Ich habe einer Freundin schon lange versprochen, dass ich ihnen helfe, ihre Grundmauern zu errichten.
Die Fakten:
Ich bin Maurer
Ich bin arbeitslos geworden und bekomme seit dem 1.1. Arbeitslosengeld.
Es handelt sich um ca 2 „Tage“ arbeit -> insg. ca 10 Stunden
Ich verlange kein Geld, es wird eine Helferparty geben.
Darf ich das oder muss ich es anmelden,… kann ich es überhaupt anmelden oder mach ich mich Grundsätzlich strafbar?
Hallo karlo
Du brauchst Dir keine Sorgen machen.Solche Arbeiten ohne Entgeld nennt man "Nachbarschaftshilfe"und sind zulässig.Bestimmt hat Deine Freundin eine Baugenehmigung, in der der Sie Helfer Namentlich angeben musste. Für den Fall eines Bauunfalls wärst Du dann auch versichert.MfG Patric
das sollte auf jeden Fall abgesprochen werden, da sonst unter Umständen der Verdacht auf Schwarzarbeit entstehen könnte und bei so was versteht der Staat keinen Spaß…
Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten und Selbsthilfe gelten bisher nicht als Schwarzarbeit - vorausgesetzt, sie erfolgen nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet. (Aussage von der Homepage des Zolls)
Hollo Karlo76
Grundsätzlich dem Arbeitsamt kurz bescheid geben.
Geht meist ohne Probleme.
Versicherungstechnisch bist du dann auf der sicheren Seite und deine Bekannte auch.
Ansonsten hilfe auf gegenseitigkeit mit nachweis.
mfg bernd