Frestellungsaufträge

Hallo beisammen,

das Thema ist zwar schon ein paar mal angeschnitten worden, aber nochmals. In den letzten Jahren habe ich teilweise die Freistellungsaufträge meiner Kinder, Eltern und Großeltern benützt (ich weiß, dass dies nicht ganz legal ist aber…) Leider habe ich im Jahr 2001 nicht aufgepasst und ich bin bei meinem eigenen Freistellungsauftrag zum ersten Mal über die Grenze gerutscht und habe die 30% KST bezahlen müssen. Natütlich müsste ich die Mehreinnahmen nun auch noch bei der Einkommensteuererklärung angeben. Eigentlich habe ich dazu überhaupt keine Lust (vor allem, weil es bestimmt im nächsten Jahr ein Problem gibt, wenn ich für das jahr 2002 wieder keine KST bezahlen muss und demnach auch keine Zinseinkünfte melde). Melden jetzt die Banken definitiv bezahlte KST an das Finanzamt und kontrolliert das Finanzamt dann auch noch nach ob Zinseinkünfte auch angemeldet werden ? Ich weiß, dass dies eine heikle Frage ist, aber ich muss mir gründlich überlegen, was ich machen soll.
Gruß + schönes Winterwochenende
Helmut

hi,

bei objektiv ersichtlicher steuerverkürzung wird dir sicherlich keiner helfen. steuerhinterziehung ist keine heldentat, du schadest imho dem gesamten staat und der bevölkerung.

vielleicht ist es nur eine gewissensfrage, aber steuern legal durch alle erdenklichen mittel senken ist das eine, falsche angaben in steuererklärungen angeben ist eine andere. das sollte man nicht vergessen.

trotzdem noch einen guten abend,

vom showbee

Hi,

hast ja im Prinzip recht. Aber ich ich habe noch nie mit dem FA irgendwelche Probleme gehabt und will es auch dabei belassen. In der Regel vergleicht der Sachbearbeiter die EST-Erklärung mit der vom letzten Jahr und wenn es dann keine großartigen Abweichungen gibt ist es dann auch wieder erledigt. Und so sollte es auc bleiben.
Gruß
Helmut

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