Freunde: gemeinsame Anschaffung

Mal angenommen, drei oder vier Freunde kaufen sich zur gemeinschaftlichen Nutzung eine Ausrüstung für ein gemeinsames Hobby. Da ja alle Freunde sind, gibt es keinen Vertrag. Der Anschaffungspreis wird zu gleichen Teilen umgelegt. Wenn die sich jetzt streiten und einer will aussteigen, oder einer aus der Gruppe zieht weg und kann die Anschaffung daher nicht mehr nutzen: Hat derjenige Anspruch auf Erstattung seines Anteils durch die anderen? Wenn ja: nur moralischen oder auch zivilrechtlichen?

Hallo,

das ist alles im BGB geregelt:

http://dejure.org/gesetze/BGB/741.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/752.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/753.html

Jeder der vier Teilhaber kann übrigens die Auflösung verlangen. Gibt es keine Einigung, so kann er eine Versteigerung verlangen, das läuft dann nach BGB §§ 1204 - 1259 (und kostet vermutlich mehr Gebühren als Erlös dabei heraus kommt…)

Viele Grüße

Lumpi

Ganz herzlichen Dank, das ist ja eindeutig.
Liebe Grüße und nochmals danke

die Fragomaus