Hallo,
wir ueberlegen uns nun schon eine weile uns 2 Frettchen zuzulegen, haben uns auch ueber Haltung, Ernaehrung, Pflege usw. gut Informiert. Das einzige zu dem man wenig findet bzw. sehr geteilte Meinungen liest ist die sache mit dem Mietrecht. Zaehlen Frettchen nun als Kleintiere oder muss man sie genemigen lassen?
Die Frettchen sollen ganzjaehrig auf unserem Balkon in einem Selbstgebauten Kaefig leben (wegen der groesse eigenbau). Unser Balkon grenzt direkt an den der Nachbarn an also waere das gehege etwaa 2m - 3m vom Sommerlichen sitzplatz der Nachbarn entfernt. Sie sind sehr oft draussen und nun mach ich mir sorgen das trotzt regelmaessiger kaefigreinigung der geruch von kastrierten Rueden zu stark seien koennte?! Hat da jemand erfahrungswerte?
Ich waere sehr sehr dankbar fuer eine schnelle antwort.
Holt Euch in jedem Fall die schriftliche Genehmigung vom Vermieter ein. Frettchen werden von den Gerichten regelmäßig *nicht* als Kleintier eingestuft.
Falls Geruch entsteht (und das ist wahrscheinlich) kann Euch der Nachbar trotzdem Ärger machen. Bei einem so naheliegenden anderen Balkon halte ich diese Art der Unterbringung demnach auch für suboptimal.
Hallo,
sorry hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Udo
Tut mit wirklich leid aber da bin ich überfragt.
Aber ich habe mal Frettchen ein Kleintier? in Google eingeben und jede Menge Treffer bekommen die es als Kleintier bezechnen.
Gruß
Joki
Hallo ,
also ich hatte zwei Rüden in meiner Wohnung in eienem Gehege und hatte einen Vermieter der mir sämtliche Tiere verboten hatte. Er wollte dieses nicht, da alle Zimmer im Haus durch die Heizungsschächte miteinander verbunden waren und er den Geruch auf gar kein Fall in seinen Räumen haben wollte.
Da sie aber unter Kleintiere laufen war mir der Hinweis egal und habe zwei Rüden geholt. Das hat der fast ein Jahr lang nicht gemerkt, bis ich auszog da hat er die Frettchen und das Gehege gesehen und war sauer. Selbst als das erste Frettchen in die Ranz kamm hat der das nicht mitbekommen mit seiner feinen Nase.
Außerdem hat der Tierarzt im Impfpaß das Frettchen als Nager eingestuft und diese sind auf jedenfall erlaubt, ob der Vermieter das möchte oder nicht ist dann egal.
Noch ein Hinweis: Achtet darauf daß die Frettchen auch mal die Analdrüsen benutzen, das ist wichtig da sie bei nicht nutzung verkleben können und es sehr gefählich werden kann für das Frettchen.
MfG Smu-Joe
Hallo,
auch kastrierte Rüden haben einen starken Eigengeruch und wenn man jetzt noch davon ausgeht, dass Sie wahrscheinlich einen Großteil des Tages nicht zu Hause sind um den Käfig immer sofort zu reinigen, wenn was ins Katzenklo geht, würde ich stark davon abraten, die Tiere auf dem Balkon so nah bei den Nachbarn zu halten. Da ist Ärger fast vorprogrammiert. Bei Balkonhaltung hat man im Sommer dann noch das Problem, dass der Käfig durch die Wärme noch mehr riecht (und evtl. auch die Tiere leiden: Frettchen können nicht schwitzen sondern hecheln - und das bei der kleinen Zunge… schwierig).
Die Rechtslage bei der Haltung von Frettchen ist immernoch umstritten. Sie zählen zwar generell theoretisch zu den Kleintieren, aber die Gerichte entscheiden sehr unterschiedlich und oft nicht zu Gunsten des Frettchenhalters.
Daher sollte man bei Balkonhaltung auf jeden Fall den Vermieter und auch den angrenzenden Nachbarn informieren bzw. um Erlaubnis fragen. Trotzdem, wie oben geschrieben, würde ich abraten. Die Nachbarn könnten zwar zustimmen, schätzen aber oft das Ausmaß des Geruchs falsch ein und meckern hinterher doch nur rum.
Vielleicht ziehen Sie eine Haltung in der Wohnung nochmal in Erwägung? Evtl. ein eigenes Frettchenzimmer oder ein Käfig im Wohnzimmer? Alles möglich und man selbst akzeptiert den Geruch der geliebten Tiere eben doch besser als ein Fremder
Ich hoffe, ich konnte etwas weiter helfen.
Gruß
Tierrecht - Frettchen: Mietrecht, Geruch und Nachbarn
Guten Abend, TeeMaus,
leider habe ich erst heute Ihre Anfrage vom 24.10.2010 entdeckt, wofür ich mich entschuldige.
Unter ; „Rechtsauskünfte über Tierhaltung“
können Sie Rechtsauskünfte zur Tierhaltung erhalten. In Tierheimen können Sie gewiß auch etwas darüber erfahren: Das dortige Personal ist dazu angehalten, Tiere nur in eine Umgebung zu entlassen, in der sie artgerecht gehalten und geduldet werden.
Der Mietvertrag sollte genaue Auskunft darüber geben, ob und wenn ja, welche Haustiere gehalten werden können.
Die Frage, ob sich Mieter überhaupt Haustiere anschaffen sollten, ist für mich sehr heikel. Mein Nachbar stört sich bereits an den Blätter werfenden Bäumen in meinem eigenen Garten … Dabei lebe ich in einer Eigentumswohnung. Eine bessere Begründung für meine Skepsis gegen Nachbarn im Zusammenhang mit Haustieren ist, daß sich mein Nachbar sogar über die wild lebenden Vögel,- meist Spatzen -, in meinem Garten aufregt.
Der zweibeinige Bewohner nebenan ist der Ansicht, daß Natur Schmutz bedeutet und in enge Grenzen verwiesen werden muß.
Die Nachbarschaftsrechtsbestimmungen
sind in jedem Bundesland ein wenig anders. Ich rate Ihnen dazu, das Nachbargesetz Ihres Bundeslandes nachzulesen, - .
Sollte all dies nicht weiter helfen, kann immer noch die Hilfe eines Anwaltes, z. B. unter
in Anspruch genommen werden.
Liebe Grüße von Ulla