Angenommen, Freunde und Bekannte helfen bei Arbeiten wie der Renovierung eines Büros. Unter Aufwandsentschädigung fällt das ja nicht, wenn man die Freunde auch finanziell dafür entlohnen möchte.
Wie könnten diese, wenn sie ganz regülär als Angestellte tätig sind, diese einmalige zusätzliche Einnahme denn versteuern, wenn Sie eine Quittung ausstellen über den erhaltenen Betrag?
Gibt es für derlei Fälle gültige Regelungen?
Hallo Elisabeth,
mir ist über so einen Fall nichts bekannt, ich würde mal Deinen Steuerberater fragn.