Hallo
das dürfte eher eine mietrechtliche Sache sein. Du als Mieter der Wohnung musst die vereinbarten Kündigungsfristen einhalten, und solange bist du erstmal grundsätzlich in der Pflicht, die Miete weiterzuzahlen.
Falls ein Umzug „erforderlich“ ist oder durch das Jobcenter veranlasst wurde, dann müssen normalerweise ggf. auch doppelte Mietbelastungen vom Jobcenter übernommen werden (auf vorherigen, bewilligten Antrag des Betroffenen). Das heisst: Wenn der Umzug deiner Freundin „erforderlich“ ist und ihm seitens des Jobcenters zugestimmt wird (weil sie umziehen muss, um in Köln eine Ausbildung anzutreten) , dann muss das Jobcenter ggf. auf Antrag auch die doppelten Mietkosten deiner Freundin übernehmen (für ihre noch bestehende Mietpflicht in der bisherigen Wohnung und für die Miete in der neuen Wohnung am Ausbildungsort… vorausgesetzt natürlich, sie hat weiterhin Leistungsanspruch.)
Aber: Wenn sie bisher in deiner Wohnung mit dir zusammengelebt hat, ohne dass Ihr über ihre anteilige Mietpflicht irgendetwas Schriftliches vereinbart hättet, dann kann sie theoretisch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einfach bei dir ausziehen, wann und wohin sie will… und hat keine Pflicht, sich weiterhin an den Kosten für deine Wohnung zu beteiligen. Dann würden für sie „nur“ die neuen Wohnkosten am neuen Wohnort anfallen. Du müsstest ihren Auszug beim Jobcenter melden, und falls die Wohnung für dich alleine unangemessen wird, würdest du ggf. vom Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung mit Fristsetzung bekommen und zum Ende der Frist ggf. in eine angemessene Wohnung umgezogen sein. Innerhalb der Frist müsste das Jobcenter aber die tatsächlichen derzeitigen (angemessenen) Mietkosten übernehmen.
Man müsste wissen: Habt Ihr beide bisher zusammen in (d)einer Wohnung gewohnt ? Und habt Ihr dabei zusammen eine 2-Pers. - Bedarfsgemeinschaft gebildet und seid vom Jobcenter gemeinsam „berechnet“ worden - oder habt Ihr Euch nur die Wohnkosten geteilt, ansonsten getrennt gewirtschaftet, und jeder hat seinen eigenen Antrag auf ALG2 gehabt und den „vollen“ Regelsatz bekommen, voneinander unabhängig ?