Freundin hat die falsche Kfz.-Versicherung gewählt

Liebe Fachleute,

das Problem, meine Freundin hat mein Auto, welches ich im November 2008 erworben habe, bei der Zulassung anmeldet.
Ich habe noch ein anderes Fahrzeug, der als Erstwagen läuft.

Nun, meine Freundin hat die DA Versicherung, mit der Directline Versicherung verwechselt; diese Versicherung stuft den Zweitwagen auch mit 30% ein.

Als die DA nach ca. 4 Wochen schrieb, dass der Zweitwagen nicht mit 30% eingestuft werden kann, dann erst kam das Versehen auf.

Ich telefonierte mit der DA, weil der 140% Beitrag gar nicht zu finanzieren ist, daraufhin bekam ich die Antwort, dann soll ich mein Kfz. abmelden.

Das habe ich umgehend gemacht, und 2 Tage später das Fahrzeug bei der Directline angemeldet.

10 Tage später kam Post von der DA, dass sie das Versicherungsverhältnis wieder aufnehmen, aber mit der Berücksichtung von einem Beitragssatz von 140%.

Kann mir bitte jemand eine Info geben, ob ich hier wieder herauskomme, vielen vielen Dank.

Buzzi

hallo,

hört sich so an, als sei ein versicherungsantrag unter nennung der (gewünschten) 30% gestellt worden.

wird dieser (abweichend) mit 140% angenommen, dann stellt dies einen neuen antrag dar … den man nicht annehmen muss.

wenn man diesem „gegnerischen“ antrag widerspräche, wäre mit gleichem beginn eine versicherungsbestätigungskarte der gesellschaft einzureichen, die den antrag ohne abweichung annehmen möchte. :wink:

lg dev

FAQ:1129

… dafür muss man das Fahrzeug nicht ab- und wieder anmelden.

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Kann mir bitte jemand eine Info geben, ob ich hier wieder
herauskomme, vielen vielen Dank.

Im Gegensatz zu devroye glaube ich nicht, dass Du aus der Nummer wieder herauskommst. Sondereinstufungen sind Zugeständnisse eines Versicherers, auf die man keinen Rechtsanspruch hat. Und wenn man ein Auto mit der „Deckungskarte“ eines Versicherers angemeldet hat, reicht eine kurzfristige Abmeldung nicht aus, um den Vertrag erlöschen zu lassen. Also entweder bis zum Jahresende durchhalten oder für mindestens 6 Monate abmelden.

FAQ:1129

… sehe ich nicht so. Hier geht es nicht um eine Rechtsberatung, sondern um die Erläuterung von KFZ-Versicherungs-Bedingungen.

Nordlicht

MOD Versicherungen

Eine An- und Abmeldung hilft in dem Fall nicht weiter. Es ist nur eine Unterbrechung. Lediglich die Abmeldung, verbunden mit einem Halterwechsel, würde hier den Sachverhalt ändern. Dieses ist unabhänging von der Versicherungsnehmereigenschaft zu sehen. Lediglich eine Halter/VN Trennung könnte bei der Gesellschaft zu Problemen führen.
Irritierend finde ich nur, daß wir mitlerweile Mai haben?
Gruß
A.

MOD: Komplettzitat gelöscht

hallo,

Auch hallo,

da das hier eijn Expertenforum sein soll, lies Dich doch bitte nochmal in die Materie ein, bevor Du so was hier abschickst…

Grüße, M

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Hallo,

das Problem, meine Freundin hat mein Auto, welches ich im
November 2008 erworben habe, bei der Zulassung anmeldet.

Das hat mit der Versicherung zunächst kaum etwas zu tun…

Als die DA nach ca. 4 Wochen schrieb, dass der Zweitwagen
nicht mit 30% eingestuft werden kann, dann erst kam das
Versehen auf.

Was hat denn Deine Freundin getan, vermutlich doch nur eine Vers.-Bestätigung vorgelegt, oder? Ein vollwertiger Versicherungsvertrag ist dann noch nicht zustande gekommen, allenfalls ein Vertrag über die vorläufige Deckung. Das kostet aber natürlich auch etwas.

10 Tage später kam Post von der DA, dass sie das
Versicherungsverhältnis wieder aufnehmen, aber mit der
Berücksichtung von einem Beitragssatz von 140%.

Die Details sind hier etwas unklar. Wenn Du aber vorher keine Unterlagen erhalten hast, kannst Du nach Posteingang ohnehin widersprechen, und dann ist der Drops gelutscht und Du kannst Dich anderweitig versichern.

Grüße, M

hallo,

was war denn deiner expertenmeinung nach daran verkehrt???

wenn eine gesellschaft schreibt, ein fahrzeug könne nicht mit xx prozent eingestuft werden, hat sie in der regel vorher einen antrag erhalten.

hat eine gesellschaft einige zeit nach zulassung eines fahrzeuges keinen antrag erhalten, so fragt sie, wo der zugehörige antrag bleibt, hat aber keinerlei grund sich über den schadenfreiheitsrabatt zu äußern.

bei alledem gilt:
verträge kommen zustande durch antrag und annahme. annahme unter veränderungen ist eine neuer antrag und daher nichts über das man sich sorgen machen müsste. das suchte ich - zutreffend - deutlich zu machen - ohne gleichzeitig einen rechtsrat zu geben.

lg dev