Freundin zieht in meine ETW - Besitzansprüche?

Meine Freundin zieht in den nächsten Tagen zu mir in meine ETW.
Ich wohne dort schon seit 6 Jahren.
Wir haben vereinbart, dass wir uns die laufenden Kosten teilen, sobald sie für ihre alte Mietwohnung nichts mehr bezahlen muss.

Auf ihren Vorschlag hin, möchte sie auch die hälfte an dem Kredit bezahlen, den ich für die Wohnung bezahle.
Ich habe ihr zwar gesagt, dass sie nicht meinen Kredit abbezahlen soll, aber sie sagte sie sehe es als „Miete“ an und das wäre für sie ok.

Hätte sie im Trennungsfall dann Besitzansprüche an der Wohnung?
Sollte ich in diesem Fall einen „Mietvertrag“ mit ihr schließen?

Vielen Dank im Voraus,
Gruß,
Tyrwing

Einen ganz normalen Mietverrag abschließen

Hallo,
das geht leider doch über meine Rechtskenntnisse hinaus.

Grundsätzlich würde ich versuchen das so zu händeln, dass du weiterhin den Kredit bezahlst und deine Freundin dafür z. B. mehr Geld in die Haushaltskasse zahlt.

Einen „normalen“ Mietvertrag würde ich jedenfalls nicht machen (Kündigungsfristen etc.). Ich weiß nicht, wie das bei Untervermietung aussieht. Ich glaube, dass hier leicht andere gesetzliche Regelungen greifen.

MfG

Andreas

Individuelle Rechtsberatung leistet nur ein Anwalt.
Unverbindlich Meine ich zu Deiner Email:

Bezeichne die Zahlung Deiner Freundin an Dich als Miete, mit oder ohne schriftlichen Vertrag.

Viele Grüße

Erdbeerzunge

Hallo,

Mietrecht etc. ist leider nicht so mein gebiet, sodass ich auch nicht sagen kann, ob deine Freundin irgendwelche Ansprüche hätte, was ich mir aber nicht vorstellen kann. Generell wäre es aber auf jeden Fall angebracht, einen Mietvertrag mit ihr zu schlieen, um alle Rechte und Anprüche zu klären sowie die Zahlungen rechtlich fest zu halten. Genaueres kann die abr nur ein Anwalt sagen.

Grüße

hi,
also für den fall einer gütlichen trennung sehe ich kein problem. da dies aber selten der fall ist, würde ich eine art mietvertrag aufsetzen.
sie wird wohl wahrscheinlich nichtdirekt an die bank zahlen sondern an dich, aber mit nem vetrag biste auf der sicheren seite.
grüße
angelea

Hallo, kann leider nicht helfen. Gruß Fred

Hi,

da der Kredit für die Wohnung ist, haftet sie somit für die Volle Summe des Kredits. Im Grundbuchauszug stehst ja nur du, also ist dies auch nur deine Wohnung. Wenn du einen Mietvertrag aufsetzt, dann hast du hiermit das Finanzamt im Genick, da du Mieteinnahmen erziehlst (Anlage V in der Steuererklärung) zugleich kannst aber wieder was anderes absetzen.
Ach ja, wie oben gesagt, im Trennungsfall hat sie keine Ansprüche (nur die Schulden an der Backe :smile:).
Ich hoffe, ich liege hier richtig und lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Gruß!

Martin
http://www.der-banker.de

Hi…
etwas schwieriger… also einen Besitzanspruch hat sie nichrt da du als Eigentümer deiner Eigentumswohnung eingetragen bist und nicht Sie. Was sich aber und sei so klever und denke heute schon an die Trennung (ist leider so wenn mancher vor der ehe schon an die sache denken würde hätten viele später weniger Ärger) das ihr vielleicht nicht unbedingt im g"Guten" auseinander gehen wollt und könnt. Nachtreten ist so eine menschliche Schwäche… Deshalb genaue Freundschaft ist ne gute Freundschaft mach einen Mietvertrag, dann hast du dich abgesichert…
Gruß Peter

Hallo,

nein Ihre Freundin hätte keine Besitzansprüche, da nichts Vertraglich vereinbart wurde. Sie steht auch nicht als Eigentümer im Grundbuch und auch nicht im Kreditvertrag.
Vom Mietvertrag würde ich absehen, da Sie dieses Geld dann bei der Steuer als Mieteinnahmen angeben müssten.

MFG
Nefario

Antwort:
Tja, das geht etwas an meinen Experten-Themen, für die ich registriert bin, vorbei. Aber ich versuche mal meine 40 Banker-Jahre logisch anzuwenden.

Grundsätzlich:
Die Übertragung von Liegenschaftesanteilen geht i.d.R. nur per Notarurkunde (Ausnahmen treffen Dich hier nicht).
Da kann Dir schon mal keiner ran.
Du solltest Dich nur auf einen Handel einlassen:
-Deine Freundin zahlt nur 50% der ortsüblichen Miete, ggfs. auch der Bewirtschaftungskosten Deiner
ETW. Es gibt Mietspiegel, erkundige Dich beim Mieterverein oder bei der Stadt.
Welchen Grund hat Deine Freundin, Dir auch noch die Hälfte vom Kredit zu bezahlen. Diese Entscheidung kann m.E. nur persönliche Gründe haben, die Dich eines Tages in eine Gegenleistungsecke drängen. Also: Tue es nicht.
Sorry, vielleicht meint Deine Freundin es gut, aber es ist einfach nicht der rechtlich richtige Weg.
Denke dran: Heute wird fast jede 2.Ehe geschieden.
Was heißt das? Ob verheiratet oder „wild“, egal.
Trennung kann schneller kommen als einem lieb ist.
Da ist es nur recht und billig, die „Dinge“ vorher
abgesteckt zu haben.
Wenn Du Dich daran hältst, wird es kein Böses Erwachen geben.

Denk auch an Folgendes:
Wenn Du einen Mietvertrag schließen willst > Mietertrag muß in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Grüsse von Bracco.

Antwort:
Tja, das geht etwas an meinen Experten-Themen, für die ich registriert bin, vorbei. Aber ich versuche mal meine 40 Banker-Jahre logisch anzuwenden.

Grundsätzlich:
Die Übertragung von Liegenschaftesanteilen geht i.d.R. nur per Notarurkunde (Ausnahmen treffen Dich hier nicht).
Da kann Dir schon mal keiner ran.
Du solltest Dich nur auf einen Handel einlassen:
-Deine Freundin zahlt nur 50% der ortsüblichen Miete, ggfs. auch der Bewirtschaftungskosten Deiner
ETW. Es gibt Mietspiegel, erkundige Dich beim Mieterverein oder bei der Stadt.
Welchen Grund hat Deine Freundin, Dir auch noch die Hälfte vom Kredit zu bezahlen. Diese Entscheidung kann m.E. nur persönliche Gründe haben, die Dich eines Tages in eine Gegenleistungsecke drängen. Also: Tue es nicht.
Sorry, vielleicht meint Deine Freundin es gut, aber es ist einfach nicht der rechtlich richtige Weg.
Denke dran: Heute wird fast jede 2.Ehe geschieden.
Was heißt das? Ob verheiratet oder „wild“, egal.
Trennung kann schneller kommen als einem lieb ist.
Da ist es nur recht und billig, die „Dinge“ vorher
abgesteckt zu haben.
Wenn Du Dich daran hältst, wird es kein Böses Erwachen geben.

Denk auch an Folgendes:
Wenn Du einen Mietvertrag schließen willst > Mietertrag muß in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Grüsse von Bracco…

hallo,
es kommt drauf an, was ein vertrag zwischen euch zu stande kommt. teilen heisst auch so wie teilhaber!!
also ganz vorsichtig sein. normalerweise läuft sowas über notar wenn sie absicht auf ein teil von dein besitz hat. aber trotzdem würde ich kein schriftlichen vertrag mit ihr machen.

es gibt in solchen sachen das recht und den anstand. von rechtswegen wäre es besser nichts zu schreiben und nur das geld nehmen. was den anstand angeht, sollte die anteilige tilgung nach einer trenung wohl zur auszahlung kommen.

Hallo,
Besitzansprüche hat sie nicht.Dennoch würde ich mit ihr einen Vertrag fixieren über einen Anteil Miete und die hälftigen Nebenkosten. Oder sie zahlt eben einfach einen Betrag X mtl. auf Ihr Girokonto mit dem Vermerk Mietanteil / Anteil NK und von dem Konto kann ja dann auch die Darlehensleistung abgebucht werden. Aus den Darlehensgeschichten selbst würde ich sie allerdings raushalten.
Viele Grüße, Verena

Ich wundere mich wie kompliziert ihr alle das Leben machen wollt.

So eine Art von Kostenbeteiligung in einer Lebensgemenschaft mit gemeinsamem Haushalt ist steuerfrei und interessiert den Fiskus auch nicht. Deine Freundin soll Dir einfach die Hälfte der Kosten für Dein Darlehen und die Nebenkosten zahlen und gut ist es, da braucht ihr keinen Vertrag.

Ich hatte mal so ein Szenario, da ging es darum die Lebensgefährtin abzusichern, so dass im Fall des Todes des Eigentümers die Erben sie nicht direkt zur Tür raustreten können. Da wurde der Einfachheit halber ein Mietvertrag gemacht und in den Schrank gelegt, damit die gesetzlichen Regelungen für die Kündigung eines Mietverhältnisses in diesem Fall greifen.

Eine kompliziertere Alternative und zu deutlich höheren Kosten hätte es sein können das per Testament zu regeln.

Ich bin da aber dafür, die Kirche im Dorf zu lassen und das einfach pragmatisch zu lösen. Solange sie bei Dir wohnt soll sie sich gerne an den Kosten beteiligen. Danach wird sie eh ausziehen wollen oder müssen und wenn sie kein Material hat aus dem ein findiger Anwalt dann irgendwelche Forderungen ableiten kann, desto besser ist es. Oder?