Hallo beisammen,
das Thema ist zwar schon ein paar mal angeschnitten worden, aber nochmals. In den letzten Jahren habe ich teilweise die Freistellungsaufträge meiner Kinder, Eltern und Großeltern benützt (ich weiß, dass dies nicht ganz legal ist aber…) Leider habe ich im Jahr 2001 nicht aufgepasst und ich bin bei meinem eigenen Freistellungsauftrag zum ersten Mal über die Grenze gerutscht und habe die 30% KST bezahlen müssen. Natütlich müsste ich die Mehreinnahmen nun auch noch bei der Einkommensteuererklärung angeben. Eigentlich habe ich dazu überhaupt keine Lust (vor allem, weil es bestimmt im nächsten Jahr ein Problem gibt, wenn ich für das jahr 2002 wieder keine KST bezahlen muss und demnach auch keine Zinseinkünfte melde). Melden jetzt die Banken definitiv bezahlte KST an das Finanzamt und kontrolliert das Finanzamt dann auch noch nach ob Zinseinkünfte auch angemeldet werden ? Ich weiß, dass dies eine heikle Frage ist, aber ich muss mir gründlich überlegen, was ich machen soll.
Gruß + schönes Winterwochenende
Helmut