Freund A möchte, dass Freund S das Haustürschloss an seinem Haus auswechselt

keineswegs.

wenn du glaubst, dass du irgendwem hilfst, indem du irgendwas ohne begründung aufgrund wilder vermutungen in den raum wirfst, liegst du ganz einfach
##völlig daneben!
wenn dir irgendwas nicht bekannt ist, frag halt nach!

hast du dir noch nie darüber gedanken gemacht, dass dem fragsteller ein schaden durch daneben liegende vermutungen entstehen können? was glaubst du denn, wenn er hier aufgrund deines tollen ratschlags tatsächlich das schloss getauscht und dabei erwischt worden wäre - nachdem wir nun wissen, dass sein kumpel keinerlei recht dazu hat? meldest du dich dann freiwillig und sagst ihm ‚ok, mein fehler, ich bezahle‘?

gilt nämlich genau für diesen fall.

du meinst, wenn das richtige schon gesagt wurde, muss man es trotzdem nochmal wiederholen, bevor man berechtigte kritik anbringen darf?

auch da liegst du daneben.

Was ist an der Eingangsfrage NICHT schlüssig? Der Frager lebt im Clinch mit seiner Frau, die offenkundig in SEINEM Haus wohnt. Die Frau zieht aus und will einer Freundin die Wohnung überlassen, jedoch ohne dies mit dem Fragenden (ALLEINEIGENTÜMER) zu besprechen.

Wenn der Fragende nicht will, dass diese fremde Person ins Haus zieht, dürfte er alle Rechte der Welt haben, dies zu verhindern.

Jetzt kommst Du! Was ist daran falsch?

Jetzt gut?! mki

daran ist und bleibt falsch, dass er gar keine verfügungsgewalt über die wohnung hat. erst nach schlüsselübergabe oder offizieller erklärung seiner frau darf der angebliche alleineigentümer (wo genau steht, dass er das ist? vielleicht liest du nochmal nach?) darf er da rein.

Ja. So klar. Wenn überhaupt würde der Fragesteller ein Problem bekommen, falls er sich in seiner Einschätzung, was die Verfügungsgewalt betrifft, irrt.

Gruß mki

Ja, aber Du behauptest gegenteiliges. Wie das? Du scheinst die Verhältnisse noch besser zu kennen als der Fragesteller. Dein Selbstvertrauen scheint grenzenlos zu sein… Chapeau!

Gruß mki

Nu streitet bitte nicht wegen mir. Vielleicht hab ich die Frage auch falsch oder missverständlich formuliert. Für mich ist das Thema jedenfalls erledigt, und ich bin zum Glück nicht derjenige, der aus dem Haus ausziehen musste…:wink:

Die Schlüssel wurden der Freundin übergeben, nicht, damit diese in die Wohnung einziehen kann, sondern dass diese sie dem Herrn A. aushändigt, wenn er wieder zurück ist.

Mit dieser Aktion wollte A. lediglich verhindern, dass seine „Nochfrau“ während seiner Abwesenheit irgendwelche Dinge aus dem Haus räumt, welche ihr nicht zustehen.

Die rechtliche Situation wäre interessant, wem das Haus im Moment gehört, da der Eigentümer ja verstorben ist, und das Testament noch nicht eröffnet ist.

Das Haus beinhaltet zwei Wohnungen, einen Obere und eine Untere, welche zwar je eine eigene absperrbare Türe haben, aber nur durch eine gemeinsame Haustüre betreten werden können (Ähnlich eines Mehrfamilienhauses mit einer Haustüre, aber mehreren sep. Wohnungen.)
Die obige Wohnung soll lt. Testament Hr. A. bekommen, die untere Wohnung seine im Moment 18 Monate alte Tochter, )

Das nur zur ergänzenden Information…Wie gesagt, die Sache ist für mich mittlerweile erledigt, ich hab gemäß eurer Empfehlung auf meinen Bauch gehört.

CU Stebo69

nö.

zum einen steht da nirgendwo was über alleineigentum - das hast du dir ganz allein ausgedacht.
zum zweiten vergisst du, dass man im allgemeinen sprachgebrauch gern ‚meine wohnung‘ sagt, aber ‚unsere wohnung‘ meint.
zum dritten und wichtigsten vergisst du die gerichtliche bannmeile, die ihm aber sowas von deutlich die verfügungsgewalt über diese wohnung entzieht und seiner frau zuspricht.

btw., es gibt einen unterschied zwischen eigentum und besitz. trägt hier nicht zur antwort bei, ist aber ebenfalls benutzung des falschen fachbegriffs von dir.

und das wurde alles hier vom fragesteller genannt. da braucht man kein grenzenloses selbstbewusstsein (ich wüsste auch wirklich nicht, was das dabei helfen sollte), man muss nur einfach mal lesen und verstehen.

Oh, ich verstehe…(…). Asche auf mein Haupt.

Gruß mki