Liebe/-r Experte/-in,
ich lebe bis september mit meiner schwangeren freundin in einer gemeinsamen wohnung. da ich ab september eine fachhochschulreife beginnen werde, ziehe ich um. meine freundin bleibt aber in der 3-raum wohnung.sie hat bereits 2 kinder aber nur ein umgangsrecht und der vater der 2 kinder das aufenthaltsbestimmungsrecht. jetzt sagt aber das arbeitsamt das sie für die wohnkosten die meine freundin alleine zahlen muss nicht aufkommt, und ich unterhalt an meine freundin zahlen soll oder die mietkosten mit übernehmen soll. das kann ich mir aber nicht leisten, da ich mit mein bafög einkommen das ich dann bekommen werde, nicht genügend bekomme um meine neue wohnung und die alte wohnung zur hälfte zu zahlen.
Jetzt meine frage. ist das alles rechtens vom arbeitsamt? und wenn ja,welche andere wege gibt es um andere leistungen zu beantragen?
Hallo,
falls deine Freundin von dir schwanger ist, besteht grundsätzlich nach § 1615 l BGB eine Unterhaltspflicht der Kindesmutter gegenüber. Dies ist sozusagen mein Spezialgebiet, die Unterhaltsheranziehung gem. § 33 SGB II. Allerdings geht der Unterhaltsanspruch nicht auf das Jobcenter über, wenn der Unterhaltsverpflichtete durch die Unterhaltsforderung selbst SGB-II-bedürftig wird. Dies ist bei dir offenbar der Fall. Also könnte ich von dir für die Kindesmutter keinen Unterhalt fordern.
Doch was du da berichtest, ist wohl eher ein Problem in der Leistungsgewährung. Falls du als Mieter im Mietvertrag stehst, sollte der Mietvertrag geändert werden. Wenn der Vermieter nicht mitspielt, müsste das Mietverhältnis durch Kündigung beendet werden.
Deine Freundin sollte beim Jobcenter die volle Mietübernahme schriftlich beantragen. Und du solltest ihr als Nachweis ein Schriftstück ausstellen, in dem du mitteilst, dass du am … ausziehst und sie nicht weiter unterstützen kannst.
Sollte das Jobcenter dann noch immer die Übernahme der vollen Miete ablehnen, wäre ein schriftlicher Widerspruch nötig. Wird dem Widerspruch seitens des Jobcenters nicht abgeholfen, muss vor dem Sozialgericht geklagt werden.
Meines Erachtens hat das Jobcenter nicht das Recht, die Mietübernahme abzulehnen. Das Jobcenter darf keine Beträge als Einkommen anrechnen, die tatsächlich nicht vorhanden sind.
Ich würde mich freuen, nochmal von euch zu hören bzw. zu lesen.
Viel Erfolg wünscht Angelika
Da kenne ich mich leider nicht aus
Also ich weiß es erlich gesagt nicht. Sorry
Ich an deiner Stelle würde mir fachlichen Rat bei einem Anwalt für Sozialrecht holen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das auf einer Seite die Wohnung anerkannt und auf der anderen Seite aber gesagt wird, du müßtest für die Kosten allein aufkommen.