Hallo an alle,
ich hoffe, Ihr könnt mir zu folgendem Beispiel ein paar Fragen beantworten:
Man lebt getrennt in einer Partnerschaft, er in seiner Wohnung, sie ist in der Wohnung der Mutter gemeldet, lebt aber schon ca. ein halbes Jahr bei ihm und fährt ab und an zu der Mutter und ihrer gemeldeten Wohnung.
Nun möchten die beiden zusammenziehen, sie bezieht noch kein Alg II, hat nur Einkommen von Geldgeschenken der Verwandten und eine von ihrem Vater finanzierte private Ausbildung. Am Ende der Ausbildung werden allerdings sämtliche Geldhähne zugedreht und sie müsste Alg II beantragen, sofern sie nicht sofort Arbeit findet.
Nun wollen die beiden zusammenziehen, und sie ist in einem halben Jahr mit der Ausbildung fertig.
Es gibt ja ein Gesetz darüber, dass nach einem Jahr Zusammenleben von einer eheähnlicher Partnerschaft die Rede ist, was bei der ARGE bedeutet, dass Alg-II-Ansprüche gekürzt oder gar aufgehoben werden und der arbeitende Partner für die Partnerin aufkommen müsste.
Frage:
Wie ist das, wenn man nach einem Jahr so eine eheähnliche Gemeintschaft bildet: Bekommt sie gar nichts mehr? Oder nur weniger?
Beim Zusammenziehen wird eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein (WBS) gewählt, den bekommt der Partner als Bergbauangehöriger.
Er wird als einziger im Mietvertrag stehen. Im WBS allerdings stehen er UND die Freundin, als Lebenspartnerin. Wegen der Quadratmeterzahl.
Welche Auswirkungen hat das auf das Alg II für die Freundin?
Was passiert, wenn die Freundin weiterhin bei ihrer Mutter gemeldet bleibt und als Haushaltsangehörige (laut WBS) in die neue Wohnung mit einzieht, also, was passiert mit dem Alg II für die Freundin? Geht das rechtlich überhaupt?
Für was alles müsste der Freund aufkommen, wenn die beiden zusammenwohnen und auch beide in der neuen Wohnung gemeldet werden – wenn er arbeitet und sie nicht?
Sehe ich das richtig, dass, wenn der Freund für die Freundin aufkommen müsste, in dem Falle, dass noch keine Ehe besteht, aber ein eheähnliches Verhältnis, dass der Staat ein Pärchen mit solchen Gesetzen dazu drängt, eine Ehe zu schließen?
Im Alg-II-Regelsatz ist, soweit ich weiß, ja keine Miete enthalten, die wird ja extra abgehandelt, oder?
D. h., wenn die Freundin weiterhin bei der Mutter gemeldet ist, aber beim Freund wohnt, bekäme sie nur den Regelsatz, aber nicht den Mietzuschuss?
Das klänge ja wenigstens fair.
Beim WBS braucht man für eine Haushaltsangehörige – in dem Fall halt die Freundin –, sofern sie in einer anderen Stadt wohnt, eine aktuelle Meldebescheinigung.
Setzt das voraus, dass sie sich dann auf die neue, gemeinsam zu beziehende Wohnung ummelden MUSS?
Ich danke allen, die mir bei diesem sehr individuellem Beispiel helfen können!