mein Freund hat beim Waschen, die Windschutzscheibe am Auto seines Chefs kaputt gemacht! Dies war keine dienstliche Angelegenheit, sondern eine reine private Gefälligkeit. Nun streite ich seit Juli mit meiner Versicherung (HUK-Coburg), dass dies ein PHV-Fall ist und gestern meinten sie dann es wäre keiner! Für mich ist das ein eindeutiger Fall und es kann ja nicht sein, dass sein Chef als Geschädigter den Schaden SEINER Versicherung melden soll, oder? Bin für jeden Tip dankbar! Lg
P.s.: Vorallem hab ich schon die 2. Mahunung auf dem Tisch liegen, weil die Werkstatt natürlich ihr Geld will!
mein Freund hat beim Waschen, die Windschutzscheibe am Auto
seines Chefs kaputt gemacht!
ist mir auch schon mal passiert.
Beim wechseln der Wischerblätter ist mir der gefederte Wischerarm auf die Scheibe geknallt, und hat ein Loch reingeschlagen.
Hat die PKW-Teilkasko bezahlt. Abzüglich der Selbstbeteiligung versteht sich.
Eine Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt gibts zum Glück bei der Teilkasko nicht.
Dies war keine dienstliche
Angelegenheit, sondern eine reine private Gefälligkeit.
… und schon haben wir das Zauberwort. Gefälligkeitshandlungen sind in der PHV ausgeschlossen und daher nicht mitversichert. Einige Versicherer schließen sie bis zu gewissen Summen mit ein, eure anscheinend nicht.
Ich würde den Schaden der Teilkasko melden (keine Höherstufung) und die SB selbst übernehmen.
danke für die antworten bis jetzt. genauso ist es meinem freund auch passiert. (wischerarm auf scheibe geknallt!)… na gut, dann werd ich das mal seinem chef sagen… ohje…
Angelegenheit, sondern eine reine private Gefälligkeit.
genau das wäre laut meinem versicherungsberater der einzige grund wie wir es bezahlt kriegen würden, wäre es eine dienstliche handlung gewesen, müsste die berufshaftpflicht greifen, wobei ich nich weiß ob sowas vorhanden ist.!
Hallo,
wie schon unten steht, sind private Gefälligkeiten nunmal nicht automatisch mitversichert. Mich interessiert aber auch noch, welchen Beruf der erfolglose Autowäscher normalerweise ausübt. Hier könnte der nächste Grund verborgen liegen, warum der Haftpflichtversicherer nicht zahlt,
viele Grüße
Andreas
… und schon haben wir das Zauberwort.
Gefälligkeitshandlungen sind in der PHV ausgeschlossen und
daher nicht mitversichert.
Hallo,
das ist nicht ganz richtig: bei Gefälligkeitshandlungen besteht keine Haftung (bzw. in engeren Grenzen). Unabhängig davon, ob eine PHV existiert, ist der Schädiger also von Gesetzes wegen nicht ersatzpflichtig.
Einige Versicherer schließen sie
bis zu gewissen Summen mit ein, eure anscheinend nicht.
Das wiederum stimmt, in den Bedingungen verpflichten sich die VR sozusagen zur Verteilung von Geschenken…
das ist nicht ganz richtig: bei Gefälligkeitshandlungen
besteht keine Haftung (bzw. in engeren Grenzen). Unabhängig
davon, ob eine PHV existiert, ist der Schädiger also von
Gesetzes wegen nicht ersatzpflichtig.
was anderes habe ich nicht behauptet… ich habe nur gesagt, dass die meisten Versicherer es ausschließen. Dass der Schädiger nach BGB nicht haftet habe ich nie in Frage gestellt…
welchen Beruf der erfolglose Autowäscher normalerweise
ausübt. Hier könnte der nächste Grund verborgen liegen, warum
der Haftpflichtversicherer nicht zahlt,
er ist im 2. LJ zum Berufskraftfahrer, aber das weiß die Versicherung nicht und hat auch nie danach gefragt. lg
ich danke allen, die geantwortet haben. wirklich weiter gebracht, hat es mich nicht =) (was ja nicht eure schuld ist). bräuchte einen § oder sowas mit dem ich, der versicherung mal ein bisschen Druck machen kann. ich frage mich aber weiterhin für was, um himmels willen, ich diese versicherung abgeschlossen hab…
bräuchte einen § oder sowas mit dem ich, der
versicherung mal ein bisschen Druck machen kann.
Wieso Druck machen?? Die Versicherung ist hier vollkommen im Recht. Eine Haftung aus Gefälligkeit besteht nicht (vgl: BGH 16.12.1986 - VI ZR 5/86 ). Daher braucht man der Versicherung auch keinen Druck zu machen. Mit Verweis auf das Urteil könnte der Chef sich nichtmal beschweren, wenn er den Schaden komplett selbst tragen müsste. Daher halte ich es für sinnvoll, sich in der Mitte zu treffen (mit Übernahme der SB)
ich frage
mich aber weiterhin für was, um himmels willen, ich diese
versicherung abgeschlossen hab…
Och, für eine Privathaftpflicht fallen mir spontan tausende Gründe ein. Beispiel: DU bist als Fußgänger unterwegs und in Gedanken übersiehst du die rote Ampel. Ein PKW Fahrer muss bremsen oder ausweichen und dadurch kommt es zu anderen Personen- und Sachschäden. Für diese haftest DU als Verursacher in voller Höhe und zeitlich unbeschränkt. (ein Mitverschulden des KFZ Führers jetzt mal aussen vor gelassen). Dieser Schaden würde von der Privathaftpflicht ersetzt werden.
Das wäre auch alles in Ordnung für mich, wenn uns der Versicherungsberater nicht versichert hätte, dass das alles schon ok wäre, dann hätten wir das nämlich günstiger haben können und deswegen, finde ich es eine unverschämtheit und möchte dagegen vorgehen bzw. wollte es aber nach den informationen kann ich das dann auch vergessen…danke für die mühe