Ich werde im April anfangen zu studieren und Bafög bekommen. Ich weiss leider noch nicht genau wie viel, aber da meine Mutter Frührentnerin ist und ich meinen Vater nicht kenne, gehe ich stark davon aus, dass ich vielleicht nicht den Höchstsatz aber dennoch genug vom Bafög-Amt bekomme. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.
Mein Freund geht in München auf eine Fachhochschule (11. Klasse). Er wohnt bei sich daheim mit seiner Mama und ich ebenfalls zu Hause mit meiner.
Wenn wir jetzt zusammen ziehen, was für Ansprüche hätten wir da? Also ich weiterhin Bafög, vielleicht sogar mehr als jetzt? Er Schülerbafög, was er momentan nicht bekommt bzw. gar nicht erst beantragt hat.
Was wäre da noch ausser Kindergeld? Wohngeld oder Mietzuschuss?
Ich hab viel drüber gelesen aber irgendwie stand überall was andres, wäre nett wenn mir jemand wirklich helfen könnte! Danke schon mal
Wenn ihr keine eingetragene Lebensgemeinschaft habt(muss auch keiner wissen das ihr ein Pärchen seid(einfach WG eingeben) Und jeder ein Mietvertrag zu 1/2 hat.
ja du wirst ganz sicher den Höchstsatz von 422 € bekommen, du hast nicht geschrieben wie alt du bist, wenn du über 25 bist, bekommst du noch 70 € für die Krankenkasse.
Wenn du ausziehst, erhöht sich das BAfög auf 600 €.
Dein Freund Freund darf nach Bafög nicht einfach ausziehen. Schülerbafög wird ihm nur dann gezahlt, wenn er eine Schule besucht, für die der Anfahrtsweg zu weit von zu Hause aus wäre. Er kann eine weit entfernte Schule nur dann wählen, wenn eine ähnliche Schule nicht im Umkreis der Wohnung der Mutter liegt. Ob er Schülerbafög bekommt wenn er bei seiner Mutter wohnt, liegt an deren Einkommen. Beim Schülerbafög sind die Einkommensgrenzen aber höher als beim Studentenbafög.
Dein Freund bekommt nur dann Wohngeld, wenn das Einkommen der Mutter niedrig ist und sie ihm alleine die Wohnung nicht finanzieren kann. Das sehe ich als ziemlich schwierig an.
Da müsst ihr euch bei der Wohngeldstelle beraten lassen. Im übrigen gibt es beim Wohngeld nicht nur eine Obergrenze des Einkommens des Antragstellers, es gibt auch eine Untergrenze. Sollte dein Freund nicht 360 ( ALG II Bedarfsatz ) plus den Mietanteil selbst erwirtschaften können, so bekommt er fataler Weise kein Wohngeld. REchnung: bei einer Miete von 200 € warm, müsste er 560 € selbst aufbringen. Als Schüler dürfte sich das als schwierig gestalten. Des weiteren schließen sich BAfög und Wohngeld aus.
Einen Mietzuschuss gibt es nicht !!
Bleibt tatsächlich nur das Kindergeld !!
Danke, das war schonmal echt hilfreich.
Sorry hab’s vergessen zusagen:wir sind beide noch unter
25.
Also hab ich das richtig verstanden, dass es bei mit mit dem
Geld kein Problem geben sollte.
Ist das dann so, dass er gar nicht ausziehen „darf“? Oder besser
Gesagt gar nicht kann weil es finanziell problematisch
Sein könnte?
Bis zu wie viel geht denn die Einkommensgrenze für schülerbafög?
Puhh das ist ja echt schwieriger als ich dachte.
Ich würd sehr ungern noch 2 Jahre warten bis er mit der schule
Fertig ist.
Vielen dank nochmal für die ausführliche Antwort!
Dein Freund sollte einen „Antrag auf Vorabentscheid“ beim BAfög-Amt stellen. Bevor er auszieht und er dann ohne Geld dasteht, kann das Baöfg-Amt entscheiden, ob er bei einem Auszug gefördert würde. Die Entscheidung ist dann rechtlich bindend und kann nicht zurückgenommen werden.