Freundin als Haushälterin

Hallo zusammen!
Angenommen, ein Mann lebt zusammen mit seiner Freundin über Jahrzehnte zusammen im Haus des Mannes. Die beiden leben in einer Gemeinschaft, in der eigentlich nur der Trauschein fehlt, um es als Ehe zu bezeichenn. Auch nach aussen wird das so gelebt, die beiden reden voneinander als „Mann“ und „Frau“. Jetzt käme auf einmal dieses hypothetische Paar auf die Idee, die Freundin als Haushälterin einzustellen. Es gäbe einen mündlichen Arbeitsvertrag, die Freundin wäre somit sozialversichert. Sie bekäme ein gehalt von erst 400, dann 420€.
Zugleich bekäme sie jedoch auch nicht geringe Geldbeträge (in 10 Jahren ca. 200000€) als Schenkungen. Jeden Monat bekäme sie jedoch auch einen mindestens 3-Stelligen hohen Betrag auf ihr privates Konto überwiesen… die Dame würde beim Finanzamt natürlich behaupten, dass sei Haushaltsgeld gewesen. Nur gäbe es leider keine Buchführung…Ginge dieses Arbeitsverhältnis als „haushaltsnahe Dienstleistung“ durch? Oder wäre das jetzt ein eventuell illegales Steuersparmodell? Wären die Zahlungen des Haushaltsgeldes Schenkungen, da es keine Abrechnungen gibt? Es gibt keine schriftlichen Unterlagen über Haushaltsgeld, Schenkungen, Arbeitsverhältnis etc. Nur die Abgaben an die Vericherungen…Welche §§ regeln das denn? Vielen Dank für Antworten?Weikko

Leichtsinn unter Kumpels
Servus,

recherchierst Du für eine Neuauflage der „Geschichte der O“?

Die Freundin ist übrigens als geringfügig Beschäftigte nicht sozialversichert.

Sie hat beiläufig ihre Schwarzarbeitgeber bei einer so radikalen Gestaltung vollkommen in der Hand - das ist nicht weiter tragisch, solange man sich verträgt. Wenn man sich aus welchem Grund auch immer nicht verträgt, genügt für die Freundin ein Anruf beim Zoll, und den Rest besorgen die zuständigen Behörden. Die Beträge, um die es da geht, reichen übrigens auch dem Staatsanwalt, um sich damit zu beschäftigen.

Schöne Grüße

MM

Die Freundin ist übrigens als geringfügig Beschäftigte nicht
sozialversichert.

Stimmt, aber bei 401 € und neuerdings ab 451 € hätte sie es sein können.

Der Rest geht natürlich gar nicht, wenn man davon ausgeht, die erheblichen Schenkungen und der Geldeingang aufs eigene Konto seien steuerlich unerheblich.

MfG
duck313

Hi,

die erste Frage: Was ist der Sinn des ganzen?
Vielleicht findet sich eine legale Lösung.

MFG

geht das hierüber, wenn die voraussetzungen passen:

http://www.haufe.de/finance/finance-office-professio…

gruß inder

Hallo,

Angenommen, ein Mann lebt zusammen mit seiner Freundin über Jahrzehnte zusammen im Haus des Mannes. Die beiden leben in einer Gemeinschaft, in der eigentlich nur der Trauschein fehlt, um es als Ehe zu bezeichenn. Auch nach aussen wird das so gelebt, die beiden reden voneinander als „Mann“ und „Frau“.
Jetzt käme auf einmal dieses hypothetische Paar auf die Idee, die Freundin als Haushälterin einzustellen. Es gäbe einen mündlichen Arbeitsvertrag, die Freundin wäre somit sozialversichert. Sie bekäme ein gehalt von erst 400, dann 420€.

Nö, wäre sie nicht. Müsste mal also mehr zahlen.

Zugleich bekäme sie jedoch auch nicht geringe Geldbeträge (in 10 Jahren ca. 200000€) als Schenkungen. Jeden Monat bekäme sie jedoch auch einen mindestens 3-Stelligen hohen Betrag auf ihr privates Konto überwiesen… die Dame würde beim Finanzamt natürlich behaupten, dass sei Haushaltsgeld gewesen.

Das wäre ja auch kein Problem. Sie wohnt ja auch in diesem Haushalt.

Nur gäbe es leider keine Buchführung…

Braucht man auch nicht. Meine Frau rechnet das auch nicht ab. Gibt überhaupt keine Probleme beim Finanzamt damit.

Ginge dieses Arbeitsverhältnis als „haushaltsnahe Dienstleistung“ durch?

Wenn die da seit Jahrzehnten mit in diesem Haushalt gemeldet ist, könnte das einem Beamten irgendwie spanisch vorkommen. Ebensogut kann das mehr oder weniger ungeprüft durchgewunken werden und erst ein paar VZ später auffallen.

Oder wäre das jetzt ein eventuell illegales Steuersparmodell?

Ja.

Wären die Zahlungen des Haushaltsgeldes Schenkungen, da es keine Abrechnungen gibt?

Nö, das wäre eben Haushaltsgeld.

Es gibt keine schriftlichen Unterlagen über Haushaltsgeld, Schenkungen, Arbeitsverhältnis etc. Nur die Abgaben an die Vericherungen…Welche §§ regeln das denn?

Was denn? Dass genau dieses Modell ein illegales ist, steht natürlich so explizit in keinem §. Die Schenkungsfreibeträge stehen im ErbStG. Für die Dame dürften hier die 20.000€ gelten.
Dass keine Unterlagen existieren, könnte natürlich in der Gesamtschau (zusammen mit anderen Aspekten) schneller zu der Einschätzung führen, dass nur ein Scheinarbeitsverhältnis vorliegt.
Also vielleicht doch mal zu einem Steuerberater gehen, dem darstellen, welches Ziel man hat und dann eine legale Gestaltungsmöglichkeit finden.

Grüße