Freunde verpetzt wegen Angst um meine Lehrstelle

Hallo Leser,

hab da ein Problem,
ich und ein paar Kumpels haben ein Haus gefunden, wo wir immer abgehang sind. Heute aber war die Polizei da und Ich und Jemand der von dem Haus nichts wusste sind daran vorbei gelaufen. Die Polizei hat uns aufgehalten und uns beschuldigt, das wir ca. vor einer halben Stunde darin gesehn wurden. Sie meinten der Zeuge hat uns erkannt, obwohl ich heute kein einziges mal in dem Haus war (wusste aber wenn die Polizei meinte wer drin war). Sie haben uns nicht geglaubt und wollten uns mit auf die Wache nehmen und uns eine Anzeige geben. Da ich 15 Jahre bin, und gerade auf Arbeitssuche bin und endlich eine Lehrstelle gefunden habe und mir deshalb keine Anzeige leisten konnte, hab ich ihnen gesagt wer es war -.-
Wie man es sich denken kann sind sie jetzt Sauer…

Hab ich richtig gehandelt?, und wenn ja, wie mache ich das meinen Kumpels klar?

Danke im Vorraus

Hallo,

auch, wenn’s nun Schelte hageln sollte: Das Leben lehrt, dass man besser immer dann die Klappe hält, wenn eine Behörde etwas will, womit man nicht direkt zu tun hat.

Was ist passiert? Du hast mit Deiner Aussage zum Einen der Polizei klargemacht, dass Du sehr wohl mit den „Hausbesetzern“ bekannt bist, daraus werden sie schließen, dass auch Du schon dabei warst. Konsequenzen wird das keine haben, sofern keine Straftaten begangen wurden, aber dennoch - der „schlechte Nachgeschmack“ bleibt.
Außerdem bist Du nun als Informationsquelle bekannt. Ob’s ein Vorteil ist? (Es gibt dafür weder Geld noch Orden.)

Gegenüber Deinen Kumpels bist Du in Ungnade gefallen, und zwar zurecht. Du hast sie angeschwärzt, obwohl es keinen Grund dazu gab. (Natürlich gab es Gründe für Dich, echt logische, nachvollziehbare und verständliche Gründe, besonders der behördliche Druck, aber für Deine Freunde bist Du die Petze).
Rein rechtlich warst Du zum besagten Zeitpunkt nicht im Haus, und fertig. Da ist kein Grund ersichtlich, darüber zu reden.

Natürlich muss man es auch so sehen - wer Illegales tut, muss die Konsequenzen tragen. Das gilt für Dich (als Du im Haus warst), als auch für die Freunde.

Allein die Tatsache, dass Du hier nachfragst, zeigt, dass es Dir sehr wohl nicht egal ist, was mit Deinen Kumpels ist. Und aus Deinem Artikel entnehme ich, dass Angst und Druck für Dich überwältigend waren. In Deinem Alter verständlich.

Was kannst Du tun? Ich würde den Jungs den Link zu diesem Thread geben. Sollen sie einfach LESEN, was sich in Deinem Kopf bewegt hat. Erzählen kannst Du das nicht glaubhaft. Aber zeigen schon, denn das hier ist nicht gestellt oder beschönigt…

Ich wünsche Dir viel Erfolg, was die Freunde angeht, und dass Du daraus lernst - egal in welche Richtung der Lernerfolg geht (entweder gesetzeskonformes Leben, oder deutlich diskreteres Verhalten).

Grüße
formica

Servus, Häwarum

ich gehe da mit Formica nicht konform.

Du sagst selbst, ihr hängt öfter in dem Haus rum. Du zwar nicht an dem Tag, aber was habt ihr überhaupt da zu suchen?
Ich will nicht den Moralapostel spielen, aber euch war doch klar, daß das nicht in Ordnung war.
Stell dir mal vor, das Haus würde dir gehören, und irgendwelche Teenis würden da rumhängen, ziemlich sicher ständig ihren Müll da lassen und vieleicht noch Schäden anrichten. Und zahlen würde keiner für was. Fändest du das in Ordnung? Ich glaube, bei deiner eigenen Bude wäre da ziemlich schnell schluß mit lustig.

Nun drohte dir eine Anzeige oder zumindest Ermittlungen, und du hast erst mal an dich gedacht. Blöd für deine Kumpels, aber hätten die umgekehrt nicht dasselbe gemacht ?

Und mach dir klar: Sobald gegen irgendjemanden ein Verfahren eingeleitet worden wäre und irgendwelche andere Zeugen dich als Auskunftsperson angegeben hätten, hättest du sowieso als Zeuge (natürlich, ohne dich selbst zu belasten) aussagen müssen.

Klar gibt es sowas wie „Ganovenehre“, aber um den Preis deiner Zukunft?

Außerdem ist das sowieso eher eine Lappalie. Deine Kumpels werden nicht gleich im Knast landen.

Also erkär es ihnen einfach.

LG Manu

Moin,

Und mach dir klar: Sobald gegen irgendjemanden ein Verfahren
eingeleitet worden wäre und irgendwelche andere Zeugen dich
als Auskunftsperson angegeben hätten, hättest du sowieso als
Zeuge (natürlich, ohne dich selbst zu belasten) aussagen
müssen
.

Aber das ist doch genau der Punkt, oder? Faktisch ist hier kaum eine Aussage denkbar, die ihn nicht selbst belastet, eine Aussageverweigerung wäre daher unproblematisch möglich.

Gruß

Anwar

Servus, anwar,

Und mach dir klar: Sobald gegen irgendjemanden ein Verfahren
eingeleitet worden wäre und irgendwelche andere Zeugen dich
als Auskunftsperson angegeben hätten, hättest du sowieso als
Zeuge (natürlich, ohne dich selbst zu belasten) aussagen
müssen
.

Aber das ist doch genau der Punkt, oder? Faktisch ist hier
kaum eine Aussage denkbar, die ihn nicht selbst belastet, eine
Aussageverweigerung wäre daher unproblematisch möglich.

Wieso denn? Er kann doch sagen, wer an dem Tag drin war. Und auf die Frage, woher er das weiß, sagt er dann, dazu will er sich nicht äußern (oder eben, weil sie`s ihm gesagt haben, wenn das stimmt).

Gruß Manu

Wieso denn? Er kann doch sagen, wer an dem Tag drin war.

Wenn seine Freunde ihm das nur gesagt hätten, wäre das eine Falschaussage! Denn dann könnte er nur aussagen, dass diese Freunde ihm das gesagt haben (nicht, dass sie tatsächlich da waren - Jugendliche prahlen schon mal mit Taten, die sie nicht wirklich begangen haben, daher ist das ein wichtiger Unterschied!).

Ergo: Wenn er sagt, X, Y und Z waren da, dann kann er das nur dadurch wissen, dass er selbst dort war - er bezichtigt sich also implizit selbst!

Gruß

Anwar

Servus, anwar

wieso denn? UP schreibt doch ausdrücklich, daß er an dem Tag nicht drin war.

Außerdem: wenn er sagt, „A, B und C waren drin. Aber woher ich das weiß, sage ich nicht.“
ist das doch keine Falschaussage.

Gruß Manu

Hi,

Außerdem: wenn er sagt, „A, B und C waren drin. Aber woher ich
das weiß, sage ich nicht.“
ist das doch keine Falschaussage.

Eine Falschaussage ist das nicht, aber eben eine, die einen Anfangsverdacht gegen ihn begründet (woher soll er dies wissen, ohne vor Ort gewesen zu sein?). Daher: am besten keine Aussage machen.

Gruß

Anwar

Servus, anwar,

die Polizisten sind doch auch nicht blöd. Wenn er die Aussage verweigert, ist sowieso klar, daß er das tut, weil er selbst auch öfter drin war.

Aber für den Tag, an dem er nicht drin war, hat er nun mal kein Aussageverweigerungsrecht. Er kann ja wohl eh nur wissen, wer drin war, weil seine Freunde es ihm erzählt haben oder er sie hat reingehen sehen.
Normalerweise wird die Polizei wegen Pipifax ja keinen Riesenaufwand betreiben. Aber falls an dem Tag drinnen etwas schlimmeres passiert sein sollte, würde ihm spätestens beim StA keine Wahl mehr bleiben.

Grüße Manu

Was immer noch nicht stimmt, da er als Beschuldigter keinerlei Aussage zur Sache machen muss… weder bei der Polizei, noch bei der StA und noch nicht mal vor Gericht.

Servus, HighQ

ich rede die ganze Zeit von dem Tag, an dem UP selbst sagt, daß er nicht drin war. Für diesen Tag wäre er (solange man ihm nicht beweist, daß er doch drin war) kein Beschuldigter, sondern käme als Zeuge in Betracht.

Und weg vom Fall: Selbstverständlich haben Beschuldigte volles Aussageverweigerungsrecht und sogar das Recht zu lügen (anders als z.B. USA).
Unverdächtige Zeugen haben lediglich dann ein Aussageverweigerungsrecht (bei StA oder Gericht), wenn sie sich mit einer Aussage selbst belasten müßten.

Grüße Manu

ich rede die ganze Zeit von dem Tag, an dem UP selbst sagt,
daß er nicht drin war. Für diesen Tag wäre er (solange man ihm
nicht beweist, daß er doch drin war) kein Beschuldigter,
sondern käme als Zeuge in Betracht.

Ein sinnloser Zeuge, wer nicht da war, kann auch kaum aussagen, wer da war.

Gruß

Anwar

Hallo,

wenn dem so wäre sicherlich, allerdings steht da:

Die Polizei hat uns aufgehalten und uns beschuldigt

Damit ist derjenige nun mal Beschuldigter.

Darüber hinaus darf gegenüber der Polizei immer das Zeugnis verweigert werden, selbst wenn Voraussetzungen für ein Zeugnisverweigerungsrecht im juristischen Sinne nicht erfüllt sind.
Ich stimme dir allerdings zu, dass das dann vor dem Staatsanwalt nicht mehr gilt.

Gruss HighQ

Servus, HighQ

Wir sind uns ja eigentlich einig. Und den Satz

Die Polizei hat uns aufgehalten und uns beschuldigt

sehe ich eigentlich nicht so eng. Ich glaube nicht, daß für die Beamten gleich seine Beschuldigteneigenschaft im juristischen Sinn feststand.
Die Beamten haben halt mal bei einem 15-jährigen ein bischen auf den Busch geklopft, und er hat Manschetten gekriegt.

Und - sorry, habe vergessen, oben nachzusehen - soweit ich mich an das UP erinnere, haben die auch keine formelle Vernehmung durchgeführt, sondern ihn nur formlos befragt (im Rahmen der Erkentnisgewinnung). Er wurde wahrscheinlich erst mal nur als Auskunftsperson gesehen.

Aber ich glaube, der liest eh schon nicht mehr mit :smile:

LG Manu

Hallo,

die Polizisten sind doch auch nicht blöd. Wenn er die Aussage
verweigert, ist sowieso klar, daß er das tut, weil er selbst
auch öfter drin war.

das darf aber bei Gericht nicht so interpretiert werden, falls es denn überhaupt so weit kommt.

Gruß
Christian

Servus, Christian,

das ist schon klar. Eine Aussageverweigerung darf nie negativ ausgelegt werden.

Gruß Manu

Hallo

das ist schon klar. Eine Aussageverweigerung darf nie negativ
ausgelegt werden.

Im Prinzip richtig, aber im Detail…

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

„Schweigt ein Angeklagter nicht umfassend, sondern macht er zu einem bestimmten Sachverhalt eines einheitlichen Geschehens Angaben zur Sache und unterlässt insoweit lediglich die Beantwortung bestimmter Fragen, so kann dieses Schweigen (sog. Teilschweigen) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von indizieller Bedeutung sein“

Gruß, DW.