Freund gegen kaution aus u-haft entlassen

mein freund hat 2006 gegen das btmg verstoßen und saß 8 wochen in u-haft, kam aber gegen kaution und auflagen wieder raus. jetzt nach 4 jahren ist verhandlungstermin! wird die zeit in der er diese auflagen hatte, später auf die haftstrafe angerechnet oder bekommt er jetzt das volle strafmaß?

vielen dank im vorraus

glg

Hallo,
die Kautionsgestellung hat mit dem späteren Strafmaß nichts zu tun, ebensowenig wie die Auflagen, die das Gericht während der Aussetzung der U-Haft angeordnet hat. Beide Maßnahmen sollen lediglich den Zweck erreichen, daß ein Angeklagter zum Termin erscheint.
Allerdings wird das Gericht i.d.Regel berücksichtigen, wie der Angeklagte sich nunmehr während der „Auflagenzeit“ verhalten hat und das ggf. im Strafmaß berücksichtigen (z.B. Therapiemaßnahmen, Meiden bestimmter Orte u.ä.).
Was Dein Freund sich letztendlich „einfängt“, kann Dir
zum derzeitigen Zeitpunkt niemand sagen.
Gruß
Schiebedach

Das Gericht muss die U-Haft nicht unbedingt anrechnen, wird es aber, wenn der Delinquent reuigist und „mitarbeitet“. Die Auflagen haben nichts viel mit dem Strafmaß zu tun, lediglich bei Verfehlungen mit den Auflagen gibt es sog. „Nachschlag“.