Freund kauft grundstück und überschreibt es

Hallo zusammen,

wir wollen unbedingt Eigenheim haben. Hier in der Umgebung sind Grundstücke allerdings sehr rar. Jetzt wird im Nachbarort Bauland ausgeschrieben auf das man sich bewerben kann. Um bessere Chancen zu haben hätte ich die Idee, dass sich Freunde bewerben (bessere Vorraussetzungen-arbeiten im Ort), das Grundstück für uns kaufen und wir es bebauen. Kann man es dann einfach wieder überschreiben lassen oder schenken?

Bitte um Hilfe!!!

Hallo,

wir wollen unbedingt Eigenheim haben.

Haben Sie sich denn bereits über Grundstücks-Kaufverträge informiert? Z.B. bei einem Notar, bzw. bei einer Bank über die Finanzierung, Grundschuldeintragung und Nebenkosten?

bessere Chancen zu haben hätte ich die Idee, dass sich Freunde
bewerben (bessere Vorraussetzungen-arbeiten im Ort)

Die besseren Voraussetzungen hat doch derjenige, bei dem die Finanzierung für Grundstück und Bauwerk gesichert ist!

Grundstück für uns kaufen und wir es bebauen.

Ein Grundstück bebauen, das Ihnen nicht gehört? Der Grundstückseigentümer wird dann auch Eigentümer des Bauwerks. Oder wollen Sie mit Ihrem Freund zusammen ein Mehrfamilienhaus bauen?

Kann man es dann einfach wieder überschreiben lassen oder schenken?

Nein, das kann man nicht so einfach! Informieren Sie sich bitte über die Aufgaben der Notare und der Grundbuchämter in Deutschland.

MfG
Monika

Also die Finanzierung von Eigenheim (Grundstückkauf+Immobilie) steht auf jedenfall. Haben schon ein Gespräch mit der Bank gehabt. Leisten können wir uns das.

Natürlich können wir uns auch selber auf ein Grundstück bewerben, ABER…

… da es nur 12 Grundstücke sein werden und die Bewerberzahl weitaushöher ist, werden die Grundstücke anhand von Vergaberichtlinien vergeben.
Ein ganz entscheidener Punkt ist ob der Arbeitsplatz in der Samtgemeinde ist-bei uns nicht der Fall-beim Freund schon… Und schwupps könnte er gleich mit als erstes ein Grundstück aussuchen.

Dachte, dass man das vertraglich regeln kann, dass mit Abschluss des Kaufvertrages wir irgendwie doch Besitzer werden. Kann man das rechtlich nicht regeln??

Besten Dank

Der Kauf einer Immobilie ist erheblich komplexer als der z.B. eines Autos oder Buches, allein schon wegen der Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer, die bei jedem Eigentumsübergang anfällt bzw. anfallen kann, und ferner auch wegen der finanziellen Regelungen. Für einen Laien ist diese Aktion ohnehin zu gewagt und kompliziert, ferner gehört viel gegenseitiges Vertrauen dazu. Ganz zu schweigen von den nennenswerten zusätzlichen Kosten und Verträgen.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Hallo,

das ist ja interessant. So lernt man immer wieder dazu. Ich habe mich bei Wikipedia über Samtgemeinden informiert. Dann wohnen Sie also in Niedersachsen! Bei uns in NRW gibt es nichts vergleichbares!

Also eine Samtgemeinde kann Flächennutzungspläne aufstellen und direkt die entsprechenden Satzungen und Verordnungen dazu! Aber Bebauungspläne stellt die jeweilige Mitgliedsgemeinde auf und tritt auch als Verkäufer der Grundstücke auf!

Wohnen Sie denn auch in der Samtgemeinde bzw. der Mitgliedsgemeinde? Dass man den Grundstückskauf davon abhängig macht, dass jemand auch in der Samtgemeinde arbeitet, klingt schon befremdlich!

Ein ganz entscheidener Punkt ist ob der Arbeitsplatz in der
Samtgemeinde ist-bei uns nicht der Fall-beim Freund schon…
Und schwupps könnte er gleich mit als erstes ein Grundstück aussuchen.

Nehmen wir mal an, Ihr Freund bewirbt sich, sucht sich das entsprechende Grundstück aus und gibt bei der Gemeinde ein Angebot ab. Wenn er dann der Höchstbietende ist, wird ihm die Gemeinde dies mitteilen und ihm ein schriftliches Käufangebot unterbreiten. Mit diesem Angebot könnte er dann einen Notar mit der Beurkundung des Kaufvertrags beauftragen.

Das kann in Niedersachsen nicht viel anders laufen als in „meiner“ NRW-Gemeinde. Bei uns müssen städtische Grundstücke öffentlich ausgeschrieben werden, dann gibt es eine Angebotsfrist, die Angebote werden eröffnet, der Höchstbietende erhält ein Kaufangebot, mit welchem er innerhalb einer bestimmten Frist zum Notar gehen kann. Da darf auch keiner ausgeschlossen werden, der evtl. woanders wohnt oder arbeitet!

Aber: Keine Gemeinde kann einen Höchstbieter dann auch „zwingen“, das Grundstück zu kaufen. Wenn er es sich anders überlegt oder die Finanzierung nicht klappt, nimmt er das Angebot eben nicht in Anspruch und geht nicht zum Notar. Das kommt bei uns oft genug vor!

Wenn Ihr Freund also aus irgendwelchen Gründen sein Angebot zurückzieht, bestände vielleicht die Möglichkeit, als Ersatzkäufer aufzutreten?

Dachte, dass man das vertraglich regeln kann, dass mit
Abschluss des Kaufvertrages wir irgendwie doch Besitzer
werden. Kann man das rechtlich nicht regeln??

Sie wollen ja nicht nur Besitzer werden, sondern im Grundbuch eingetragener Eigentümer des Grundstücks! Nur dann können Sie Ihr eigenes Grundstück auch bebauen und werden Eigentümer des Bauwerks!

Freund kauft und verkauft an Sie weiter bedeutet:
2 notarielle Verträge mit zweimal Notar- und Gerichtskosten, zweimal Grunderwerbssteuer usw.! Und könnte Ihr Freund das Grundstück denn überhaupt finanzieren??? Dazu noch evtl. Auflagen im Vertrag Ihres Freundes, dass er nicht sofort weiterverkaufen darf oder ähnliches. Dies steht dann im Grundbuch und muss bei Weiterverkauf an Sie eingehalten werden.

Sie sehen, das ist keine praktikable Lösung an ein eigenes Baugrundstück zu kommen.

MfG
Monika

Hallo Monika,

ersteinmal vielen Dank für die aufwendige Antwort.
Stimmt genau, ich wohne in Niedersachsen. Zwar nicht in dem Dorf wo das Bauland erschlossen werden soll, sondern im Nachbarort, aber mein Dorf gehört zur gleichen Samtgemeinde.

Und bei uns ist das wesentlich unkomplizierter mit den Grundstücken. Wenn es soweit ist liegt der Bebauungsplan aus mit den jeweiligen qm Kosten + Grundstücksgröße. Man weiß also genau wieviel das Grundstück kosten wird. Naja, im Vorfeld werden alle Interessenten, die sich auf eine Liste haben setzen lassen, befragt. Nach Alter, Familienstand, Ort des Arbeitgebers, Kinderanzahl usw.
Die Gemeinde hat bereits für sich eine Gewichtung der Kriterien aufgestellt. Alle Bögen werden anschließend ausgewertet und die Gemeinde erstellt anhand dieser ein Ranking der Interessenten. Und derjenige, der auf PLatz 1 ist, darf sich ein Grundstück von allen aussuchen, dann die Nummer 2 usw. Es gibt hier keinen Höchstbietenden, da ja alle Preise im Vorfeld festgesetzt wurden.

Und damit wir möglichst weit vorne im Ranking landen kam ich auf die Idee, dass sich mein Bekannter bewirbt, da dieser eben den Arbeitsplatz in der Samtgemeinde hat.

Aber ich sehe schon dass da viele Kosten auf mich zukommen würden, mit doppelten Steuern etc. Damit habe ich nicht gerechnet!!

Vielen Dank trotzdem :smile:

Eine verlässliche antwort kann ich dir nicht geben, aber ich wäre aus eurer sicht vorsichtig aus steuerrechtlichen gründen. meines wissens ist eine schenkung nur bis 20.000 euro steuerfrei, bei allem was darüber ist hält der staat die hand auf und verlangt steuern. und ein grundstück ist ja normaler weise deutlich teurer. ich rate euch ein beratungsgespräch mit einem fachanwalt zu führen.

Wenn die Gemeinde als Verkäufer auftritt, ist man an die Ausschreibungsbedingungen gebunden… heißt: Wohnort in der Gemeinde, bestimmte Einkommensverhältnisse, Kinderzahl usw. Dafür gibt’s dann meistens einen Sozialrabatt auf den Grundstückpreis und die Verpflichtung das Gebäude eine bestimmt Zeit selbst zu nutzen…um eben solche „Umgehungsversuche“ zu verhindern. Wenn es sich um einen Privatverkauf handelt, ist so ziemlich alles möglich.
Gruß
Willy1301