Guten Tag,
leider weiß ich nicht wo im Forum ich meine Frage unterbringen kann.
Eine Freundin *Musikerin ,gebürtige Russin* ist von ein paar Monaten auf eine kleine Tournee in die ehemalige Heimat gegangen. Nachdem ich mehrere Wochen nichts von ihr gehört hatte, habe ich nachgeforscht und erfahren das sie in Russland überfallen, bestohlen und schwer verletzt wurde. Sie liegt bereits seit Woche im Krankenhaus und wird dort noch einige Wochen bleiben müssen. Das Problem ist das ihr Arbeitgeber hier in D das Studio geschlossen hat, die Tournee nicht bezahlt hat und sich die Schulden derart angehäuft haben während ihres Aufenthalts in Russland das jetzt eine Räumung der Wohnung ansteht und sie durch die Schulden evtl nicht mehr einreisen darf. Freunde und Fans sammeln zwar fleißig Geld aber ich möchte doch heraus bekommen ob ich/wir noch irgendetwas rechtliche unternehmen können, zumindest gegen die Räumung der Whg.
vielen Dank
mit freundlichen Grüßen
Carolin Brecht
Da kann ich fast nichts zu sagen, ausser folgendem Gedankengang:
Wenn man die Straftat und den KH-Aufenthalt nachweisen kann oder zumindest glaubhaft darlegen kann- und wenn sie zuvor in D gemeldet und versichert war, kann man ggfls. aufgrund der Ausnahmelage durch Darlegung beim entsprechendem Amt, den Wohnungserhalt sichern.
Es gibt da irgendwie eine Kasse bei den ämtern, die für Ausnahmefälle zuständig ist.
Da müßte man sich mal bei der örtlichen Stadtverwaltung durchtelefonieren.
Ich bin absolut sicher,dass man nach anfänglichen Hindernissen beim Durchfragen, zuletzt jemanden bekommt, der einen konkret weiterhelfen kann-und wird.
Mehr kann ich nicht dazu sagen.
Viel Erfolg!!!
Gruß AK
Um rechtlich etwas unternehmen zu können, müssen Sie erst einmal bevollmächtigt sein, für Ihre Freundin rechlich zu handeln. Am besten gehen Sie zu einem Anwalt, der sich dann von Ihrer Freundin ein Mandat erteilen lassen kann, um Ihre Freundin rechtlich zu vertreten. So etwas lässt sich heutzutage ja per fax 7 E-mail auch im Ausland gut erledigen.
Gegen Wohnungsräumungen kann man vorgehen, wenn die Räumung zu einer unzumutbaren sozialen Härte führen würde, z.B. zur Obdachlosigkeit. Eine solche Härte könnte hier vorliegen.
Dabei ist natürlich entscheidend, ob Ihre Freundin wieder einreisen kann, denn sonst kann sie die Wohnung ja auch nicht nutzen.
Grundsätzlich würde ich hier aber ein Gespräch mit dem Vermieter empfehlen. Wenn der ansonsten mit Ihrer freundin als Mieterin keine Probleme hatte, lässt er sich vielleicht auf eine Kulanzregelung ein. Rechtlich gesehen ist der vermieter natürlich im recht, denn mehrmalige Nichtzahlung der Miete reicht für eine fristlose Kündigung und Räumung.
Was sie anderen Dinge angeht, so ist mir das etwas konfus. Wenn Ihre Freundin bereits eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hatte, wieso soll Sie dann nicht wieder einreisen können ? Etwas anderes ist es natürlich, wenn Sie sich hier mit enem Toristenvisum aufgehalten hat. Da ist finanzielle Selbststsändigkeit Grundvoraussetzung.
Auch hier solltzen Sie einen Anwalt (der sich mit Ausländerrecht auskennt) konsultieren, denn der kann Sie da besser beraten.
Guten Tag,
kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
mfg
Haumond
Hallo Carolin,
ich würde an Deiner Stelle mal das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Vielleicht ergibt sich so eine Lösundg. Alles Gute für Euch,
Katja
Hallo,
leider bin ich da überfragt. Dennoch drücke ich die Daumen.
Hallo Carolin,
ich kann dir hier nur Hilfsansätze liefern und schick dir folgende Link:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Aufschub-der-Raeumun…
Da steht einiges über Zwangsräumung und wie man diese eventl. aufhalten kann.
Wenn noch kein Vollstreckungstitel erlangt ist
würde ich sofort mit dem Vermieter sprechen,diesem die Situation schildern-die er vielleicht garnicht kennt? und einen teil des gesammelten geldes für die Miete überweisen um den Druck vom kessel zu nehmen.
Viel Glück für euer Vorhaben.
dr.mo
p:s dies ist keine rechtsberatung
Hallo,
klingt ja ziemlich übel, tut mir leid mit deiner Freundin.
Welche Staatsangehörigkeit hat sie denn? Da vielleicht über die zuständige Botschaft tätig werden.
Hatte Sie denn einen Krankenversicherungsschutz, dann über die Krankenkasse.
Mietrechtl. gesehen bestehen wohl nicht große Chancen.
Bei 2xmaligem Verzug darf der Vermieter sofort kündigen. Beim zuständigen Amtsgericht Aufschub erwirken bzw. mal mit dem Vermieter reden. Beratung ist auch über den Mieterverein möglich.
Viel Glück
LG aus Bayern
Hallo.
„Das Problem ist das ihr Arbeitgeber hier in D das Studio geschlossen hat, die Tournee nicht bezahlt hat“
-Warum? Evt macht er sich Schadenersatzpflichtig.
2.Räumung der Wohnung.
So schnell wie möglich nach D zurück ins Krankenhaus und mit dem dortigen Sozialdienst reden.
Evt.Kann dann eine Übernahme der Mietrückstände durch das Sozialamt helfen.
Gruß,
Hallo Carolin,
wende Dich bitte an das Forum 1-2-3.net da kann Dir gegen eine geringe Gebühr ein Rechtsanwalt diese Frage beantworten.Denn ich kann Dir diese Frage nicht beantworten.
MfG
Gitte
?? war sie angestellt oder selbstständig? wieso hat sich das studio/der tourmanager nicht darum gekümmert?
Evtl auf Mitleid des Vermieters bauen und mit ihm reden!
Wie schauts mit Versucherungen /Krankenhaus Tagegeld oä aus?
ein paar zu wenig infos!
Sry kann nicht wirklich helfen!
Guten Abend Caro1,
traurige Geschichte, aber natürlich kann man dagegen vorgehen. Ihr braucht es schriftlich was ihr im Ausland zugestossen wurde und wo sie sich jetzt befindet /Krankenhausaufenthalt/. Das ist ein Notfall, hier braucht die Frau Hilfe und nicht die Bestrafung.
Auch gegen den Arbeitgeber, der Studio geschlossen hat, kann man vorgehen. Weiss er überhaupt, was mit der Frau los ist, warum sie weg ist?
Wer räumt die Wohnung? Mein Gott, was sind das für Menschen ohne Mitgefühl!?
Ich kenne nicht die wichtigen Details, aber ich glaube nicht, dass in so einer schweren Situation ihr noch viele Schulden vom Arbeitgeber zugeschoben werden können, da wurde sie mächtig ausgenutzt.
Ich finde einfach toll, dass ihr sie mit dem Geld unterstützen wollt!
Licht und Liebe von mir!
Sorry dass ich nicht gleich antwortete aber das Hochwasser kam dazwischen
Das ist ja schlimm mit deiner Freundin !!!
Ich kann dir da aber auch nicht wirklich helfen
Aber ich kann mir auch nicht vorstellen dass man so mit ihr umgehen kann !!
Das mit der Wohnung ist sicherlich weil die Miete nicht bezahlt wird und das ist logischer Weise die Folge. Dem Vermieter tut es vlt. leid aber das ist auch nicht seine Schuld ! Ihr könntet wenigstens die Möbel und Sachen irgendwo unterstellen derweil. Oder die Wohnung wird wie sie ist untervermietet bis sie wieder da ist.
Das machen Andere auch die zB 1-2 Jahre im Ausland sind.
Wegen der Tournee ist sie vlt versichert ??? Wenn wer krank wird muss es Regelungen geben und ich denke nicht dass ihr alles aufgebürdet werden kann !?
Sonst heißt es ja fällt aus, die Karten behalten ihre Gültigkeit für Tag X zB
Wenn sie richtig hier wohnt hat sie auch Rechte !
Ich hab aber auch keine Ahnung wo und bei wem man sich da Rat holt.
Ich hoffe Andere können dir weiter helfen !!
Ich wünsche deiner Freundin gute Besserung und dass der Rest sich klärt !
mfG sweetsour
Tut mir leid, dass ich hier nicht weiterhelfen kann.
Hallo Carolin,
sorry für die späte Antwort …
hoffe, dass ich noch ein bisschen helfen kann.
Leider ist der Sachverhalt etwas knapp…welchen „Status“ hatt den Deine russische Freundin hier in D (Asylsuchend, Student, Verlobte eines Deutschen etc.) ?
Davon würde ich nämlich enen Teil der Probleme abhängig machen (z.B. die Wieder-Einreise).
Bezüglich der Wohnung/Studio/Tournee hätte ich auch noch Fragen: Wie war das Rechtsverhältnis ? Du schreibst ja „Arbeitgeber“ - war sie dort Angestellte, Freiberuflerin o.ä. ?
Wenn - ich unterstelle mal - die Wohnung alleine auf die Musikerin lief, und sie ist länger abwesend, muss sie (nomalerweise) einen „Bevollmächtigten“ (für Post etc.) bestellen. Dieser hat dann alles zu regeln, was nötig ist (ggf. auch einer Räumungsklage entgegen zu wirken durch Antrag bei Zivilgericht).
Wenn sie zusammen mit einer anderen Person die Wohnung gemietet hatte, dann haften in der Regel alle MIter als GESAMTSCHULDNER, d.h. der Vermieter kann sich vom anderen Mieter die gesamte Summe holen (scheint aber eher nicht der Fall zu sein…).
Alles in allem eine sehr komplexe Problematik…so Du mir noch mehr Informationen gibst, helfe ich gerne weiter.
Ansonsten würde ich mich (bei positiver Einschätzung) über ein Bewertungssternchen freuen.
Alles Gute für alle
lumin