazeKatze,
gibt es den nicht schon für bissige Hundehalter? Oder bin ich da falsch unterrichtet?
Oscar
Schadenersatz
Hallo,
Du kannst Fressnapf mit guter Aussicht auf Erfolg auf Schadenersatz verklagen.
Falls Du die Ratenn also als Arbeitstier (Mienensucher, Kampfratten) abgerichtet hast, könntest Du Arbeitsausfall verlangen.
Falls Du die obligatorischen Schwangerschaftsuntersuchungen (Fruchtwasser, Ultraschall, Zuckertest) durchführen lassen hast, kannst Du Dir diese erstatten lassen. Eventuell auch die Krankentransporte zum Tierarzt. Nur für Deinen Verdienstausfall sehe ich ein wenig scharz.
Falls es Deine und keine Fiktiven Ratten sind, kannst Du Dir den ganzen Thread auch löschen lassen.
Gruß
achim
Lieber Oscar,
ja, aber nur für rechtsdrehende Ruten der bissigen
Hundehalter - hab ich mal gehört.
clock17
ja, aber nur für rechtsdrehende Ruten der bissigen
Hundehalter - hab ich mal gehört.
Eh clock17,
das kenne ich! Das stand mal in einem bayerischen CSU Mitgliedermagazin das ich bei meiner Hausesoterikerin gelesen habe. Die CSU ist christlich, die lügen ganz bestimmt nicht.
)
Oscar
mangelhaftes Muttertier
Hallo,
BGB § 90a
„Tiere
Tiere sind keine Sachen.“
das geht noch weiter:
Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Das heißt nichts anderes, als daß Tiere zwar keine Sachen sind, aber nach dem Gesetz genauso behandelt wird, solange es keine Vorschriften gibt, die im Einzelfall anderes besagen.
Tatsächlich gibt es Urteile zu dem Thema und die besagen, daß eine Trächtigkeit durchaus einen Mangel darstellt (sofern zugesagt wurde, daß das Tier nicht trächtig ist). Allerdings stellten sich die Richter auf den Standpunkt, daß eine Nacherfüllung durch Lieferung eines mangelfreien Tieres nicht mehr möglich war, weil zwischenzeitlich eine Bindung des Tieres an den Halter stattgefunden hatte, und insofern Schadensersatz zu leisten war.
Allerdings ging es da um ein Pferd und nicht um eine Ratte, was zwei Fragen aufwirft:
- kann eine Ratte eine Bindung an ihren Halter entwickeln und falls ja, wie stark fällt die in der kurzen Zeit aus und
- wie hoch ist der Schaden bei einer Jungratte - gerade und insbesondere im Vergleich zu einem unerwarteten Fohlen?
Gruß
C.
Hallo,
Du kannst Fressnapf mit guter Aussicht auf Erfolg auf
Schadenersatz verklagen.
so sieht das tatsächlich aus; allerdings dürfte der Schaden überschaubar sein, da die Kosten für Futter, Unterbringung, Kleidung, Ausbildung und Altersvorsorge m.W. selten die gleichen Dimensionen wie bei Menschenkindern, Elefanten oder sibirischen Tigern erreichen.
Gruß
C.
das geht noch weiter
Ich weiß.
Das heißt nichts anderes, als daß Tiere zwar keine Sachen
sind, aber nach dem Gesetz genauso behandelt wird, solange es
keine Vorschriften gibt, die im Einzelfall anderes besagen.
Auch das weiß ich.
Aber die Aussage: „Tiere sind nach dem BGB Sachen“ ist trotzdem falsch, und ich halte es für wichtig, dass das allmählich in das Bewusstsein der Leute dringt. Weil, wie dein Beispiel mit dem Pferd zeigt, man eben nicht zwingend davon ausgehen kann, dass es keinen Unterschied macht, ob man ein Auto oder ein Pferd verkauft.
Gruß,
Max
außer den normen, das tier besonders geschütz werden ( tierschutzgesetzt) sind es nach dem bgb sachen. Und es gibt keinen Unterschied zwischen dem verkauf eines pferdes und eines autos.