Ein Unternehmer hat auf diversen Geschäftsreisen seine Freundin und den Sohn mitgenommen. Beide sind nicht beim Unternehmer angestellt. Die Freundin ist selber selbstständig und der Sohn ist Schüler. Beide haben jedoch dem Unternehmer aissistiert, da er die Arbeit allein nicht schafft. Beide haben den ganzen Tag über die ganze Dauer geholfen. Kann der Unternehmer dafür auch eine Reisekostenabrechnung für die Betriebsausgaben erstellen?
…
Ohne von Tuten und Blasen auch nur einen leisen Schimmer zu haben stellt sich mir ganz spontan die Frage nach der Rechtsform des Unternehmens sowie der rechtlichen Stellung des „Unternehmers“ innerhalb dieser Rechtsform.
Ich habe den Verdacht, dass „Unternehmer“ kein besonders gut definierter juristischer Begriff ist, man mag mich eines besseren belehren.
Sebastian
Wäre Schweigen dann nicht eine Option?
Mein Beitrag weist auf Informationen hin, die der Fragende sinnvollerweise nachreichen sollte.
Und was trägt Dein Beitrag zur Wahrheitsfindung bei?
Aber du hast doch gar keine Ahnung, welche Informationen für die Beantwortung der Frage notwendig sind. Wie willst du dann beurteilen, welche Informationen dafür notwendig sind?
Dann bin ich ja mal gespannt, wann jemand mit Ahnung kommt und verrät, welche Informationen notwendig sind.
Hi,
dann hat es sich ja eh bald erledigt …
Nein. Die Reisekostenabrechnung wird nur für ihn selber erstellt. Wenn die Freundin selbständig ist, kann sie ihm über die geleisteten Stunden eine Rechnung schreiben und ihrerseits für sich selber eine Reisekostenabrechnung machen. Der Sohn ist außen vor.
Knifflig wir die Geschichte natürlich, wenn das Hotelzimmer von allen genutzt wurde und nur auf der Rechnung des Unternehmers auftaucht.
Bei gemischt genutzten Geschäftsreisen schaut der Prüfer immer sehr genau hin.
Data
Nehmen wir einen Einzelunternehmer, der eine Dienstleistung erbringt.
Sowas dachte ich mir, dass die Freundin, die ihm aissistiert aussen vor ist. Ausser, wenn sie ihm selbst eine Rechnung schreibt. Und beim Sohn. Der hat auch assistiert.
Naja, das Hotelzimmer wurde gemeintschaftlich genutzt.
Da würde es wohl einige Diskussion mit dem FA geben