mein freund hat 2006 gegen das btmg verstoßen und saß 8 wochen in u-haft, kam aber gegen kaution und auflagen wieder raus. jetzt nach 4 jahren ist verhandlungstermin! wird die zeit in der er diese auflagen hatte, später auf die haftstrafe angerechnet oder bekommt er jetzt das volle strafmaß?
vielen dank im vorraus
glg