Die Frau eines unverheirateten Pärchens mit gemeinsamer Tochter (Bedarfsgemeinschgaft), will sich von Mann trennen und Ihn von jetzt auf gleich aus der gemeinsam angemieteten Wohnung rausschmeissen. Hat Sie weil Sie mit der Tochter dableiben will irgendwelche Rechte den Mann der Wohnung zu verweisen wie es Ihr beliebt? Oder gilt in dem Fall trotzdem die 3 Monatige Kündigungsfriost?