Freundin zieht in einer anderen Stadt wegen Arbeit

Hallo!

Und zwar wohnen keine Freundin und ich in bremen, wollen aber nach Köln ziehen, da wir in Bremen niemanden mehr haben, aus der Familie. Ihre Mama und die Geschwister wohnen in Köln.

Nun hat meine Freundin ab sofort eine Ausbildung erhalten, bezog aber Hartz 4, so wie ich. Im Mietvertrag steh nur ich. Nun wollte ich fragen, ob ich jetzt einfach mitziehen kann, oder muss ich nun 3 Monate warten bis die Wohnung gekündigt ist? Wie verhält sich das Jobcenter? Man bedenkt bitte, dass auch ich in Bremen niemanden mehr habe.

Danke im voraus!

Hallo, Sie haben natürlich den Vertrag einzuhalten. Der Vermieter kann wohl schlecht was dafür, das Sie niemanden mehr in Bremen haben. Auf die Idee zu kommen, das als Begründung anzugeben ist sicher noch niemand gekommen. Eine Kündigungsfrist von drei Monaten ist natürlich einzuhalten. Da gibt es keine Ausnahmen! Wenn Sie heute Kündigen, müssen Sie noch die komplette Warmmiete bis Ende Februar zahlen, ob Sie nun noch dort Wohnen oder nicht. Sollten Sie vorhaben vorher auszuziehen, ergibt sich vielleicht etwas mit einem Nachmieter, der kurzfristig etwas sucht? Diesen braucht der Vermieter allerdings nicht akzeptieren, wenn doch, haben sie Glück gehabt.

Für Sie als Mieterin gilt die dreimonatige Kündigungsfrist!

Das musst du deinen Vermeiter fragen! Wenn er dich sofort raus lässtkannst Du ziehen. Wenn die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten ist, kannst du erst in 3 Monaten in Köln wieder eine wohnung bekommen.
Am besten erkundigst du dich in Bremen im Jobcenter! Die haben eine Auskunftspflicht und müssen dich beraten. Aber Vorsicht: sie werden froh sein dich loszuwerden und dir deshalb keine Steine in den Weg legen. Aber genau das das könnte in Köln Probelmem geben:

Du benötigst in Regelfall eine Umzugsgenehmigung nach Köln. Nur wenn Dir diese voM JC Bremen erteilt wurde wurde, kannst du auch in Köln zu 100% ALG II bekommen. Wenn das Jobcenter deine Umzugsgründe nicht anerkennt, bekämst Du nur 80% des Regelsatzes bei Neubeantragung in Köln.

Gruß Gwen

Hey,
mit dem Mietvertrag verhält sich das so, wenn Du keinen Nachmieter findest den Dein Vermieter akzeptiert musst wohl oder übel noch 3 Monate die Kosten der Wohnung zahlen. Normalerweise muss man den Umzug betreffend mit dem Jobcenter sprechen ob die das erlauben ohne das Sie ebenfalls einen Job dort haben.Aber wenn ihre „Verlobte“ dort einen Ausbildungsplatz hat könnten Sie aufgrund der Familienzusammenführung einen Umzug geltend machen.
Noch fragen kein Problem melden Sie sich wieder.
Bey Medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die
ich hier weitergebe.

Hallo,

die gesetzliche Kündigungsfrist einer Wohnung beträgt i.d.R. 3 Monate. Daran wirst du dich halten müssen. Vom Jobcenter in Bremen benötigst du zuvor die Zustimmung für den Umzug.

Gruß

Hallo

das dürfte eher eine mietrechtliche Sache sein. Du als Mieter der Wohnung musst die vereinbarten Kündigungsfristen einhalten, und solange bist du erstmal grundsätzlich in der Pflicht, die Miete weiterzuzahlen.
Falls ein Umzug „erforderlich“ ist oder durch das Jobcenter veranlasst wurde, dann müssen normalerweise ggf. auch doppelte Mietbelastungen vom Jobcenter übernommen werden (auf vorherigen, bewilligten Antrag des Betroffenen). Das heisst: Wenn der Umzug deiner Freundin „erforderlich“ ist und ihm seitens des Jobcenters zugestimmt wird (weil sie umziehen muss, um in Köln eine Ausbildung anzutreten) , dann muss das Jobcenter ggf. auf Antrag auch die doppelten Mietkosten deiner Freundin übernehmen (für ihre noch bestehende Mietpflicht in der bisherigen Wohnung und für die Miete in der neuen Wohnung am Ausbildungsort… vorausgesetzt natürlich, sie hat weiterhin Leistungsanspruch.)

Aber: Wenn sie bisher in deiner Wohnung mit dir zusammengelebt hat, ohne dass Ihr über ihre anteilige Mietpflicht irgendetwas Schriftliches vereinbart hättet, dann kann sie theoretisch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einfach bei dir ausziehen, wann und wohin sie will… und hat keine Pflicht, sich weiterhin an den Kosten für deine Wohnung zu beteiligen. Dann würden für sie „nur“ die neuen Wohnkosten am neuen Wohnort anfallen. Du müsstest ihren Auszug beim Jobcenter melden, und falls die Wohnung für dich alleine unangemessen wird, würdest du ggf. vom Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung mit Fristsetzung bekommen und zum Ende der Frist ggf. in eine angemessene Wohnung umgezogen sein. Innerhalb der Frist müsste das Jobcenter aber die tatsächlichen derzeitigen (angemessenen) Mietkosten übernehmen.
Man müsste wissen: Habt Ihr beide bisher zusammen in (d)einer Wohnung gewohnt ? Und habt Ihr dabei zusammen eine 2-Pers. - Bedarfsgemeinschaft gebildet und seid vom Jobcenter gemeinsam „berechnet“ worden - oder habt Ihr Euch nur die Wohnkosten geteilt, ansonsten getrennt gewirtschaftet, und jeder hat seinen eigenen Antrag auf ALG2 gehabt und den „vollen“ Regelsatz bekommen, voneinander unabhängig ?

Also, wir wurden als Bedarfsgemeinschaft gesehen, Es wurde also nichts getrennt gewirtschaftet…