Hallo,
das ist ja interessant. So lernt man immer wieder dazu. Ich habe mich bei Wikipedia über Samtgemeinden informiert. Dann wohnen Sie also in Niedersachsen! Bei uns in NRW gibt es nichts vergleichbares!
Also eine Samtgemeinde kann Flächennutzungspläne aufstellen und direkt die entsprechenden Satzungen und Verordnungen dazu! Aber Bebauungspläne stellt die jeweilige Mitgliedsgemeinde auf und tritt auch als Verkäufer der Grundstücke auf!
Wohnen Sie denn auch in der Samtgemeinde bzw. der Mitgliedsgemeinde? Dass man den Grundstückskauf davon abhängig macht, dass jemand auch in der Samtgemeinde arbeitet, klingt schon befremdlich!
Ein ganz entscheidener Punkt ist ob der Arbeitsplatz in der
Samtgemeinde ist-bei uns nicht der Fall-beim Freund schon…
Und schwupps könnte er gleich mit als erstes ein Grundstück aussuchen.
Nehmen wir mal an, Ihr Freund bewirbt sich, sucht sich das entsprechende Grundstück aus und gibt bei der Gemeinde ein Angebot ab. Wenn er dann der Höchstbietende ist, wird ihm die Gemeinde dies mitteilen und ihm ein schriftliches Käufangebot unterbreiten. Mit diesem Angebot könnte er dann einen Notar mit der Beurkundung des Kaufvertrags beauftragen.
Das kann in Niedersachsen nicht viel anders laufen als in „meiner“ NRW-Gemeinde. Bei uns müssen städtische Grundstücke öffentlich ausgeschrieben werden, dann gibt es eine Angebotsfrist, die Angebote werden eröffnet, der Höchstbietende erhält ein Kaufangebot, mit welchem er innerhalb einer bestimmten Frist zum Notar gehen kann. Da darf auch keiner ausgeschlossen werden, der evtl. woanders wohnt oder arbeitet!
Aber: Keine Gemeinde kann einen Höchstbieter dann auch „zwingen“, das Grundstück zu kaufen. Wenn er es sich anders überlegt oder die Finanzierung nicht klappt, nimmt er das Angebot eben nicht in Anspruch und geht nicht zum Notar. Das kommt bei uns oft genug vor!
Wenn Ihr Freund also aus irgendwelchen Gründen sein Angebot zurückzieht, bestände vielleicht die Möglichkeit, als Ersatzkäufer aufzutreten?
Dachte, dass man das vertraglich regeln kann, dass mit
Abschluss des Kaufvertrages wir irgendwie doch Besitzer
werden. Kann man das rechtlich nicht regeln??
Sie wollen ja nicht nur Besitzer werden, sondern im Grundbuch eingetragener Eigentümer des Grundstücks! Nur dann können Sie Ihr eigenes Grundstück auch bebauen und werden Eigentümer des Bauwerks!
Freund kauft und verkauft an Sie weiter bedeutet:
2 notarielle Verträge mit zweimal Notar- und Gerichtskosten, zweimal Grunderwerbssteuer usw.! Und könnte Ihr Freund das Grundstück denn überhaupt finanzieren??? Dazu noch evtl. Auflagen im Vertrag Ihres Freundes, dass er nicht sofort weiterverkaufen darf oder ähnliches. Dies steht dann im Grundbuch und muss bei Weiterverkauf an Sie eingehalten werden.
Sie sehen, das ist keine praktikable Lösung an ein eigenes Baugrundstück zu kommen.
MfG
Monika