Ein geliehener Pferdeanhänger wurde beschädigt. die Versicherung vom Verursacher hat die Regulierung abgelehnt, der Verursacher will den Schaden aber nicht vollständig begleichen. wa kann man tun
Anwalt nehmen
Hallo, (ja ich bin höflich und begrüße die Leute und ausnahmsweise beantworte ich die Frage auch wenn dir jegliche Netikette abgeht und ich solche Fragen meist ignoriere)
die Versicherung lehnt zu recht ab, weil bei den meisten Versicherungen geleihene Sachen nicht mitversichert sind. Verleihst du Sachen mußt du im Schadenfall diese zivilrechtlich geltend machen. Sprich du klagst dies gerichtlich ein, wenn der Verursacher des schadens nicht dafür aufkommen will.
Normalwerweise setzt man einen Vertrtag auf, wo auch geregelt ist, wie im Schadenfall verfahren wird. Das sollte man auch bei Probefahrten beim KFZ machen. Denn beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.
Grüße
Ein geliehener Pferdeanhänger wurde beschädigt. die
Versicherung vom Verursacher hat die Regulierung abgelehnt,
der Verursacher will den Schaden aber nicht vollständig
begleichen. wa kann man tun
Wenn Schadenshöhe und Schadensverursacher klar sind, dann würde man ohne zu Zögern eine Aufforderung zur Regulierung abschicken, nach Ablauf einer angemessenen Frist den Betrag anmahne, dann nach Ablauf dieser Frist einen Mahnbescheid zukommen lassen.
Dann landet man entweder recht zügig vor Gericht oder hat sein Geld.
Hallo,
ja es stimmt, bei Geld hört die Freundschaft auf, aber hinterher ist man immer klüger. Das gute ist, daß sie den Schaden schriftlich (auch bei Ihrer Versicherung) zugegeben hat, es ist halt nur wieder mal ein langer Weg. :
die Versicherung lehnt zu recht ab,
vielleicht liest du die frage nochmal. da steht, dass die versicherung nicht alles bezahlen will. was im umkehrschluss bedeutet: einen teil hat sie bezahlt. ich weiß genau genommen auch nicht, woher du die versicherungsbedingungen im besprochenen fall kennst. klärst du uns mal auf?
ich gehe hier einfach mal davon aus, dass der fragesteller eine falsche vorstellung von der schadenshöhe hat. vielleicht erklärt der fragesteller ja mal, worum es genau geht. so kann man gar keine sinnvolle antwort geben.
Hallo Grußloser,
Ein geliehener Pferdeanhänger wurde beschädigt.
Bitte um genaue Schilderung der Schadensursache!
die
Versicherung vom Verursacher hat die Regulierung abgelehnt,
Mit welcher Begründung ?
der Verursacher will den Schaden aber nicht vollständig
begleichen.
Also hat der Verursacher einen Teil bezahlt ?
was kann man tun
Die Schadensursache vollständig schildern (also meine Fragen beantworten).
Bitte auch nicht vergessen zu grüßen - man sollte sich in einem Forum so verhalten,
wie man es auch in der realen Welt tut.
Alternativ hat man natürlich auch die Möglichkeit einen Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten.
Gruß Merger
Seid gegrüßt,
so nun einmal ausführlicher, ich hoffe, ich vergesse nichts.
Anna wurde ein Pferdeanhänger für den Transport eines Pferdes geliehen. Anna hat den Hänger aber für ihren Umzug genutzt und ist dabei beim rangieren rückwärts gegen ein Dach gefahren und hat ein Stück von der Polyhaube (Tellergröße) rausgebrochen. Die Geschädigte Susi hat daraufhin einen Kostenvoranschlag für Annas Vers. machen lassen (1500€).
Anna hat den Schaden zuerst ihrer PHV gemeldet, nach 9! Wochen wurde die Sache abgelehnt, kein versicherter Schaden, ebenso hat die KfZ Versicherung, der der Schaden dannach gemeldet wurde reagiert.
Susi hat daraufhin, Werkstätten abgeklappert und mit Annas Einverständnis wurde die Polyhaube dort repariert, allerdings nicht lackiert, das musste noch separat gemacht werden. Die Reparatur hat Anna auch gezahlt, wohl wissend, daß die Lackierung noch aussteht. Hierfür wurden von Susi erneut Angebote eingeholt (Susi hat Anna auch angeboten dies selber zu tun), die Lackrierung soll nun nochmals 450€ kosten, doch Anna meint für so eine kleine Stelle so viel Geld, den Schei… soll Susi selber zahlen, sie nicht. Gesprächsbereit ist Anna auch nicht. Was also tun? Ich möchte mich bei allen für Ihr offenes Ohr und für die Denkanstösse bedanken. Gruß, konsat
Hi,
immer noch: Anwalt aufsuchen und den einen Brief an Anna schreiben lassen.
Gruss
K
Hallo (soviel Zeit muss sein!),
vielleicht liest du die frage nochmal. da steht, dass die
versicherung nicht alles bezahlen will. was im umkehrschluss
bedeutet: einen teil hat sie bezahlt.
Selbiges gilt auch für dich. Genauer genommen stand im UP:
Ein geliehener Pferdeanhänger wurde beschädigt. die Versicherung vom Verursacher hat die Regulierung abgelehnt , der Verursacher will den Schaden aber nicht vollständig begleichen.
Die Versicherung der Freundin hat abgelehnt, die Freundin will zahlen, aber nur zum Teil!
Gruß
Christa
Hallo,
Seid gegrüßt,
so nun einmal ausführlicher, ich hoffe, ich vergesse nichts.
Anna wurde ein Pferdeanhänger für den Transport eines Pferdes
geliehen. Anna hat den Hänger aber für ihren Umzug genutzt und
ist dabei beim rangieren rückwärts gegen ein Dach gefahren und
hat ein Stück von der Polyhaube (Tellergröße) rausgebrochen.
Die Geschädigte Susi hat daraufhin einen Kostenvoranschlag für
Annas Vers. machen lassen (1500€).Anna hat den Schaden zuerst ihrer PHV gemeldet, nach 9! Wochen
wurde die Sache abgelehnt, kein versicherter Schaden, ebenso
hat die KfZ Versicherung, der der Schaden dannach gemeldet
wurde reagiert.
Vollkommen richtig - ein Schaden für die Versicherungen.
Die Kfz-Haftpflicht leistet nur für das beschädigte Dach, wenn es nicht Anna gehört.
Die PHV ist außen vor - Benzinklausel.
Susi hat daraufhin, Werkstätten abgeklappert und mit Annas
Einverständnis wurde die Polyhaube dort repariert, allerdings
nicht lackiert, das musste noch separat gemacht werden. Die
Reparatur hat Anna auch gezahlt, wohl wissend, daß die
Lackierung noch aussteht. Hierfür wurden von Susi erneut
Angebote eingeholt (Susi hat Anna auch angeboten dies selber
zu tun), die Lackrierung soll nun nochmals 450€ kosten, doch
Anna meint für so eine kleine Stelle so viel Geld, den
Schei… soll Susi selber zahlen, sie nicht. Gesprächsbereit
ist Anna auch nicht. Was also tun? Ich möchte mich bei allen
für Ihr offenes Ohr und für die Denkanstösse bedanken. Gruß,
konsat
Wie kommt man auf die 450 € für die Lackierung ?
Liegt dafür ein Kostenvoranschlag des Lackierer-Betriebes vor - oder hat Susi einfach mal so diesn Beitrag verlangt ?
Vermutlich hilft hier nur ein Anwalt.
Gruß Merger
Hallo und guten Morgen,
also es liegt ein Kostenvoranschlag (Reparatur+Lackierung) vor, der für die Versicherung von Anna eingeholt wurde. da die Vers. die Schadenregulierung KOMPLETT abgelehnt hat, hat Susi (für Anna, da diese selber nichts getan hat) kostengünstigere Möglichkeiten gesucht, denn Anna wollte den Schaden ja eigentlich nun selber zahlen. So kam es zum einen zu einem Betrag von 500€ für die Reparatur und 450€ für die Lackierung, die Reparaturen wurden in unterschiedlichen Werkstätten ausgeführt.
Die 500€ wurdn von Anna bezahlt, die 450€ will sie nicht zahlen, „für so eine kleine Stelle, so viel Geld“. Die Polyhaube war vor dem Schaden einfarbig und intakt.
Der Anwalt soll nun mal nicht der erste Weg sein, man ist ja noch nett, zu nett???
Was kommt denn da an Anwaltskosten auf Susi noch zu, sie sitzt ja auch noch auf den 450€?
Selbiges gilt auch für dich. Genauer genommen stand im UP:
du hast recht. ich ziehe meinen einwand zurück.
Hallo,
die Privathaftpflicht zahlt grds. nicht für geliehene Dinge.
D.h. aber nicht, dass der Verursacher den Schaden nicht beseitigen muss.
Notfalls: Anwalt einschalten.
Gruß
HaWeThie
Der Anwalt soll nun mal nicht der erste Weg sein, man ist ja
noch nett, zu nett???
das ist ja auch nicht der erste, sondern der zweite weg, wenn ich mich nicht verzählt habe. der erste war die aufforderung an die nette freundin, den schaden zu bezahlen.
Was kommt denn da an Anwaltskosten auf Susi noch zu, sie sitzt
ja auch noch auf den 450€?
das kann susi recht schnuppe sein, denn die zahlt anna mit. und genau das sollte susi gegenüber anna deutlich hervorheben. so billig wie jetzt wird es nie wieder.