Freundin wird von ihren Eltern regelrecht

… eingesperrt und unter Druck gesetzt

Eine Freundin von mir muss (obwohl sie längst volljährig ist) für ihre Eltern Hausarbeit machen, darf ortmals nur raus, wenn diese es befehlen, hat dadurch keine oder kaum Zeit, sich um einen Job zu kümmern. Ihre Eltern drohen ihr sogar mit Taschdengeldstreichnug, wenn sie nicht gehorcht. Was kann meine Freundin tun?

Hallo Sorgenella, kurz zu Deiner Anfrage, die einige Umstände offenläßt. Zuständig für das Problem sind sicher nicht mehr die Jugendämter, da deine Freundin bereits volljährig ist und deshalb bereits von zu hause ausziehen könnte, um den Umständen „zu entfliehen“. Dies geht nur dann nicht, wenn sie Hartz-IV-Empfängerin wäre, worüber Du nichts geschrieben hast, da diese bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen bleiben müssen - grundsätzlich, denn hier gibt es auch Ausnahmen.

Das Zweite wäre, daß deine Freundin vielleicht vom Entwicklungsstand/psychisch her nicht in der Lage wäre, allein zu wohnen oder zunächst ungesunde Enwicklungs- und Beziehungsmuster mit den Eltern zu klären wären. Hier wäre es sinnvoll, Kontakt mit einer psychosozialen Kontakt- und Beratunsstelle aufzunehmen, die oftmals von der Diakonie oder anderen sozialen Trägern am Ort angeboten werden und i.d.R. kostenfrei sind. Vielleicht wäre es gut, wenn Deine Freundin sich mal im Internet für Ihre Region erkundigt, was so alles angeboten wird (SPDI - Sozial-psychiatrischer Dienst der Landratsämter, Allgemeine Lebensberatung etc.) Diese Stellen stehen unter Schweigepflicht - man kann sich so erst mal vorinformieren, ohne daß es mit den Eltern Probleme gibt - notfalls könntes Du das für Deine Freundin übernehmen.

Rechtlich gesehen ist das Einsperrren grundsätzlich ein Tatbestand der Freiheitsberaubung bzw. Nötigung und ggf. strafbar. Sinnvoll in Eurem Fall wäre aber wohl erst mal die soziale Komponente, statt über Polizei, Richter etc. nachzudenken.

Für weitere Fragen bitte melden.
Gruß, Thomas

Hallo Sorgenella,

da deine Freundin volljährig ist, kann sie frei entscheiden, was sie tun möchte. Ihre Eltern dürfen sie nicht einsperren, können ihr jedoch das Taschengeld streichen. Sie hat die Möglichkeit, beim Jugendamt oder Sozialamt vorzusprechen, wenn sie keine finanziellen Möglichkeiten hat. Notfalls bekommt sie dort Unterstützung und Hilfe, damit sie sich um einen Job bemühen kann.
Bevor solche Schritte eingeleitet werden, sollte sie jedoch versuchen, ihren Eltern ihre Lage klar zu machen. Vielleicht sehen sie es ein und geben ihr mehr Freiraum, damit sie bald arbeiten oder eine Ausbildung machen kann.
Ich hoffe diese Auskunft hilft.

VG

Hallo,

deine Geschichte kling nach 1001-Nacht-Märchen!! Ist das Mädchen geistig zurückgeblieben?
Die Eltern können Sie doch rein physikalisch gar nicht einsperren. Sie zieht sich an und geht raus. Auch kannst du sie ja einfach zum Spaziergang abholen.

Sollten ihre Eltern sie zur Hilfe im Haushalt anhalten ist das völlig richtig, solange es nicht in Sklaverei ausartet. Offenbar ist sie also arbeitslos und lebt von der Unterstützung ihrer Eltern! Dazu sind diese - sofern sie über entsprechende Mittel verfügen - auch gesetzlich verpflichtet.
Wenn es sich aber um Freiheitsberaubung handelt, mußt du den Fall natürlich bei der Polizei anzeigen. Wenn Du dich davor scheust, gehe erst einmal zum Pfarrer oder einem örtlichen Anwalt!

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Also nur zur Info: Meine Freundin ist geistig nicht zurückgeblieben.

Hallo, mir würden dazu noch einige fragen mehr einfallen u.a. Welche nationalität ist sie, wie alt, und religiöser hintergrund. Ehrlich gesagt klingt da für mich alles etwas komisch ( bei anders stämmigen) hintergrund ist es nicht verwunderlich!! Die Frage ist will deine Freundin Hilfe und da raus oder willst nur du ihr helfen??? Um aus sowas rauszukommen muss sie mitmachen und das ist oft eingroßes problem!! Ich würde in erster linie mich nach Frauenhäusern umsehn die bieten Anlaufpunkte erst eimal. das ist im moment das einzige, strafrechtliche schritte wie z. B. Nötigung, Freiheitsberaububg wärrn zu prüfen - wenn sie das will. Mehr kann ich hier leider nicht empfehlen

Also nur zur Info: Meine Freundin ist geistig nicht zurückgeblieben.

Und jetzt?

hallo,
ich habe auf deine frage bereits geantwortet.
ich kann deiner freundin nur raten, entweder auszu ziehen oder sich profi hilfe bei einem mediator oder anwalt zu holen.
auch gibt es die möglichkeit, wenn sie einen freund oder freundin hat, dass diese ihr bei der lösung dieses problems behilflich sind.
alles erdenklich gute
Hans- Dieter te Poele Dr.h.c.